Siegen. (woka) Weinend erzählte die 30-jährige Angeklagte, Mutter einer Tochter, im
Amtsgericht über ihre Spielsucht: "Ich bin ein ganz anderer Mensch, wenn ich in der
Spielhalle war."
Zwischenzeitlich scheint sie ihr Problem in den Griff bekommen zu haben. Nach einer
längerfristigen Behandlung ihrer kostspieligen Neigung schafft es die in Trennung lebende
Frau, die Automatensalons links liegen zu lassen.
Und so war es gestern eher eine Altlast, der sie sich vor Gericht stellen musste. Wie
Oberamtsanwalt Jürgen Dreisbach aus der Anklage der Staatsanwaltschaft vortrug, lieh sie
sich im Mai 2001 bei einem Spielhallenbesuch in Geisweid von einer Angestellten (34) des
Glückstempels 300 Mark, um weiter spielen zu können. "Ich gab ihr das Geld aus meiner
eigenen Tasche, weil ich sie ja kannte. Sie wollte es mir noch am gleichen Abend
zurückgeben," schilderte die Zeugin ihre Erinnerungen. Als Sicherheit übergab die Spielerin
damals ihrer Personalausweis.
Die gutgläubige Angestellte wartet bis heute auf die Rückgabe der 300 Mark. Im Ergebnis
lautete gestern der Vorwurf also auf Betrug.
Die Angeklagte konnte sich hingegen nicht daran erinnern, sich Geld geliehen zu haben. "Ich
ließ schon mal mein Portemonnaie mit meinen Ausweisen auf einem Hocker liegen, um an
einem anderen Geldautomaten zu spielen," versuchte sie das Abhandenkommen ihres
Ausweises zu erklären.
Gut in Erinnerung war der Angeklagten hingegen der folgende Abend, als ein Bekannter der
Spielhallenangestellten mit ihrem Ausweis vor ihrer Wohnung erschien und mit lautstarken
Worten die Rückgabe der 300 Mark verlangt haben soll.
Letztlich glaubte das Gericht der Zeugin. Die Angeklagte stimmte schließlich der Einstellung
des Verfahrens zu. Auflage: Rückzahlung der 300 Mark an die Geschädigte.