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Im Banne der Domina
Medium: Tagblatt / CH
Datum: 27. 09. 2001
Kirchenpfleger von Kreuzlinger Gericht verurteilt

Während 16 Monaten hat ein Kirchenpfleger in einer Thurgauer Gemeinde rund 92 000 Franken aus der Gemeindekasse genommen und einen Bankauszug gefälscht.

Stefan Borkert

Das Bezirksgericht Kreuzlingen hat gestern einen ehemaligen Kirchenpfleger einer evangelischen Gemeinde im Thurgau wegen Veruntreuung von mehr als 92 000 Franken und Urkundenfälschung zu 10 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Die Probezeit dauert drei Jahre. Während dieser wird der Mann unter Schutzaufsicht gestellt. Weiter muss er sich psychiatrisch oder psychotherapeutisch behandeln lassen. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Monate bedingt auf vier Jahre, der Verteidiger neun Monate bedingt auf zwei Jahre gefordert.

Geständnis abgelegt

Dem Angeklagten war zum Zeitpunkt der Tat eine leicht verminderte Zurechnungsfähigkeit zugesprochen worden. Ausserdem wirkte sich das Geständnis strafmildernd aus. Ebenso die Tatsache, dass er am Morgen vor der Verhandlung zu bereits gezahlten 1000 Franken noch einmal 9000 Franken an die Kirchgemeinde überwies. Das Geld hat der Angeklagte für seinen Lebensunterhalt und zum Spielen an Geldautomaten ausgegeben. Als grösstes Problem bezeichnete der Verteidiger die sexuellen Neigungen seines Mandanten. Er sei einer im Rotlichtmilieu bekannten Domina hörig gewesen. Um ihr zu dienen, habe er ihr insgesamt mehr als 30 000 Franken in Form eines Darlehens gegeben. Das Geld sei nie zurückgekommen.

Depotauszug gefälscht

Zur Vertuschung seiner Entnahmen aus der Kirchenkasse hat der Angeklagte ausserdem einen Kontoauszug der Kantonalbank gefälscht. Damit sollte der Bestand einer Kassenobligation in Höhe von 50 000 Franken vorgetäuscht werden. Mit dieser Urkundenfälschung habe er versucht, die Rechnungsprüfung und Revision zu überstehen. Das Gericht wertete die Taten als mittel bis schwer und empfahl eindringlich die Behandlung seiner Spielsucht und sexuellen Neigung.


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