Kirchenpfleger von Kreuzlinger Gericht
verurteilt
Während 16 Monaten hat ein Kirchenpfleger in einer
Thurgauer Gemeinde rund 92 000 Franken aus der
Gemeindekasse genommen und einen Bankauszug
gefälscht.
Stefan Borkert
Das Bezirksgericht Kreuzlingen hat gestern einen ehemaligen
Kirchenpfleger einer evangelischen Gemeinde im Thurgau wegen
Veruntreuung von mehr als 92 000 Franken und
Urkundenfälschung zu 10 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt.
Die Probezeit dauert drei Jahre. Während dieser wird der Mann
unter Schutzaufsicht gestellt. Weiter muss er sich psychiatrisch
oder psychotherapeutisch behandeln lassen. Die
Staatsanwaltschaft hatte 14 Monate bedingt auf vier Jahre, der
Verteidiger neun Monate bedingt auf zwei Jahre gefordert.
Geständnis abgelegt
Dem Angeklagten war zum Zeitpunkt der Tat eine leicht
verminderte Zurechnungsfähigkeit zugesprochen worden.
Ausserdem wirkte sich das Geständnis strafmildernd aus.
Ebenso die Tatsache, dass er am Morgen vor der Verhandlung
zu bereits gezahlten 1000 Franken noch einmal 9000 Franken an
die Kirchgemeinde überwies. Das Geld hat der Angeklagte für
seinen Lebensunterhalt und zum Spielen an Geldautomaten
ausgegeben. Als grösstes Problem bezeichnete der Verteidiger
die sexuellen Neigungen seines Mandanten. Er sei einer im
Rotlichtmilieu bekannten Domina hörig gewesen. Um ihr zu
dienen, habe er ihr insgesamt mehr als 30 000 Franken in Form
eines Darlehens gegeben. Das Geld sei nie zurückgekommen.
Depotauszug gefälscht
Zur Vertuschung seiner Entnahmen aus der Kirchenkasse hat
der Angeklagte ausserdem einen Kontoauszug der Kantonalbank
gefälscht. Damit sollte der Bestand einer Kassenobligation in
Höhe von 50 000 Franken vorgetäuscht werden. Mit dieser
Urkundenfälschung habe er versucht, die Rechnungsprüfung und
Revision zu überstehen. Das Gericht wertete die Taten als mittel
bis schwer und empfahl eindringlich die Behandlung seiner
Spielsucht und sexuellen Neigung.