Erste Lesung für das kantonale Spielbetriebsgesetz
Der Grosse Rat hat gestern mit der Behandlung des Spielbetriebsgesetzes
begonnen. Es setzt das Spielbankenrecht des Bundes auf Kantonsebene
um. Beschlossen wurde bereits, den maximalen Einsatz an Spielautomaten
von heute einem auf fünf Franken anzuheben, womit der seit 1980
aufgelaufenen Teuerung Rechnung getragen wird.
Das neue Spielbankenrecht des Bundes erfordert Anpassungen der kantonalen
Bestimmungen. Der Kanton will sich mit einem neuen Spielbetriebsgesetz 40
Prozent der vom Bund erhobenen Spielabgaben in künftigen Kursälen sichern.
Daneben umfasst der Gesetzesentwurf Übergangsregelungen für die in fünf Jahren
verbotenen Geldspielautomaten, die in dieser Übergangsfrist mit maximal 5
Franken pro Spiel gefüttert werden dürfen. In der Eintretensdebatte stellten sich die
Vertreter der bürgerlichen Parteien hinter die Vorlage. Unter anderem wurde betont,
dass es keine andere Suchtgefahr gebe wie die Spielsucht, die man mit ähnlich
strengem gesetzlichen Rahmen einzudämmen versuche. Die EVP hatte zwar
wenig Freude am Spielbankengesetz. Das Volk habe aber anders entschieden,
und nun gehe es um ein Einführungsgesetz. Die SP kritisierte Automatenspiele als
unpädagogisch und die Kontaktarmut fördernd. Zahlen aus Deutschland belegten,
dass bei entsprechendem Angebot zwei Prozent der Bevölkerung spielsüchtig
werden. Dieser sozialpolitischen Komponente trage der Gesetzesentwurf keine
Rechnung.
Für Eugen Steinmann (SP, Baden) war die Begründung (Teuerung seit 1980) für die
Anhebung des Geldautomaten-Spielbetrages von einem auf fünf Franken nicht
stichhaltig. Er beantragte, es bei zwei Franken bewenden zu lassen. Mit grossem
Mehr sprach sich der Rat für 5 Franken aus. Josef Muff (SP, Wohlen) wollte, dass
auch während der Übergangszeit in Gaststätten keine Geldspielautomaten mehr
aufgestellt werden dürfen. In einem Spielsalon sei die Überwachung (Jugendschutz)
besser als in einer Wirtschaft. Genau das bezweifelte Rolf Urech (FP, Hallwil). Ein
Wirt kenne seine Kunden. Mit grossem Mehr wurde der Antrag abgelehnt.