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Casino zahlt 600.000 Mark zurück
Medium: Neue Westfälische
Datum: 05. 12. 2001
Aktivitäten in der Schweiz nicht nachweisbar VON PETER STEINERT

Bad Oeynhausen. 1,9 Millionen Mark forderte das Casino von ehemaligen Mitarbeitern, die sich Ende vergangenen Jahres wegen schweren Bandendiebstahls vor dem Landgericht Bielefeld verantworten mussten (die NW berichtetet). Jetzt reduzierte die Staatsanwaltschaft Bielefeld den Betrag - bereits gezahlte Gelder in Höhe von 600.000 Mark müssen vom Casinobetreiber Westspiel zurück erstattet werden.

Die Exbeschäftigten hatten sich im Automatenbereich Gelder säckeweise in eigene Taschen gesteckt - bis sich einer der Beteiligten einem Vorgesetzten anvertraute und der Schwindel aufflog. Die Beschuldigten, Mitarbeiter und für das Casino zuständige Finanzbeamte sollten darauf hin (noch vor Verhandlungsbeginn) für Ermittlungskosten und zusätzliche Aufwendungen aufkommen. Eben besagte 1,9 Millionen Mark. Darunter 300.000 Mark, die sechs Westspiel-Bosse für erhöhten Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt hatten.

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld rückte nun die Verhältnisse wieder gerade, reduzierte die 1,9 Millionen Mark auf 1,3 Millionen Mark. Stellte aber fest, dass sich die Führungsriege "nicht persönlich bereichert hat" (Oberstaatsanwalt Burkhard Dannewald). Zu belangen sei die Westspiel-Spitze ob überzogener Forderungen aber nicht, da sie sich von Rechtsvertretern habe beraten lassen. Lediglich gegen einen Anwalt und einen Prokuristen seien, so Dannewald, Bußgelder erhoben worden.

Während diese Ungereimtheiten damit vom Tisch zu sein scheinen, sieht das Hamburger Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" in seiner jüngsten Ausgabe "die Casino-Gruppe Westspiel im Zwielicht". Ein Züricher Detektivbüro sollte demnach Teile der in Bad Oeynhausen veruntreuten Gelder auf Schweizer Konten wieder aufspüren.

Westspiel bestreitet solche Aktivitäten vehement. Sprecher Frank Mühr vermutet auf Anfrage dieser Zeitung stattdessen "Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft" als Initiatoren. Kann aber auf den Hinweis, dass die Konto-Kontrollen in der Schweiz unter anderem vom 8. Juni 1998 datierten, der Bad Oeynhausener Casino-Betrug bei der Staatsanwaltschaft aber erst am 20.August 1998 angezeigt worden ist, keine schlüssige Erklärung geben.

Oberstaatsanwalt Burkhard Dannewald hat für Westspiel als Auftraggeber derzeit weder Hinweise noch Belege. Er weiß, dass vorrangig nach Konten ehemaliger Casino-Beschäftigter gefahndet wurde, räumt allerdings ein, "dass ein Schweizer Detektiv sicher nicht aus eigenem Antrieb ermittelt." Seine Behörde habe "bestimmt keine" Nachforschungen anstellen lassen. Schließlich seien solche Nachforschungen im Nachbarland nicht zulässig. Dannewald: "Nach meinem Wissen ist der entsprechende Detektiv dafür auch schon verurteilt worden."


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