Aktivitäten in der Schweiz nicht nachweisbar
VON PETER STEINERT
Bad Oeynhausen. 1,9 Millionen Mark forderte das Casino von ehemaligen
Mitarbeitern, die sich Ende vergangenen Jahres wegen schweren
Bandendiebstahls vor dem Landgericht Bielefeld verantworten mussten
(die NW berichtetet). Jetzt reduzierte die Staatsanwaltschaft Bielefeld den
Betrag - bereits gezahlte Gelder in Höhe von 600.000 Mark müssen vom
Casinobetreiber Westspiel zurück erstattet werden.
Die Exbeschäftigten hatten sich im Automatenbereich Gelder säckeweise in
eigene Taschen gesteckt - bis sich einer der Beteiligten einem Vorgesetzten
anvertraute und der Schwindel aufflog. Die Beschuldigten, Mitarbeiter und
für das Casino zuständige Finanzbeamte sollten darauf hin (noch vor
Verhandlungsbeginn) für Ermittlungskosten und zusätzliche Aufwendungen
aufkommen. Eben besagte 1,9 Millionen Mark. Darunter 300.000 Mark,
die sechs Westspiel-Bosse für erhöhten Arbeitsaufwand in Rechnung
gestellt hatten.
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld rückte nun die Verhältnisse wieder
gerade, reduzierte die 1,9 Millionen Mark auf 1,3 Millionen Mark. Stellte
aber fest, dass sich die Führungsriege "nicht persönlich bereichert hat"
(Oberstaatsanwalt Burkhard Dannewald). Zu belangen sei die
Westspiel-Spitze ob überzogener Forderungen aber nicht, da sie sich von
Rechtsvertretern habe beraten lassen. Lediglich gegen einen Anwalt und
einen Prokuristen seien, so Dannewald, Bußgelder erhoben worden.
Während diese Ungereimtheiten damit vom Tisch zu sein scheinen, sieht
das Hamburger Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" in seiner jüngsten
Ausgabe "die Casino-Gruppe Westspiel im Zwielicht". Ein Züricher
Detektivbüro sollte demnach Teile der in Bad Oeynhausen veruntreuten
Gelder auf Schweizer Konten wieder aufspüren.
Westspiel bestreitet solche Aktivitäten vehement. Sprecher Frank Mühr
vermutet auf Anfrage dieser Zeitung stattdessen "Kriminalpolizei oder
Staatsanwaltschaft" als Initiatoren. Kann aber auf den Hinweis, dass die
Konto-Kontrollen in der Schweiz unter anderem vom 8. Juni 1998
datierten, der Bad Oeynhausener Casino-Betrug bei der
Staatsanwaltschaft aber erst am 20.August 1998 angezeigt worden ist,
keine schlüssige Erklärung geben.
Oberstaatsanwalt Burkhard Dannewald hat für Westspiel als Auftraggeber
derzeit weder Hinweise noch Belege. Er weiß, dass vorrangig nach Konten
ehemaliger Casino-Beschäftigter gefahndet wurde, räumt allerdings ein,
"dass ein Schweizer Detektiv sicher nicht aus eigenem Antrieb ermittelt."
Seine Behörde habe "bestimmt keine" Nachforschungen anstellen lassen.
Schließlich seien solche Nachforschungen im Nachbarland nicht zulässig.
Dannewald: "Nach meinem Wissen ist der entsprechende Detektiv dafür
auch schon verurteilt worden."