Grüne wollen nun ihre Landtagsfraktion einschalten
Von Andreas Filke
Marktoberdorf Einen Rückschlag erlebte die Stadt Marktoberdorf
in ihrem Vorhaben, Spielautomaten mit einer Steuer zu belegen.
Das Landratsamt lehnte das Ansinnen ab, weil dafür in Bayern
die gesetzliche Grundlage fehle. Nun plant die Fraktion von
Bündnis 90/Grüne einen weiteren Vorstoß: Sie will ihre
Landtagsfraktion einschalten. "Wir sollten das nicht auf sich
beruhen lassen", begründet Sprecher Axel Maaß das Vorgehen.
Zum ersten Mal kam das Thema Automatensteuer vor fünf
Jahren im Stadtrat auf den Tisch. Alle Fraktionen mit
Ausnahme von Walter Schilhansl (CSU) stimmten damals
dafür, den Weg zu beschreiten, um eine neue Geldquelle zu
erschließen. Schließlich lockte die Aussicht auf rund 100 000
Euro.
Nur hat die Geschichte einen großen Haken: Die Bagatellsteuer
und damit auch die Spielautomatensteuer wurde in Bayern vor
über 20 Jahren abgeschafft. Inzwischen setzte ein Umdenken
ein, nachdem Spielhallen wie Pilze aus dem Boden schossen.
Die Bundesländer ließen die Spielhallensteuer als so genannte
örtliche Steuer (siehe Wortweiser) zu. Zudem erklärte das
Bundesverfassungsgericht die Steuer als rechtens.
Widerspruch zurückgezogen
Nur in Bayern fehlt die gesetzliche Grundlage. Dagegen
kämpfen die Stadt Marktoberdorf mit dem bayerischen Städtetag
an der Seite an. Als jüngst das Landratsamt den Antrag
ablehnte, legte die Stadt Widerspruch ein. Der sei inzwischen
"nach Rücksprache mit dem Städtetag" zurückgezogen worden,
berichtet Kämmerer Wolfgang Guggenmos. "Im Moment bringt
es nichts, auf dieser Schiene weiter zu gehen."
"Recht steht nur auf dem Papier"
Nun beabsichtigen die Marktoberdorfer Grünen, ihre Fraktion im
Landrat zu mobilisieren. "Ich bin befremdet darüber, dass über
eine kommunale Steuer, die Sinn macht, hinweg gegangen
wird", sagt Axel Maaß. Dem bayerischen Städtetag ist dieser
Vorstoß Wasser auf die eigenen Mühlen. "Das kommunale
Steuerfindungsrecht ist im Laufe der letzten Jahrzehnte immer
mehr ausgehöhlt worden", klagt auch der stellvertretende
Pressesprecher Thomas Kostenbader. "Unser Anliegen ist es,
das Recht wieder herzustellen." So hätten im Herbst
vergangenen Jahres die kommunalen Spitzenverbände mit der
Enquetekommission des Landtages über dieses Thema
gesprochen. Fazit: Im Moment sei nicht zu erwarten, "dass sich
etwas tut." Gleichwohl werde der Städtetag an seiner Forderung
festhalten und dabei auch immer wieder den Antrag
Marktoberdorfs ins Feld führen.
Als Landtag und Senat erneut die Einführung einer
Zweitwohnungssteuer, wie sie zum Beispiel das Oberallgäuer
Hindelang haben wollte, abgelehnt hatte, wetterte der Städtetag:
"Das kommunale Steuerfindungsrecht steht nur auf dem
Papier." Es sei unverständlich, "wenn der Freistaat, der sonst
seine Komunalfreundlichkeit so gern öffentlich hervorhebt, die
Kommunen weiterhin ans staatliche Gängelband nimmt, statt
es ihnen zu überlassen, ob sie aus fiskalischen oder
ordnungspolitischen Gesichtspunkten eine entsprechende
Steuer einführen wollen." Das war 1998.
Eine Hoffnung, dass Bayern eine derartige Steuer wieder
einführt, legt der Städtetag auf die Gemeindefinanzreform. Über
sie wird derzeit auf Bundesebene diskutiert.