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Automatensteuer: Rückschlag für Stadt
Medium: Allgäuer Zeitung
Datum: 17. 01. 2002
Grüne wollen nun ihre Landtagsfraktion einschalten

Von Andreas Filke

Marktoberdorf Einen Rückschlag erlebte die Stadt Marktoberdorf in ihrem Vorhaben, Spielautomaten mit einer Steuer zu belegen. Das Landratsamt lehnte das Ansinnen ab, weil dafür in Bayern die gesetzliche Grundlage fehle. Nun plant die Fraktion von Bündnis 90/Grüne einen weiteren Vorstoß: Sie will ihre Landtagsfraktion einschalten. "Wir sollten das nicht auf sich beruhen lassen", begründet Sprecher Axel Maaß das Vorgehen.

Zum ersten Mal kam das Thema Automatensteuer vor fünf Jahren im Stadtrat auf den Tisch. Alle Fraktionen ­ mit Ausnahme von Walter Schilhansl (CSU) ­ stimmten damals dafür, den Weg zu beschreiten, um eine neue Geldquelle zu erschließen. Schließlich lockte die Aussicht auf rund 100 000 Euro.

Nur hat die Geschichte einen großen Haken: Die Bagatellsteuer und damit auch die Spielautomatensteuer wurde in Bayern vor über 20 Jahren abgeschafft. Inzwischen setzte ein Umdenken ein, nachdem Spielhallen wie Pilze aus dem Boden schossen. Die Bundesländer ließen die Spielhallensteuer als so genannte örtliche Steuer (siehe Wortweiser) zu. Zudem erklärte das Bundesverfassungsgericht die Steuer als rechtens.

Widerspruch zurückgezogen

Nur in Bayern fehlt die gesetzliche Grundlage. Dagegen kämpfen die Stadt Marktoberdorf mit dem bayerischen Städtetag an der Seite an. Als jüngst das Landratsamt den Antrag ablehnte, legte die Stadt Widerspruch ein. Der sei inzwischen "nach Rücksprache mit dem Städtetag" zurückgezogen worden, berichtet Kämmerer Wolfgang Guggenmos. "Im Moment bringt es nichts, auf dieser Schiene weiter zu gehen."

"Recht steht nur auf dem Papier"

Nun beabsichtigen die Marktoberdorfer Grünen, ihre Fraktion im Landrat zu mobilisieren. "Ich bin befremdet darüber, dass über eine kommunale Steuer, die Sinn macht, hinweg gegangen wird", sagt Axel Maaß. Dem bayerischen Städtetag ist dieser Vorstoß Wasser auf die eigenen Mühlen. "Das kommunale Steuerfindungsrecht ist im Laufe der letzten Jahrzehnte immer mehr ausgehöhlt worden", klagt auch der stellvertretende Pressesprecher Thomas Kostenbader. "Unser Anliegen ist es, das Recht wieder herzustellen." So hätten im Herbst vergangenen Jahres die kommunalen Spitzenverbände mit der Enquetekommission des Landtages über dieses Thema gesprochen. Fazit: Im Moment sei nicht zu erwarten, "dass sich etwas tut." Gleichwohl werde der Städtetag an seiner Forderung festhalten und dabei auch immer wieder den Antrag Marktoberdorfs ins Feld führen.

Als Landtag und Senat erneut die Einführung einer Zweitwohnungssteuer, wie sie zum Beispiel das Oberallgäuer Hindelang haben wollte, abgelehnt hatte, wetterte der Städtetag: "Das kommunale Steuerfindungsrecht steht nur auf dem Papier." Es sei unverständlich, "wenn der Freistaat, der sonst seine Komunalfreundlichkeit so gern öffentlich hervorhebt, die Kommunen weiterhin ans staatliche Gängelband nimmt, statt es ihnen zu überlassen, ob sie aus fiskalischen oder ordnungspolitischen Gesichtspunkten eine entsprechende Steuer einführen wollen." Das war 1998.

Eine Hoffnung, dass Bayern eine derartige Steuer wieder einführt, legt der Städtetag auf die Gemeindefinanzreform. Über sie wird derzeit auf Bundesebene diskutiert.


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