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Neues Spielbetriebgesetz in erster Lesung beschlossen
Medium: Zofinger Tagblatt
Datum: 15. 03. 2000
Das Lotterie-Monopol des Kantons soll nicht mehr in der Verfassung festgeschrieben sein

Mit 112 gegen 13 Stimmen verabschiedete der Grosse Rat das kantonale Spielbetriebgesetz in erster Lesung. Es hebt den maximalen Spieleinsatz an Automaten auf fünf Franken an und das Lotterie-Monopol des Kantons in der Staatsverfassung auf.

Das neue Spielbankenrecht des Bundes erfordert Anpassungen der kantonalen Bestimmungen. Der Regierungsrat will mit einem neuen Spielbetriebgesetz 40 Prozent der vom Bund erhobenen Spielabgaben in künftigen Kursälen sichern. Daneben umfasst der Gesetzesentwurf Übergangsregelungen für die in fünf Jahren verbotenen Geldspielautomaten, die in dieser Übergangsfrist mit maximal 5 Franken pro Spiel gefüttert werden dürfen. Dieser Anhebung hatte der Grosse Rat bereits am letzten Dienstag zugestimmt.

Kursäle Marcel Guignard (FDP, Aarau) stellte gestern fest, dass das Spielbankengesetz vor allem fiskalisch motiviert ist. Deshalb sei es für das Thema wichtig, wem das eingenommene Geld zugute kommt. Die Gemeindeammännervereinigung sei der Meinung, dass auch die Gemeinden profitieren sollten. Die Befriedigung der Spiellust führe für Bund und Kanton zu erklecklichen Einnahmen. Es gehe nicht an, dass nicht auch die Standortgemeinden profitieren. Wenn es darum gehe, die Haushalte von Staat und Bund zu sanieren, nehme man die Gemeinden ja auch in Pflicht. Die Vorteile des Spielbetriebgesetzes dürften sich für die Gemeinden nicht nur auf Arbeitsplätze beschränken, welche die neuen Kursäle generieren werden. Er stellte den Antrag, die Standortgemeinde solle 50 Prozent der aus einem Kursaalbetrieb fliessenden kantonalen Abgaben erhalten. Hans Gloor (SVP, Suhr) unterstützte den regierungsrätlichen Antrag. Die Standortgemeinden profitierten von neuen Arbeitsplätzen und von den Unternehmenssteuern. Für die Erholungsfunktion von Landgmeinden gebe es auch kein Entgeld. Theo Vögtli (CVP, Kleindöttingen) teilte mit, dass eine «schwache» Mehrheit seiner Fraktion den Antrag Guignard unterstütze. Das Gleiche tat auch die SP-Fraktion. Max Chopard (SP, Untersiggenthal) empfand es zwar als Schönheitsfehler, dass nicht eine Region, sondern nur die Standortgemeinde profitieren kann. Regierungsrat Kurt Wernli wies darauf hin, dass der Aargau höchstens vier Kursaal-Bewilligungen bekommen wird. Er gehe davon aus, dass es sogar nur zwei sein werden. Somit kämen zwei bis vier Gemeinden in den Genuss von 50 Prozent der kantonalen Abgaben. Dies sei nicht gerechtfertigt, weil die Standortgemeinden auch im Bereich der Hotellerie und Restauration profitieren und auf der anderen Seite Kursäle keine Emissionen mit sich bringen. Die Unterstützung des Antrags durch die SP erstaune ihn. Die von den Sozialdemokraten befürchteten sozialen Auswirkungen des neuen Spielbankenrechts des Bundes (Spielsucht) treffe alle Gemeinden. Der Antrag Guignard wurde abgelehnt.

Automaten-Umsatz besteuern Daniel Heller (FDP, Aarau) stellte den Prüfungsantrag, bei der Abgabe auf Spielautomaten in Gaststätten und Spielsalons statt einer fixen Gebühr eine solche zu erheben, die umsatzorientiert ist. Diese Lösung besteuere nicht nur gut gehende Automaten stärker, sie entlaste auch die Verwaltung. Der Automaten-Aufsteller müsste die Gebühren abliefern und nicht jeder einzelne Wirt. Einen weiteren Vorteil sieht Heller im Umstand, dass die Automatenbranche so gezwungen wird, ihre Umsätze offen zu legen. Regierungsrat Kurt Wernli hat diese Lösung im Vorfeld prüfen lassen. Im Vernehmlassungsverfahren habe sich die Branche gegen Umsatzabgaben gewehrt, da sie mit einem enormen Mehraufwand verbunden seien. Wernli erkärte sich aber bereit, das Anliegen Heller entgegenzunehmen. Harry Lütolf (CVP, Wohlen) wollte, dass Widerhandlungen gegen die Vorschriften des neuen Gesetzes nicht mit maximal 5000 (wie in der Vorlage vorgesehen), sondern mit Bussen bis zu 10 000 Franken geahndet werden können. Die Spieleinsätze habe man auch der Teuerung angepasst und von einem auf fünf Franken angehoben. Regierungsrat Wernli wies darauf hin, dass es hier um Verstösse gegen Verwaltungsvorschriften geht. Manipuliere jemand beispielsweise Automaten, dann greife das Strafgesetzbuch. Mit klarem Mehr wurde der Antrag abgelehnt. Bereits in der vorbereitenden grossrätlichen Kommission wurde das Lotterie-Monopol des Kantons kritisch beleuchtet. Die Kommissionsmehrheit wollte dieses Monopol zwar im Gesetz belassen, aber aus der Staatsverfassung entfernen. Hansruedi Brun (FDP, Merenschwand) hatte für die Betrachtungsweise der Regierung Verständnis. Mit den Mitteln des Lotteriefonds löse sie grosse Aufgaben. Auf der anderen Seite werde hier aber die Handels- und Gewerbefreiheit tangiert. Auf Bundesebene werde es in absehbarer Zeit ein liberales Lotteriegesetz geben. Für das Monopol spach sich Peter Wehrli (SVP, Küttigen) aus, aber auch seine Fraktion wollte mit Blick auf den Bund eine flexible Lösung. Regierungsrat Kurt Wernli wies darauf hin, dass das Bundesrecht (noch) anders laute und die vorgeschlagene Liberalisierung gegen dieses verstosse. Mit 101 zu 29 war der Rat anderer Meinung.


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