Das Lotterie-Monopol des Kantons soll
nicht mehr in der Verfassung
festgeschrieben sein
Mit 112 gegen 13 Stimmen verabschiedete der Grosse Rat das kantonale
Spielbetriebgesetz in erster Lesung. Es hebt den maximalen Spieleinsatz
an Automaten auf fünf Franken an und das Lotterie-Monopol des Kantons in
der Staatsverfassung auf.
Das neue Spielbankenrecht des Bundes erfordert Anpassungen der kantonalen
Bestimmungen. Der Regierungsrat will mit einem neuen Spielbetriebgesetz 40
Prozent der vom Bund erhobenen Spielabgaben in künftigen Kursälen sichern.
Daneben umfasst der Gesetzesentwurf Übergangsregelungen für die in fünf Jahren
verbotenen Geldspielautomaten, die in dieser Übergangsfrist mit maximal 5
Franken pro Spiel gefüttert werden dürfen. Dieser Anhebung hatte der Grosse Rat
bereits am letzten Dienstag zugestimmt.
Kursäle
Marcel Guignard (FDP, Aarau) stellte gestern fest, dass das Spielbankengesetz
vor allem fiskalisch motiviert ist. Deshalb sei es für das Thema wichtig, wem das
eingenommene Geld zugute kommt. Die Gemeindeammännervereinigung sei der
Meinung, dass auch die Gemeinden profitieren sollten. Die Befriedigung der
Spiellust führe für Bund und Kanton zu erklecklichen Einnahmen. Es gehe nicht
an, dass nicht auch die Standortgemeinden profitieren. Wenn es darum gehe, die
Haushalte von Staat und Bund zu sanieren, nehme man die Gemeinden ja auch in
Pflicht. Die Vorteile des Spielbetriebgesetzes dürften sich für die Gemeinden nicht
nur auf Arbeitsplätze beschränken, welche die neuen Kursäle generieren werden.
Er stellte den Antrag, die Standortgemeinde solle 50 Prozent der aus einem
Kursaalbetrieb fliessenden kantonalen Abgaben erhalten.
Hans Gloor (SVP, Suhr) unterstützte den regierungsrätlichen Antrag. Die
Standortgemeinden profitierten von neuen Arbeitsplätzen und von den
Unternehmenssteuern. Für die Erholungsfunktion von Landgmeinden gebe es auch
kein Entgeld. Theo Vögtli (CVP, Kleindöttingen) teilte mit, dass eine «schwache»
Mehrheit seiner Fraktion den Antrag Guignard unterstütze. Das Gleiche tat auch
die SP-Fraktion. Max Chopard (SP, Untersiggenthal) empfand es zwar als
Schönheitsfehler, dass nicht eine Region, sondern nur die Standortgemeinde
profitieren kann. Regierungsrat Kurt Wernli wies darauf hin, dass der Aargau
höchstens vier Kursaal-Bewilligungen bekommen wird. Er gehe davon aus, dass es
sogar nur zwei sein werden. Somit kämen zwei bis vier Gemeinden in den Genuss
von 50 Prozent der kantonalen Abgaben. Dies sei nicht gerechtfertigt, weil die
Standortgemeinden auch im Bereich der Hotellerie und Restauration profitieren und
auf der anderen Seite Kursäle keine Emissionen mit sich bringen. Die
Unterstützung des Antrags durch die SP erstaune ihn. Die von den
Sozialdemokraten befürchteten sozialen Auswirkungen des neuen
Spielbankenrechts des Bundes (Spielsucht) treffe alle Gemeinden. Der Antrag
Guignard wurde abgelehnt.
Automaten-Umsatz besteuern
Daniel Heller (FDP, Aarau) stellte den Prüfungsantrag, bei der Abgabe auf
Spielautomaten in Gaststätten und Spielsalons statt einer fixen Gebühr eine
solche zu erheben, die umsatzorientiert ist. Diese Lösung besteuere nicht nur gut
gehende Automaten stärker, sie entlaste auch die Verwaltung. Der
Automaten-Aufsteller müsste die Gebühren abliefern und nicht jeder einzelne Wirt.
Einen weiteren Vorteil sieht Heller im Umstand, dass die Automatenbranche so
gezwungen wird, ihre Umsätze offen zu legen. Regierungsrat Kurt Wernli hat diese
Lösung im Vorfeld prüfen lassen. Im Vernehmlassungsverfahren habe sich die
Branche gegen Umsatzabgaben gewehrt, da sie mit einem enormen Mehraufwand
verbunden seien. Wernli erkärte sich aber bereit, das Anliegen Heller
entgegenzunehmen.
Harry Lütolf (CVP, Wohlen) wollte, dass Widerhandlungen gegen die Vorschriften
des neuen Gesetzes nicht mit maximal 5000 (wie in der Vorlage vorgesehen),
sondern mit Bussen bis zu 10 000 Franken geahndet werden können. Die
Spieleinsätze habe man auch der Teuerung angepasst und von einem auf fünf
Franken angehoben. Regierungsrat Wernli wies darauf hin, dass es hier um
Verstösse gegen Verwaltungsvorschriften geht. Manipuliere jemand beispielsweise
Automaten, dann greife das Strafgesetzbuch. Mit klarem Mehr wurde der Antrag
abgelehnt.
Bereits in der vorbereitenden grossrätlichen Kommission wurde das
Lotterie-Monopol des Kantons kritisch beleuchtet. Die Kommissionsmehrheit wollte
dieses Monopol zwar im Gesetz belassen, aber aus der Staatsverfassung
entfernen. Hansruedi Brun (FDP, Merenschwand) hatte für die Betrachtungsweise
der Regierung Verständnis. Mit den Mitteln des Lotteriefonds löse sie grosse
Aufgaben. Auf der anderen Seite werde hier aber die Handels- und Gewerbefreiheit
tangiert. Auf Bundesebene werde es in absehbarer Zeit ein liberales Lotteriegesetz
geben. Für das Monopol spach sich Peter Wehrli (SVP, Küttigen) aus, aber auch
seine Fraktion wollte mit Blick auf den Bund eine flexible Lösung. Regierungsrat
Kurt Wernli wies darauf hin, dass das Bundesrecht (noch) anders laute und die
vorgeschlagene Liberalisierung gegen dieses verstosse. Mit 101 zu 29 war der Rat
anderer Meinung.