Stadt schließt Spielhölle
Das Ordnungsamt hat den als Kulturverein getarnten Zockertreff Großer Alexander in Untertürkheim am Samstag früh geschlossen. Die Polizei überraschte 17 Gäste beim illegalen Glücksspiel, sieben wurden bei dem Einsatz vorläufig festgenommen.
Von Jörg Nauke
Gegen vier Uhr morgens war die Polizei mit großem Aufgebot in den griechischen Klub in der Augsburger Straße 215/1 gestürmt. Auf den filzbespannten Tischen des so genannten Kulturvereins, der sich laut Satzung der Förderung des Schach- und Skatspiels "unter Wahrung des ideellen Charakters" verschrieben hat, wurden Spielutensilien und Zockergeld gefunden. Das untermauerte die seit Jahren vorliegende Erkenntnis, in dem durch eine dicke Eisentür mit Guckloch und Gitter gesicherten Klubhaus werde die ganze Nacht hindurch illegal gezockt.
Wie schon vor einem Jahr beim Cannstatter Freizeitklub Athena, der sich ebenfalls die "Förderung der griechischen Kultur" auf die Fahnen geschrieben hat, tatsächlich aber auch seinen Mitgliedern die Möglichkeit zum illegalen Glücksspiel gegeben hatte, ist am Samstag wieder das Polizeigesetz angewendet worden. Es untersagt dem Betreiber mit sofortiger Wirkung "die Durchführung von Karten- oder Würfelspielen sowie die Bereitstellung von Karten, Würfeln, Jetons und anderen Spielutensilien". Ein Vertreter des Ordnungsamts hat die sofortige Schließung des Vereinsheims verfügt.
Bürgermeister Jürgen Beck (CDU) fühlt sich seit September auf der sicheren Seite. Nicht nur, dass das Verwaltungsgericht im vergangenen Jahr das Vorliegen der "konkreten Gefahr" bejahte, dass im Athena-Freizeitklub weitergezockt werden könnte, und den Widerspruch des Besitzers gegen die sofortige Schließung ablehnte; der Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigte in letzter Instanz die Entscheidung der Stuttgarter Kollegen. Seitdem wird in der Zieglergasse 1 nicht mehr gezockt; außerdem kündigte die Stadt an, auf dieser Grundlage gegen weitere Einrichtungen vorzugehen.
Die Razzia beim Großen Alexander überraschte nicht. Dessen Besitzer hat der Stadt vor dem Verwaltungsgerichtshof eine herbe Niederlage beigebracht. Die Richter stellten 1999 fest, dass der Klub nicht dem Gewerberecht unterliege - und sich auch nicht an die Sperrzeit halten müsse. Mit diesem Mittel hatte das Ordnungsamt versucht, dem Spielklubbesitzer das Leben schwer zu machen.
Die Spielhölle in Untertürkheim ist im selben Jahr wegen eines spektakulären Überfalls in die Schlagzeilen geraten. Zwei brutale Räuber hatten die Gäste um Schmuck und Bares erleichtert. Vor Schreck hatte dabei ein Zocker eine tödliche Herzattacke erlitten.