Schlüssel gestohlen und Automaten aufgebrochen - Jugendstrafe verhängt
Schwandorf/Dieterskirchen. Ein sehr eigenartiges Verständnis von Geldkreislauf legten zwei Jugendliche aus dem östlichen Landkreis an den Tag. Mit einem gestohlenen Schlüssel drangen sie nachts in ihre Stammkneipe ein, brachen Spielautomaten auf, um das gestohlene Geld am anderen Tag sofort wieder an denselben zu verspielen.
Zehn Monate Jugendstrafe verhängte das Schwandorfer Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Amtsrichter Peter Jung kürzlich gegen einen 18-jährigen Azubi, sechs Monate gegen einen inzwischen 16-jährigen. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Die beiden jungen Burschen waren auch ihren eigenen Angaben nach auf dem besten Weg spielsüchtig zu werden. Sie konnten die Finger nicht von Spielautomaten lassen. Ihre Stammkneipe in Dieterskrichen war dafür genau der richtige Ort. 15 bis 20 Geräte von Geldspielautomaten bis hin zu Black-Jack-Automaten standen zur Auswahl. Da war natürlich die Versuchung groß und wurde das Geld knapp.
Schlüssel besorgt
Der Ältere der beiden hatte sich bereits einen Schlüssel zur Gaststätte "besorgt" und am 21. Oktober vergangenen Jahres machten sie nachts um 3 ihren ersten "echten Bruch" wie Richter Jung die Straftaten bezeichnete. Sie öffneten mehrere Geldautomaten mit Schlüsseln, die in einem Karton in der Küche aufbewahrt wurden. Die beiden stopften sich die Taschen voll Münzgeld, rund 2000 Mark, und 150 Spielmarken im Wert von jeweils zehn Mark.
Am 20. November 2001 wurde nach ähnlichem Muster wieder in die Kneipe eingebrochen, am 3. Dezember ein drittes Mal. Diesmal allerdings wurden sie vom Automatenaufsteller und dessen Ehefrau, die das Wirtshaus betreibt, gestellt. Den Einbruch vom 20. Novemver stritten beide ab, obwohl einiges dafür sprach, konnte er ihnen nicht nachgewiesen werden.
Unprofessionell gingen die beiden nicht gerade vor. Sie trugen Handschuhe, teilten sich allerdings ein Paar. Für das Gericht hatten die beiden Einbruchdiebstähle schon allein deshalb eine andere Qualität als ein "normaler Diebstahl, zum Beispiel aus einer Umkleidekabine" .
Spielen verboten
Bei dem 16-Jährigen, der ein Berufsgrundschuljahr absolviert, machte das Gericht auch erhebliche Erziehungsdefizite aus, "Da ist etwas schief gelaufen", sagte Jung in der Urteislbegründung an die Adresse der Eltern gerichtet. Währender Bewährungszeit von zwei Jahren ist den beiden das Spielen an Automaten verboten.