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Gewinn unterschlagen?
Medium: Südwest Presse
Datum: 30.03. 2000
Ehemalige Betreiberin einer Lotto-Annahmestelle angeklagt Kioskbesitzerin ließ Millionen auf eigenes Konto überweisen

Wegen des Vorwurfs, den Hauptgewinn eines Kunden veruntreut zu haben, steht die frühere Chefin einer Lotto-Annahmestelle vor dem Reutlinger Amtsgericht. Die Angeklagte beansprucht die Summe von 1,6 Millionen Mark für sich.

RAIMUND WEIBLE

REUTLINGEN· Die Ziffernfolge lautete 12, 13, 24, 25, 41, 42. Auf diese Zahlenpärchen fiel bei der Ziehung am 12. Juni 1999 der so genannte Zentralgewinn der Stuttgarter Toto-Lotto-Gesellschaft. Genau 1622651 Mark und 70 Pfennig wurden fällig. Doch wer ihm zusteht, darum streiten sich die frühere Betreiberin einer Reutlinger Lotto-Annahmestelle und ihr Kunde vor dem Landgericht Tübingen. Die Staatsanwaltschaft Tübingen ist sich jedoch längst sicher, wer der rechtmäßige Gewinner ist: Der Kunde, ein Bosch-Techniker. Die Anklagebehörde hat die 47-jährige Inhaberin des Kiosks deshalb vor dem Reutlinger Amtsgericht angeklagt: Wegen Untreue.

Sie soll sich, angestiftet von ihrem jetzigen Ehemann und unterstützt von ihrem Anwalt, den Gewinn unter den Nagel gerissen haben. Die beiden Männer sitzen ebenfalls auf der Anklagebank. Der mehrfach vorbestrafte Gatte wegen Anstiftung zur Untreue, der Advokat wegen Beihilfe.

Das Verhalten der Lotto-Frau war äußerst merkwürdig. Erst gratulierte sie ihrem Kunden zu dem Millionengewinn, dann jedoch will sie entdeckt haben, dass die Summe ihr selbst zustehe, weil ihr der Kunde die Zahlenreihe überlassen habe. An einem von ihr nicht näher benannten Tag soll ihr der Mann, ein häufig im Ausland weilender Techniker, gesagt haben: ¸¸Den Lottoschein kannst du wegschmeißen." Sie jedoch habe die Ziffernfolge weiter benutzt, erklärte die Angeklagte vor Gericht.

100000 Mark fehlen

Da sie im Besitz des Spielscheins und der Quittung war, überwies ihr die Lotto-Gesellschaft den Gewinn auf ihr Reutlinger Konto. Der Anwalt riet der Geschäftsfrau, das Geld in der Schweiz anzulegen, dann das Spielcasino Lindau zu besuchen, um anschließend Bekannten sagen zu können, sie habe ihren Gewinn dort gleich wieder verzockt. Auf diese Weise sollten angeblich auch lästige Bittsteller abgewehrt werden.

Staatsanwalt Bernhard Henn glaubt davon kein Wort: Es sei lediglich darum gegangen, das Geld sicher zu horten. Bis auf etwa 100000 Mark ist es wieder im Lande. Nachdem die Kioskbetreiberin in Untersuchungshaft genommen worden war, nannte sie die Schweizer Bank, bei der sie 1,25 Millionen Mark des Gewinns deponiert hatte.

Inzwischen ist dieses Geld, abzüglich der Bankspesen, bei der Landesoberkasse in Metzingen in sicherer Obhut. Auf den Rest hat der Anwalt des Kunden gestern einen dinglichen Arrest erwirkt.

Der Lottospieler widersprach als Zeuge der Aussage der Angeklagten. So sei es nicht wahr, dass er zu ihr gesagt habe, sie könne den Schein mit der Tippreihe in den Papierkorb werfen. Er war beruflich in Seoul, als er zusammen mit einer kleinen Gruppe von Tippern den Hauptgewinn machte. Als er von der Kioskbetreiberin darüber informiert wurde, machte er sich keine Sorgen um das Geld. Sie hatte sich stets um seine Tippzettel gekümmert, wenn er im Ausland war. ¸¸Wir hatten ein freundschaftliches, offenes Verhältnis und ich hatte keinen Grund, ihr zu misstrauen'' erklärte der Zeuge.

Tatsächlich hatte die Frau ihn telefonisch auch nach seinem Konto gefragt, auf das sie den Hauptgewinn überweisen wollte. Als er aus Seoul zurückkehrte, schien alles in Ordnung. Die Lotto-Frau bezahlte ihm einen Kleingewinn aus. Was der Kunde nicht wusste: Inzwischen hatte sie den Hauptgewinn auf ihr Konto gelenkt. Und als sich der Tipper wenige Tage später nach dem Geld erkundigen wollte, war die Frau verschwunden.


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