Ehemalige Betreiberin einer Lotto-Annahmestelle angeklagt
Kioskbesitzerin ließ Millionen auf eigenes Konto überweisen
Wegen des Vorwurfs, den Hauptgewinn eines Kunden veruntreut
zu haben, steht die frühere Chefin einer Lotto-Annahmestelle vor
dem Reutlinger Amtsgericht. Die Angeklagte beansprucht die
Summe von 1,6 Millionen Mark für sich.
RAIMUND WEIBLE
REUTLINGEN· Die Ziffernfolge lautete 12, 13, 24, 25, 41, 42.
Auf diese Zahlenpärchen fiel bei der Ziehung am 12. Juni 1999 der
so genannte Zentralgewinn der Stuttgarter Toto-Lotto-Gesellschaft.
Genau 1622651 Mark und 70 Pfennig wurden fällig. Doch wer ihm
zusteht, darum streiten sich die frühere Betreiberin einer Reutlinger
Lotto-Annahmestelle und ihr Kunde vor dem Landgericht
Tübingen. Die Staatsanwaltschaft Tübingen ist sich jedoch längst
sicher, wer der rechtmäßige Gewinner ist: Der Kunde, ein
Bosch-Techniker. Die Anklagebehörde hat die 47-jährige
Inhaberin des Kiosks deshalb vor dem Reutlinger Amtsgericht
angeklagt: Wegen Untreue.
Sie soll sich, angestiftet von ihrem jetzigen Ehemann und unterstützt
von ihrem Anwalt, den Gewinn unter den Nagel gerissen haben.
Die beiden Männer sitzen ebenfalls auf der Anklagebank. Der
mehrfach vorbestrafte Gatte wegen Anstiftung zur Untreue, der
Advokat wegen Beihilfe.
Das Verhalten der Lotto-Frau war äußerst merkwürdig. Erst
gratulierte sie ihrem Kunden zu dem Millionengewinn, dann jedoch
will sie entdeckt haben, dass die Summe ihr selbst zustehe, weil ihr
der Kunde die Zahlenreihe überlassen habe. An einem von ihr nicht
näher benannten Tag soll ihr der Mann, ein häufig im Ausland
weilender Techniker, gesagt haben: ¸¸Den Lottoschein kannst du
wegschmeißen." Sie jedoch habe die Ziffernfolge weiter benutzt,
erklärte die Angeklagte vor Gericht.
100000 Mark fehlen
Da sie im Besitz des Spielscheins und der Quittung war, überwies
ihr die Lotto-Gesellschaft den Gewinn auf ihr Reutlinger Konto.
Der Anwalt riet der Geschäftsfrau, das Geld in der Schweiz
anzulegen, dann das Spielcasino Lindau zu besuchen, um
anschließend Bekannten sagen zu können, sie habe ihren Gewinn
dort gleich wieder verzockt. Auf diese Weise sollten angeblich auch
lästige Bittsteller abgewehrt werden.
Staatsanwalt Bernhard Henn glaubt davon kein Wort: Es sei
lediglich darum gegangen, das Geld sicher zu horten. Bis auf etwa
100000 Mark ist es wieder im Lande. Nachdem die
Kioskbetreiberin in Untersuchungshaft genommen worden war,
nannte sie die Schweizer Bank, bei der sie 1,25 Millionen Mark
des Gewinns deponiert hatte.
Inzwischen ist dieses Geld, abzüglich der Bankspesen, bei der
Landesoberkasse in Metzingen in sicherer Obhut. Auf den Rest hat
der Anwalt des Kunden gestern einen dinglichen Arrest erwirkt.
Der Lottospieler widersprach als Zeuge der Aussage der
Angeklagten. So sei es nicht wahr, dass er zu ihr gesagt habe, sie
könne den Schein mit der Tippreihe in den Papierkorb werfen. Er
war beruflich in Seoul, als er zusammen mit einer kleinen Gruppe
von Tippern den Hauptgewinn machte. Als er von der
Kioskbetreiberin darüber informiert wurde, machte er sich keine
Sorgen um das Geld. Sie hatte sich stets um seine Tippzettel
gekümmert, wenn er im Ausland war. ¸¸Wir hatten ein
freundschaftliches, offenes Verhältnis und ich hatte keinen Grund,
ihr zu misstrauen'' erklärte der Zeuge.
Tatsächlich hatte die Frau ihn telefonisch auch nach seinem Konto
gefragt, auf das sie den Hauptgewinn überweisen wollte. Als er aus
Seoul zurückkehrte, schien alles in Ordnung. Die Lotto-Frau
bezahlte ihm einen Kleingewinn aus. Was der Kunde nicht wusste:
Inzwischen hatte sie den Hauptgewinn auf ihr Konto gelenkt. Und
als sich der Tipper wenige Tage später nach dem Geld erkundigen
wollte, war die Frau verschwunden.