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"Langer Vortrag ohne jede Relevanz"
Medium: Siegener Zeitung
Datum: 03. 07. 2002
Prozess um Mord an Peggy Becker: Münchener Anwalt bezweifelt psychiatrisches Gutachten

pebe Siegen/Ferndorf. Beinahe den ganzen Prozesstag über hatte Rolf Bossi geschwiegen, sich über seinen Notizblock gebeugt und zum Schluss den Ausführungen des Psychiaters Dr. Bernd Roggenwallner gelauscht. Nun griff der Münchener Anwalt zum Mikrofon. Ob Roggenwallner den Begriff der »Primitivreaktion« kenne? Der Dortmunder Arzt bejahte. Ob es bei der heimlichen Begehung von Straftaten eine »schreckhafte Gestimmtheit« gebe? Der Arzt grenzte ein: nicht unbedingt. Da schnappte Bossi zu: »Wie begehen Sie denn strafbare Handlungen?« Für einen Moment schien der Sachverständige irritiert. »Sie müssen nicht darauf antworten«, sprang ihm der Schwurgerichtsvorsitzende mit einem Funken Ironie zur Seite. Dritter Tag im Prozess um den Mord an der Kreuztaler Spielhallenaufsicht Peggy Becker im Jahre 1993. Ihr mutmaßlicher Mörder Frino B. hatte die Tat am ersten Verhandlungstag gestanden. Der heute 32-Jährige war durch einen genetischen Fingerabdruck überführt worden. Gestern versuchte das Gericht, Genaueres über die damaligen Lebensverhältnisse und die Persönlichkeit des Angeklagten herauszubekommen.

Roggenwallner hatte sich schell wieder gefangen. Der Begriff »Primitivreaktion« sei veraltet, meinte der Mediziner. Heute spreche man von »Affekttat«. Gemeint sei mit dem Begriff eine Kurzschlussreaktion, bei der aber nicht unbedingt von einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung ausgegangen werden könne. Auch im vorliegenden Fall spreche nichts dafür, vielmehr seien die Messerstiche auf die 21-Jährige als »langgezogenes Tatgeschehen« zu sehen. Bossi widersprach: Er sehe einen Bruch in der Handlungskontinuität. Sein Mandant sei während des Versuchs, jenen Automaten zu plündern, an dem er so viel Geld verloren hatte, von Peggy Becker erwischt, »angepackt und angeschrien« worden.

Der Anwalt stichelte weiter: »Sie haben einen langen Vortrag gehalten, allerdings ohne jede Relevanz«, wandte er sich an Roggenwallner und verkündete, was seiner Meinung nach bei seinem Mandanten zutrifft: Eine verminderte Schuldfähigkeit durch schwerwiegende Entwicklungs- und Persönlichkeitsstörungen. So sei der Aufenthalt in Spielhallen der »Ausdruck seines asozialen Herumlungerns im Leben«. Er unterstellte Roggenwallner »mangelnde Sachkunde und Widersprüche« im Gutachten und kündigte an, ein weiteres Gutachten anfordern zu wollen.

Der so gescholtene Arzt, seit acht Jahren als Sachverständiger tätig, hatte in seinem Gutachten eine verminderte Schuldfähigkeit abgelehnt, dem Angeklagten aber durch biografische Verwerfungen »ungünstige Aufwuchsbedingungen« attestiert. So war der im Siegerland geborene Frino B. als Kind von den Eltern mehrere Jahre nach Sizilien zu den Großeltern geschickt worden.

Dennoch ergebe sich kein Anhaltspunkt für eine Persönlichkeitsstörung. Auch eine vom Angeklagten selbst ins Gespräch gebrachte »Spielsucht« verneinte Roggenwallner, weil die eindeutigen Suchtmerkmale fehlten. Für die Tat selbst fehlten Anhaltspunkte für einen »Bruch der Erlebniskontinuität«.

Eine Diplom-Psychologin referierte anschließend die Ergebnisse eines Persönlichkeitstests: Der Angeklagte zeige eine gewisse Labilität und eine Neigung zu antisozialen Handlungen, sei misstrauisch und gehemmt und habe eine »pessimistische Grundeinstellung«.

Die jetzige Partnerin des 32-Jährigen erzählte zu Beginn des Prozesstags, sie sei »sehr glücklich« in ihrer Beziehung. Frino B. sei zwar sehr verschlossen, aber auch sehr hilfsbereit. Jahrelang habe er unter Albträumen gelitten. B. selbst führte diese Träume auf das Absetzen der von ihm konsumierten Drogen zurück. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.


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