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Rucksack gestohlen - jetzt droht dem Dieb Sicherheitsverwahrung
Medium: Schaumburger Nachrichten
Datum: 06. 08. 2002
Ein Bückeburger hat in Bad Eilsen aus einem offenen Auto einen Rucksack gestohlen – keine Lappalie, aber meilenweit von einem Verbrechen entfernt. Trotzdem könnte die Tat für den 46-Jährigen einen weiteren Meilenstein auf dem Weg in die Sicherungsverwahrung markieren.

Bad Eilsen. Diese kann angeordnet werden, wenn ein derart „erheblicher Hang zu Straftaten“ besteht, dass die Allgemeinheit vor dem Täter geschützt werden muss. Der Bückeburger, zurzeit bis voraussichtlich Oktober 2006 in Haft, steht demnach am Scheideweg. Auf sein Konto gehen seit 1976 allein mehr als ein halbes Dutzend einschlägiger Vorstrafen wegen Diebstahls, dazu Betrug, Körperverletzung, Raub, Sachbeschädigung und Nötigung. In den letzten 25 Jahren seines Lebens hat der Mann entweder Straftaten verübt oder hinter Gittern gesessen. Für den Diebstahl des Rucksacks kommen nach einem Urteil des Amtsgerichts von dieser Woche noch einmal sechs Monate Gefängnis hinzu. Dabei hat der 46-Jährige nicht einmal Beute gemacht, als er im März in das offene Seitenfenster eines an der Hermann-Löns-Straße geparkten Autos griff und den Rucksack mitgehen ließ. Ihm fielen lediglich Papiere in die Hände, die er achtlos wegwarf – jedoch kein Geld. Trotz allem: „Sie laufen Gefahr, in die Sicherungsverwahrung zu kommen“, so Staatsanwalt Frank Hirt zu dem Angeklagten. In der Tat scheint der 46-Jährige unbelehrbar. Nur einen Monat vor dem Diebstahl war er wegen einer Serie von 16 Einbrüchen durch das Schöffengericht zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden, die er zurzeit verbüßt, zum Zeitpunkt der Sache in Bad Eilsen allerdings noch nicht angetreten hatte. Bei sieben „Brüchen“ war ein Komplize (41) beteiligt, der mit Bewährung davonkam. Die Tatorte: überwiegend Firmengebäude in Bückeburg, Obernkirchen und Nienstädt. Tatzeit: zwischen Januar 2000 und September 2001. Glaubt man dem Inhaftierten, ist er nicht nur Täter, sondern auch Opfer – Opfer seiner Spielsucht. „Ich habe Probleme mit der Spielerei“, erklärte der 46-Jährige frank und frei. „Dadurch komme ich immer wieder in Schwierigkeiten.“ Das Geld gehe beim Zocken drauf – für Miete oder Strom bleibe nichts übrig. Im Gefängnis fühlt der Bückeburger sich nicht ernst genommen: „Ich habe immer das Gefühl, die Leute glauben mir nicht. Aber allein kriege ich die Spielsucht nicht in den Griff.“ Nun soll geprüft werden, ob dem Verurteilten durch eine Therapie geholfen werden kann. Unabhängig davon machte Richter Armin Böhm deutlich, dass sich aus der Spielsucht – wenn sie denn vorliegt – vor Gericht keine Schuldunfähigkeit ableiten ließ. ly


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