Stadt unterliegt gegen Unternehmer
Von Christian Althoff
Bielefeld/Salzuflen/Herford (WB). Spielhallen dürfen ihren Kunden Bargeld
schenken, um sie zu weiteren Einsätzen an Geldspielautomaten zu animieren.
Mit einer entsprechenden rechtskräftigen Entscheidung hat das Amtsgericht
Bielefeld dem Unternehmer Stephan Schuster aus Oerlinghausen Recht
gegeben, der in Bielefeld, Salzuflen und Herford »Manhattan«-Spielhallen
betreibt.
Schuster: »Der Wettbewerb in unserer Branche ist hart. Man muss sich schon
etwas einfallen lassen, um Kunden zu binden. Es reicht längst nicht mehr,
nur Kaffee auszuschenken.» Deshalb kam der Oerlinghauser auf die Idee,
seine Kunden mit Bargeld zu locken: »Aufgrund der freiwilligen Selbstbe-
schränkung der Spielautomaten-Betreiber stoppt jeder Automat nach 60
Minuten und ist dann für drei Minuten außer Betrieb. In dieser Pause schenken
wir dem Spieler, der das Gerät gerade benutzt, 15 Mark.« Dieser Bonus komme
bei seinen Kunden hervorragend an, sagt Schuster: »Wir haben inzwischen
80 bis 90 Prozent Stammgäste«. Wieviel ihn der Bonus insgesamt kostet, wollte
Schuster nicht verraten. Eine Summe von mehreren hunderttausend Mark im
Jahr könnte allerdings realistisch sein.
Das Bielefelder Ordnungsamt sah in der Idee des Oerlinghausers einen Verstoß
gegen den an den Spielgeräten angebrachten Gewinnplan und verhängte
ein Bußgeld von 300 Mark. Dagegen klagte Schuster und bekam Recht.
Die Spielverordnung besage, so der Richter, dass an einem Automaten der
Einsatz höchstens 40 Pfennige und der Gewinn höchsten vier Mark betragen
dürfe. Dieses sei bei den »Manhattan«-Automaten der Fall. Schließlich erfolge
die Auszahlung der 15 Mark ja nicht durch den Automaten. Bei den 15 Mark
handele es sich auch nicht um einen Gewinn, da die Auszahlung nicht aufgrund
der erfolgreichen Teilnahme an einem Glücksspiel erfolge, sondern lediglich
durch die Zwangspause des Automaten ausgelöst werde. »Es ist nicht einmal
nötig, 60 Minuten am Stück zu spielen, um das Geld zu bekommen«, sagte
der Richter. »Wenn ein Spieler zum Beispiel den Automaten nach 50 Minuten
von einem anderen Spieler übernimmt, bekommt er bereits nach zehn Minuten
den Bonus.« Allerdings verstößt die Auszahlung der 15 Mark-Prämie nach
Auffassung des Gerichtes gegen den Sinn der freiwilligen Selbstbeschränkung,
die mit der dreiminütigen Pause der Gefahr einer Spielsucht vorbeugen will.
»Dieses Ziel wird durch den zusätzlichen Anreiz einer Auszahlung konterkariert.
Der Verstoß gegen die freiwillige Selbstbeschränkung ist jedoch keine Ordnungs-
widrigkeit.«
Beratungsstellen gegen Spielsucht kritisieren die »Sonder-Prämie« und
argumentieren, mit der Auszahlung werde einer unkontrollierten Spielleiden-
schaft Vorschub geleistet. Dieser Meinung ist Unternehmer Stephan Schuster
naturgemäß nicht: »Wer spielen will, tut das - egal, ob bei mir oder bei meinen
Mitbewerbern.«
In Deutschland waren im vergangenen Jahr 208 000 Geldspielautomaten
aufgestellt - 9000 weniger als im Jahr zuvor. Der Umsatz betrug nach
Schätzungen des Verbandes der Automaten Industrie 4,18 Milliarden Mark
15 Millionen weniger als 1998.