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Urteil: Spielhallen dürfen stündlich "Bonus" zahlen
Medium: Westfalen Blatt
Datum: 25. / 26. 3. 2000
Stadt unterliegt gegen Unternehmer Von Christian Althoff

Bielefeld/Salzuflen/Herford (WB). Spielhallen dürfen ihren Kunden Bargeld schenken, um sie zu weiteren Einsätzen an Geldspielautomaten zu animieren. Mit einer entsprechenden rechtskräftigen Entscheidung hat das Amtsgericht Bielefeld dem Unternehmer Stephan Schuster aus Oerlinghausen Recht gegeben, der in Bielefeld, Salzuflen und Herford »Manhattan«-Spielhallen betreibt.

Schuster: »Der Wettbewerb in unserer Branche ist hart. Man muss sich schon etwas einfallen lassen, um Kunden zu binden. Es reicht längst nicht mehr, nur Kaffee auszuschenken.» Deshalb kam der Oerlinghauser auf die Idee, seine Kunden mit Bargeld zu locken: »Aufgrund der freiwilligen Selbstbe- schränkung der Spielautomaten-Betreiber stoppt jeder Automat nach 60 Minuten und ist dann für drei Minuten außer Betrieb. In dieser Pause schenken wir dem Spieler, der das Gerät gerade benutzt, 15 Mark.« Dieser Bonus komme bei seinen Kunden hervorragend an, sagt Schuster: »Wir haben inzwischen 80 bis 90 Prozent Stammgäste«. Wieviel ihn der Bonus insgesamt kostet, wollte Schuster nicht verraten. Eine Summe von mehreren hunderttausend Mark im Jahr könnte allerdings realistisch sein. Das Bielefelder Ordnungsamt sah in der Idee des Oerlinghausers einen Verstoß gegen den an den Spielgeräten angebrachten Gewinnplan und verhängte ein Bußgeld von 300 Mark. Dagegen klagte Schuster und bekam Recht. Die Spielverordnung besage, so der Richter, dass an einem Automaten der Einsatz höchstens 40 Pfennige und der Gewinn höchsten vier Mark betragen dürfe. Dieses sei bei den »Manhattan«-Automaten der Fall. Schließlich erfolge die Auszahlung der 15 Mark ja nicht durch den Automaten. Bei den 15 Mark handele es sich auch nicht um einen Gewinn, da die Auszahlung nicht aufgrund der erfolgreichen Teilnahme an einem Glücksspiel erfolge, sondern lediglich durch die Zwangspause des Automaten ausgelöst werde. »Es ist nicht einmal nötig, 60 Minuten am Stück zu spielen, um das Geld zu bekommen«, sagte der Richter. »Wenn ein Spieler zum Beispiel den Automaten nach 50 Minuten von einem anderen Spieler übernimmt, bekommt er bereits nach zehn Minuten den Bonus.« Allerdings verstößt die Auszahlung der 15 Mark-Prämie nach Auffassung des Gerichtes gegen den Sinn der freiwilligen Selbstbeschränkung, die mit der dreiminütigen Pause der Gefahr einer Spielsucht vorbeugen will. »Dieses Ziel wird durch den zusätzlichen Anreiz einer Auszahlung konterkariert. Der Verstoß gegen die freiwillige Selbstbeschränkung ist jedoch keine Ordnungs- widrigkeit.« Beratungsstellen gegen Spielsucht kritisieren die »Sonder-Prämie« und argumentieren, mit der Auszahlung werde einer unkontrollierten Spielleiden- schaft Vorschub geleistet. Dieser Meinung ist Unternehmer Stephan Schuster naturgemäß nicht: »Wer spielen will, tut das - egal, ob bei mir oder bei meinen Mitbewerbern.« In Deutschland waren im vergangenen Jahr 208 000 Geldspielautomaten aufgestellt - 9000 weniger als im Jahr zuvor. Der Umsatz betrug nach Schätzungen des Verbandes der Automaten Industrie 4,18 Milliarden Mark 15 Millionen weniger als 1998.


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