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Verwaltungsgericht urteilt: Sportwetten zu Recht verboten |
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Medium: Der Tagesspiegel
Datum: 06. 04. 2000 |
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Ungenehmigte Sportwetten sind nach einer
Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts
vorläufig untersagt. Die 35. Kammer des
Gerichts bestätigte in einem am Mittwoch
veröffentlichten Beschluss eine entsprechende
Untersagungsverfügung durch das
Landeseinwohneramt.
Sportwetten seien Glücksspiele, die ohne
behördliche Erlaubnis nicht öffentlich
veranstaltet werden dürfen, entschieden die
Richter in einem Eilverfahren. Auch ein
ausländisches Wettunternehmen mache sich
daher - unabhängig von der für sein Heimatland
erteilten Konzession - durch das Betreiben
einer Annahmeagentur in Deutschland strafbar.
Auch der Spieler mache sich "bei
summarischer Prüfung" wegen Beteiligung am
öffentlichen Glücksspiel strafbar. Dazu leiste
die Annahmeagentur - auch wenn sie nicht
selbst Veranstalter sei - "strafbare Beihilfe in
Tateinheit mit strafbarer Werbung für das
verbotene Glücksspiel". Dies verstößt nach
Auffassung der Richter gegen die öffentliche
Sicherheit. (VG 35 A 130.00)
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