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Casino muß süchtige Spieler nicht betreuen
Medium: Stuttgarter Zeitung
Datum: 11. 04. 2000
KARLSRUHE (lsw). Mit seiner Rückzahlungsklage in Höhe von acht Millionen Mark gegen die Spielbank in Baden-Baden ist ein ehemaliger Bank-Filialdirektor aus der Kurstadt nun auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gescheitert. Der BGH bestätigte am Montag, dass seine Revision nicht zur Entscheidung angenommen sei. Der 57-Jährige hatte geltend gemacht, das Casino habe in verwerflicher Weise seine Spielsucht ausgenutzt. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hatte im April des vergangenen Jahres seine Klage ebenfalls abgewiesen, wie schon zuvor das Landgericht Baden-Baden.

Der Mann hatte zwischen 1990 und 1993 veruntreute Kundengelder in Höhe von 7,5 Millionen Mark - fast ausschließlich Schwarzgeld - wie auch eigenes Vermögen beim Roulette verspielt. 1994 war er vom Landgericht Baden-Baden wegen Untreue und Unterschlagung zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Das OLG hatte sich damals nach Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht davon überzeugen können, dass der Banker wegen Spielsucht teilweise geschäftsunfähig gewesen sei. Auch ein sittenwidriges Verhalten der Spielbank sei nicht erwiesen, hatte es in der OLG-Entscheidung geheißen. Für die Spielbank bestehe keine "Vermögensbetreuungs- und Fürsorgepflicht'' für Spieler. (AZVI ZR 213/99 - Beschluss vom 4. April 2000)


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