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Casino muß süchtige Spieler nicht betreuen |
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Medium: Stuttgarter Zeitung
Datum: 11. 04. 2000 |
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KARLSRUHE (lsw). Mit seiner Rückzahlungsklage in Höhe
von acht Millionen Mark gegen die Spielbank in Baden-Baden
ist ein ehemaliger Bank-Filialdirektor aus der Kurstadt nun
auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
gescheitert. Der BGH bestätigte am Montag, dass seine
Revision nicht zur Entscheidung angenommen sei. Der
57-Jährige hatte geltend gemacht, das Casino habe in
verwerflicher Weise seine Spielsucht ausgenutzt. Das
Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hatte im April des
vergangenen Jahres seine Klage ebenfalls abgewiesen, wie
schon zuvor das Landgericht Baden-Baden.
Der Mann hatte zwischen 1990 und 1993 veruntreute
Kundengelder in Höhe von 7,5 Millionen Mark - fast
ausschließlich Schwarzgeld - wie auch eigenes Vermögen beim
Roulette verspielt. 1994 war er vom Landgericht Baden-Baden
wegen Untreue und Unterschlagung zu drei Jahren und vier
Monaten Haft verurteilt worden. Das OLG hatte sich damals
nach Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht davon
überzeugen können, dass der Banker wegen Spielsucht
teilweise geschäftsunfähig gewesen sei. Auch ein sittenwidriges
Verhalten der Spielbank sei nicht erwiesen, hatte es in der
OLG-Entscheidung geheißen. Für die Spielbank bestehe keine
"Vermögensbetreuungs- und Fürsorgepflicht'' für Spieler.
(AZVI ZR 213/99 - Beschluss vom 4. April 2000)
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