Videotheken-Besitzer von der Polizei erwischt - "es war doch nur Canasta."
"Ich war immer für härtere Strafen an deutschen Gerichten. Aber was mir passiert ist, ist zuviel. Diese Härte verstehe ich nicht." Empört war gestern ein Videothek-Besitzer (46) vor Gericht, der wegen unerlaubten Glücksspiels einen Strafbefehl erhalten und Einspruch eingelegt hatte. 900 Euro (30 Tagessätze zu 30 Euro) sollte er bezahlen, nachdem er in einem Cafe´ an der Luisenstraße bei einer Routine-Kontrolle aufgefallen war. Zum Beweis hatte die Polizei ein Video angefertigt.
Er habe sich nur amüsiert und lediglich zur Unterhaltung mit Freunden Canasta gespielt. Ein Fremder habe da gar keine Chance gehabt. Und die Beträge seien auch bescheiden gewesen. Dumm nur, dass sich in seinem Portemonnaie und in seiner Hosentasche 2400 Mark angesammelt hatten. Das Geld wurde beschlagnahmt.
"Wer illegal spielt, verspielt auch Geld, das er nicht hat", hielt ihm ein Strafrichter vor. Und rieb ihm den § 285 unter die Nase: "Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft." Da sei er ja noch gut weggekommen. Denn bei dem Strafbefehl sei das Gericht fälschlicher Weise von einem Monatseinkommen von 900 Euro ausgegangen. Da der Videotheken-Besitzer nach eigenen Angaben jedoch 3000 Euro verdiene, stehe er sich bei einem Urteil schlechter. Eingeräumt habe er das Spielen schließlich.
So fühlte sich der Spieler vor eine Entscheidung gestellt, die besser kalkulierbar war als das Glück. "Entweder Sie riskieren eine Geldstrafe, die wegen ihres Einkommens bei 3000 Euro liegen wird. Oder Sie akzeptieren den Strafbefehl. Das ist für Sie billiger", erklärte der Staatsanwalt. Der 46-Jährige zog den Einspruch zurück. Zähneknirschend zwar. Aber aus rein wirtschaftlichen Überlegungen.
URSULA POSNY