Dorothee Freudenberg
"Der Senat missachtet die Warnung von Suchtexperten"
Ende Oktober soll die Kugel im Internet rollen. Die Finanzbehörde sieht keinen Grund, der Spielbank Hamburg die Konzession für das Online-Kasino zu verweigern. Die GAL-Bürgerschaftsabgeordnete Dorothee Freudenberg dagegen schon. "Der Senat missachtet die Warnung von Suchtexperten, er verhält sich abgehoben und arrogant", so Freudenberg. Und er warte nicht mal das Ende der Fachberatungen im Gesundheitsausschuss ab.
"Spieler-, Daten- und Jugendschutz sind beim Online-Roulette nicht ausreichend gesichert. Wir sind unglaubwürdig, wenn wir einerseits von Sucht und Prävention sprechen, andererseits Glücksspiel-Angebote machen ohne wirksame Kontrolle", erklärte die Fachärztin für Psychiatrie.
Unterstützung erfährt sie von Dr. Bert Kellermann, dem früheren Chefarzt im Klinikum Nord (Ochsenzoll), der jetzt ehrenamtlich im Verein Aktive Suchthilfe arbeitet. "Das Glücksspiel am PC in der privaten Umgebung hat ein hohes Suchtpotenzial", sagte Kellermann der MOPO.
Bei der Einführung von Spielbanken habe der Staat nur das Geld von den Reichen geholt, jetzt nehme er es von den Armen. Kellermann: "Das ist unmoralisch. Roulette ist eine harte Droge." Wenn der Senat schon auf das Geld nicht verzichten wolle, müsse eine unabhängige Kommission regelmäßig prüfen, ob alle Schutzbestimmungen eingehalten würden.
Dietrich Wersich, Abgeordneter der Regierungsfraktion CDU im Gesundheitsausschuss, sieht ebenfalls eine Gefahr für Spielsüchtige. "Da gibt es noch Handlungsbedarf", sagte er. Dennoch hält er die Freigabe des Spiels für problemlos. Tim von Törne, bei der Spielbank für das Online-Kasino verantwortlich, erklärte: "Wir geben Informationen zum vernünftigen Umgang mit dem Glücksspiel und Hinweise, nach denen Spieler eventuelle Suchtmomente erkennen können. Wir nennen auch Beratungsstellen."
Wie in jedem anderen Spielkasino könne man sich zum eigenen Schutz auch fürs Internet sperren lassen. Spieler müssen mindestens 18 Jahre alt und in Hamburg "präsent" sein, d.h. entweder hier wohnen (Nachweis über die Kopie des Personalausweises) oder als Auswärtige bei Freunden oder Angehörigen einen Festnetz-Telefonanschluss haben. Einsätze werden über die Kreditkarte bezahlt und können begrenzt werden.
Die GAL-Fraktion prüft, ob sie das Online-Kasino mit einer Normenkontrollklage beim Verfassungsgericht stoppen kann. Der Senat hat den Spielbetrieb über eine Verordnung erlaubt. Freudenberg hält ein Gesetz für erforderlich. Die Finanzbehörde will mit dem Roulette die Kasse auffüllen und, so ihr Sprecher Burkhard Schlesies, "den Wildwuchs der illegalen Spiele in geordnete Bahnen lenken". Schlesies: "Wir gehen davon aus, dass ab Ende Oktober die Kugel rollt. Alle Fragen sind abgewogen worden."