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WestSpiel muss Teileinsatz von gesperrtem Spieler zurückzahlen
Medium: Neue Ruhr Zeitung
Datum: 08. 10. 2002
Hamm (dpa/lnw) - Die Westdeutsche Spielbanken GmbH in Münster muss 5600 Euro zurückerstatten, die ein gesperrter Spieler 1999 im Spielcasino Bad Oeynhausen verspielt hatte. Ein entsprechendes Urteil fällte am Montag das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az.: 13 U 119/02) und bestätigte damit die Entscheidung des Landgericht Münster als Vorinstanz. Der Fachverband Glücksspielsucht (Herford) hatte sich Teil-Rückzahlungsansprüche des Spielers abtreten lassen und geklagt. Wegen der Sperre gelten seine Spielverträge laut OLG als ungültig.

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