LKR. BAD KISSINGEN (IKR) · Künftig wollen Polizei und Jugendamt
auch auf Vereinsfesten das Einhalten der Jugendschutzbestimmungen
überprüfen.
Es ist an sich nichts Neues. Polizeibeamte und
Verantwortliche des Jugendamts sind des nachts
gelegentlich unterwegs. In Diskotheken,
Spielhallen und Tanzsälen schauen sie nach dem
Rechten. Sie überprüfen, ob Jugendliche dort
länger als gesetzlich erlaubt nachts das Tanzbein
schwingen oder am Automaten zocken und ob
Minderjährige branntweinhaltige Getränke zu sich
genommen haben.
Eine neue Dimension bekam das Thema
Jugendschutz im vergangenen Sommer, als die
Beamten auch einmal bei einem Vereinsfest im
Landkreis auftauchten. Denn bei Festen hatte man
sich offenbar in der Vergangenheit zurück gehalten. Mehrere hundert Kinder
und Jugendliche wurden damals angetroffen, die teilweise stark alkoholisiert
waren und sich auch nach Mitternacht noch dort aufhielten. Ein betrunkener
17-Jähriger, der um zwei Uhr morgens nach Hause trampen wollte, wurde fast
von einem Auto überfahren.
"Wir werden künftig auch bei Festen verstärkt kontrollieren", sagt der Leiter
der Polizeiinspektion Bad Kissingen, Roland Simonetti. "Die Erkenntnis, dass
Minderjährige Alkohol trinken, ist nicht neu, aber die Alkohol-Konsumenten
werden immer jünger." Nach Simonettis Ansicht ist es Sache der Eltern, auf
die jungen Leute einzuwirken. Aber sie können oft diesbezüglich bei ihren
Sprösslingen nichts ausrichten, hat der Dienststellenleiter beobachtet. Sie
wissen oft gar nicht, wo sich ihre Kinder aufhalten. Es gibt Eltern, die froh
seien, dass die Polizei Kontrollen durchführt, weil sie jetzt eine bessere
Argumentationsbasis bei ihren Kindern haben.
Mit einer "Welle" der Erkenntnis, die durchs Land ging, vergleicht
Jugendpfleger Martin Pfeuffer die Reaktionen, die seinerzeit auf die
Jugendschutzkontrolle bei jenem Weinfest folgte: "Viele waren aufgeschreckt.
Es drang plötzlich ins Bewusstsein der Leute, dass es massive Verstöße gab."
Zu Pfeuffers Erstaunen riefen auch Eltern im Jugendamt an und bedankten sich,
dass man die Jugendschutzbestimmungen überprüfte. Die Verantwortlichen
von Vereinen zeigten großen Informationsbedarf.
Seit kurzem gibt es ein Informationsblatt, das der Leiter der Polizeiinspektion
Hammelburg, Albrecht Renninger, zusammen mit dem Jugendamt verfasste
und welches vor kurzem an die Gemeinden ausgegeben wurde, denn jedes
Fest muss schließlich von der Gemeinde genehmigt werden. In den
vergangenen Monaten wurden von Jugendamt und Polizei auch zahlreiche
Vortragsabende mit Verantwortlichen der Gastronomie und der Vereine zum
Thema Jugendschutz gehalten, so zum Beispiel in Thundorf, Oerlenbach,
Burkardroth und Hammelburg. Denn schließlich gibt es im Landkreis jährlich
etwa 950 angemeldete Feste und Partys. Oft sind es auch Organisationen und
Verbände, die das Thema bei ihren Versammlungen aufs Tapet bringen wollen.
Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen haben nicht nur Folgen für die
jungen Leute, die dann die Disko, die Party oder das Fest ganz plötzlich
verlassen müssen. Den Eltern wird mitgeteilt, dass sie ihre Aufsichtspflicht
verletzt haben. Das Jugendamt bestimmt dann das Bußgeld.
Unvergleichbar teurer kann es für den Veranstalter werden, bei dem der
Verstoß angezeigt wurde, diesen erwarten Strafen bis zu 10 000 Mark.
"Jugendkontrolle ist für den Veranstalter Eigenschutz", bringt es Pfeuffer auf
den Punkt. Junge Leute dürfen nun mal erst ab 16 Jahren Bier und Wein
ausgeschenkt bekommen und erst ab 18 Jahren gibt's scharfe Sachen an der
Bar. "Da muss man als Diskothekbetreiber oder Vereinsvorsitzender seine
Thekenkräfte eben darauf hinweisen." Denn wenn einmal ein betrunkener
Jugendlicher im Verkehr zu Tode kommt, wird man sicher auch fragen, wo er
den Alkohol konsumiert hat, zeichnet Pfeuffer den Extremfall auf.
In unserer Gesellschaft wird viel über Drogenprävention geredet, sagt Pfeuffer,
und man war vergangenes Jahr schockiert über die 18 Drogentote in der
Region Main-Rhön. Über den Alkohol-Missbrauch von Minderjährigen werde
kaum gesprochen. Dabei gibt es derzeit rund 200 000 alkoholabhängige
Jugendliche in Deutschland. "Und der Einstieg in eine Drogen-Karriere erfolgt
in der Regel über die legalen Suchtmittel wie zum Beispiel den Alkohol."