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Nach 77 Jahren ist eine Gesetzesrevision nötig |
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Medium: Sonntags-Zeitung
Datum: 01. 05. 2000 |
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Das Schweizer Lotteriegesetz stammt aus dem Jahre 1923. Es soll in den
nächsten Jahren revidiert werden, entsprechende Vorarbeiten wurden beim
Bundesamt für Polizei (BAP) bereits in Angriff genommen.
Einer der Knackpunkte wird die Frage sein, ob auch künftig nur Lotterien
zugelassen werden, die gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken dienen.
Gefordert sind auch Richtlinien, die das Glücksspiel via Internet regeln.
Beobachter sind sich einig, dass der Schweizer Lottomarkt längst nicht
ausgeschöpft ist. 1998 wurden pro Kopf 172 Franken für Lose und Lottospiele
ausgegeben, doppelt so viel wie 1988.
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