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Nach 77 Jahren ist eine Gesetzesrevision nötig
Medium: Sonntags-Zeitung
Datum: 01. 05. 2000
Das Schweizer Lotteriegesetz stammt aus dem Jahre 1923. Es soll in den nächsten Jahren revidiert werden, entsprechende Vorarbeiten wurden beim Bundesamt für Polizei (BAP) bereits in Angriff genommen. Einer der Knackpunkte wird die Frage sein, ob auch künftig nur Lotterien zugelassen werden, die gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken dienen. Gefordert sind auch Richtlinien, die das Glücksspiel via Internet regeln. Beobachter sind sich einig, dass der Schweizer Lottomarkt längst nicht ausgeschöpft ist. 1998 wurden pro Kopf 172 Franken für Lose und Lottospiele ausgegeben, doppelt so viel wie 1988.

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