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Ostschweizer Pilotprojekt im Kampf gegen illegales Glücksspiel
Medium: news.ch
Datum: 13. 01. 2003
Illegales Glücksspiel wird in der Ostschweiz jetzt stärker verfolgt.

St. Gallen - Koordinierter Kampf gegen Spielhöllen in der Ostschweiz: Mit einem speziellen Untersuchungsrichter der St. Galler Staatsanwaltschaft gehen die Ostschweizer Kantone gegen das illegale Glücksspiel vor. Der gemeinsame Untersuchungsbeamte der Ostschweizer Kantone gegen private Spielklubs ist Teil eines Pilotprojekts in der Schweiz: Appenzell, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen und Thurgau haben mit der Eidgenössischen Spielbankenkommission eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.

Danach nimmt der gemeinsame Untersuchungsrichter als besonderer Untersuchungsbeamter des Bunds die Strafverfolgung auf dem Gebiet der Vertragskantone wahr. "Wir versprechen uns davon eine professionelle Strafverfolgung im Bereich des illegalen Spiels", sagt dazu Hans-Rudolf Arta, Generalsekretär des St. Galler Justiz- und Polizeidepartements.

Zwischen 1995 und 1999 wurden in den Ostschweizer Kantonen 56 Spielhöllen ausgehoben. Seit am 1. April 2000 das neue Spielbankengesetz in Kraft getreten ist, wurden 28 Strafverfahren wegen illegalen Glücksspiels eröffnet. Die meisten Spielklubs wurden in Städten - und im Kanton St. Gallen - betrieben.

Arta rechnet damit, dass der spezielle Untersuchungsrichter etwa zu 50 Prozent mit der Strafverfolgung illegaler Spielklubs beschäftigt sein wird.

Auch in den übrigen Kantonen werden Untersuchungsbeamte des Bunds zur Verfolgung von Widerhandlungen gegen das Spielbankengesetz ernannt. Die regionale Ostschweizer Lösung ist bisher die einzige in der Schweiz. Die Kosten übernimmt bei beiden Varianten der Bund.


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