Leipzig. Spielcasinos in Sachsen dürfen auch künftig nur von landeseigenen Unternehmen betrieben werden. Das entschied gestern das Verwaltungsgericht Leipzig. Die fünfte Kammer wies die Klage eines Privatunternehmens auf Erteilung einer Konzession für eine Spielbank in Leipzig ab. Das Land könne verwaltungsrechtlich nicht gezwungen werden, in einem solchen Risikobereich Private zuzulassen, begründete die Vorsitzende Richterin Birgitta Braun.
Die Spielcasino Saxonia GmbH, im Dezember 1999 von ehemaligen Croupiers der Leipziger Spielbank gegründet, hatte vor Gericht geklagt, nachdem das Sächsische Innenministerium per Bescheid vom 13. März 2001 eine entsprechende Erlaubnis untersagt hatte. Grundlage ist das sächsische Spielbankgesetz, wonach nur landeseigene Unternehmen Spielbanken betreiben dürfen. "Wir halten das Gesetz für verfassungswidrig. Ein solcher Eingriff in die Berufsfreiheit ist nicht gerechtfertigt", sagte Rechtsanwältin Antje Wutschka namens der Kläger. Diese stützen sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Sommer 2000, das sich mit einem Baden-Württemberger Fall befasst hatte. Die Karlsruher Richter entschieden damals, dass die dortigen Casinos nicht ausschließlich in staatlicher Regie betrieben werden dürfen. Das hiesige Verwaltungsgericht sieht in dieser Entscheidung einen auf die weltbekannten Spielbanken von Baden-Baden und Konstanz zugeschnittenen Einzelfall, der nicht generell übertragbar sei.
Der Spielraum des Gesetzgebers sei davon nicht berührt, argumentierte auch Kanut Maucher, Regierungsdirektor im Innenministerium für den Freistaat. Letztlich gehe es hier um die Abwehr von Gefahren des Glücksspiels. Nach dem Strafgesetzbuch ist es verboten und daher genehmigungspflichtig. Das Karlsruher Urteil enthalte nach Auffassung des Leipziger Gerichts aber auch allgemeingültige Grundsätze. Danach sei der Spielbankbetrieb gesellschaftspolitisch unerwünscht. Dass Casinos nur in öffentlicher Hand betrieben werden, sei nicht zu beanstanden. "Es liegt auf der Hand, dass sie so leichter kontrolliert werden können", sagte Braun.
Der Kampf um das Große Spiel mit Roulette und Black Jack indes geht weiter. Die Spielcasino Saxonia GmbH hält an ihren Plänen fest, im Felsenkeller ein Casino zu betreiben. Beim Oberverwaltungsgericht Bautzen werde jetzt die Berufung beantragt. Ziel sei aber eine Verfassungsbeschwerde.
Die landeseigene Spielbanken GmbH hatte das klassischeSpiel in Leipzig und Dresden wegen Geschäftsverlusten in Millionenhöhe im Herbst 1999 geschlossen. Seither gibt es nur noch Automatenspiel.
Saskia Grätz