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Spielsüchtiger wollte Pöpel erpressen
Medium: Frankenpost
Datum: 10. 04. 2003
"Privatdetektiv" bot dem Rehauer Bürgermeister "brisantes Material" für 3000 Euro an

VON THOMAS SCHARNAGL WUNSIEDEL - Es war am frühen Nachmittag, als sich ein geheimnisvoller Anrufer im Rehauer Rathaus meldete; eine halbe Stunde später stand er dann höchstpersönlich im Büro von Bürgermeister Edgar Pöpel: Er sei ein Privatdetektiv und habe brisantes Material gegen ihn in der Hand, sagte der 32-jährige Mann aus dem Landkreis Wunsiedel zum Rehauer Bürgermeister bei dem ominösen Treffen am 27. März. Gegen eine Zahlung von 3000 Euro bot er Tonbandaufnahmen und Fotos an, die das Stadtoberhaupt belasten würden. Zu dem "Geschäft" kam es nicht, wohl aber zu einem Gerichtstermin: Nicht einmal zwei Wochen nach dem Besuch im Rathaus musste sich der 32-Jährige vor dem Amtsgericht in Wunsiedel verantworten. Diese Art der Geschäfte nennt man "versuchte Erpressung".

Dass diese Tat so schnell zum Thema fürs Gericht wurde, hat einen Grund: Für den Möchtegern-Erpresser war schon seit langem ein Verhandlungstermin wegen Betrugs angesetzt; und wenige Tage vor dem Gerichtstermin hatte der Mann aus dem Landkreis Wunsiedel mit der versuchten Erpressung noch schnell für einen "Höhepunkt" in seinem Sündenregister gesorgt.

Den Rehauer Bürgermeister hatte der arbeits- und ahnungslose Fichtelgebirgler für ein leichtes Opfer gehalten. Nachdem er Zeitungs-Artikel über die Probleme von Edgar Pöpel mit der Justiz gelesen hatte, dachte er, er lasse sich relativ einfach unter Druck setzen. Die Lügengeschichte, die er dem Stadtoberhaupt erzählt hatte, wiederholte er jetzt noch einmal im Gerichtssaal: Im Rathaus Eineinhalb Tage später stand die Polizei vor der Tür

Es sei eine Intrige gegen ihn am Laufen, hatte er zu Pöpel gesagt; eine junge Frau werde ihn beschuldigen, dass er sie missbraucht habe. "Ich habe gesagt, ich werde ihm das Material verkaufen, damit er gegen die Sache vorgehen kann", berichtete der Fichtelgebirgler. 3000 Euro wollte er dafür in zwei Raten haben - 1500 Euro sofort und 1500 Euro bei der Übergabe. "Aber er ist auf meine Forderungen nicht eingegangen." Pöpel erstattete Anzeige, eineinhalb Tage besuchte die Polizei den Möchtegern-Erpresser.

Dieser saß - gerade zwei Wochen nach seinem Auftritt als Privatdetektiv - sichtlich zerknirscht und den Tränen nahe auf der Anklagebank. Er gestand die versuchte Epressung ein, stellte sich aber auch als Opfer dar - als Opfer seiner Spielsucht. Er sei fasziniert von der Fußball-Wette Oddset und immer, wenn er den Drang gespürt habe zu spielen, sei er "auf solche Ideen" gekommen, um Geld zu beschaffen.

Was unter dem Begriff "solche Ideen" alles firmieren kann, zeigten im Amtsgericht Wunsiedel zwei weitere Anklagen, die gegen den 32-Jährigen vorlagen: Demnach hatte er im März 2002 bei einer Sparkasse im Fichtelgebirge 1600 Euro vom Konto des Ex- Mannes seiner Lebensgefährtin abgehoben. Er benutzte den Namen des Ex-Mannes, gab dessen Geburtsdatum und Kontonummer an, unterschrieb mit dessen Namen und bekam prompt das Geld. Als er auf diese Weise im September 2002 an 1100 Euro kommen wollte, wurde der Bankangestellte misstrauisch und verweigerte die Auszahlung.

Aber im Herbst 2002 hatte der Angeklagte ohnehin eine weitere Geldquelle ausgemacht: Weil damals im Raum Kirchenlamitz/ Schwarzenbach mehrere Katzen spurlos verschwunden waren, spiegelte er einer betroffenen Katzenbesitzerin vor, er könne ihre Katze und auch die anderen Tiere wieder beschaffen. Er verlangte und bekam dafür 700 Euro. Zwei Tage später wollte er zusätzliche 500 Euro. Als er dann eine weitere Zahlung von 1300 Euro forderte, war der Bogen überspannt: Die Katzenfreundin, die mittlerweile bei der Polizei nachgefragt hatte, ob der Mann vertrauenswürdig sei, zahlte nicht.

Wegen Betrugs, versuchten Betrugs und versuchter Erpressung wurde der Mann vor dem Amtsgericht Wunsiedel zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Als erschwerend wertete das Gericht den Umstand, dass der Angeklagte alle Taten während einer laufenden Bewährungszeit verübt hatte. Denn erst im April 2002 war er wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte versucht, mit gefälschten Überweisungen an Geld zu kommen.


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