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Wie Spielsüchtige betreut werden sollen |
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Medium: Schaffhauser Nachrichten / CH
Datum: 30. 05. 2000 |
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SPIELCASINOS
Zürich. Je mehr Geldspielmöglichkeiten vorhanden sind, desto mehr zwanghafte
Spieler gibt es. Dies belegen Studien aus dem In- und Ausland. Der Bundesrat hat
deshalb im neuen Spielbankengesetz die Casinobetreiber verpflichtet, ein Konzept
zur Erkennung und Betreuung Spielsüchtiger vorzulegen. Dieses sieht eine breit
gefächerte Informationskampagne mit einem Internetauftritt vor. Für die Spieler steht
eine Hotline zur Verfügung, die von auf Spielsucht spezialisierten Beratern betrieben
wird. Ein Spezialfonds, der von den Casinobetreibern gespeist wird, hilft in
Extremfällen zur Unterstützung einer Therapie. Auffällige Personen werden zudem
von psychologisch geschultem Personal angesprochen, und es wird auf die
Hilfsangebote hingewiesen. Schlimmstenfalls kann der Zutritt zum Casino gesperrt
werden. Ein Beirat soll über die Einhaltung des Sozialkonzepts wachen. Für die
Durchsetzung des Sozialkonzepts ist ebenfalls die Mithilfe des Casinopersonals
wichtig. Die Croupiers werden deshalb nicht nach alter Sitte hauptsächlich durch
Umsatzbeteiligung und aus dem Trinkgeldtopf entlöhnt, sondern erhalten einen
Mindestlohn. Dieser liegt nach den Aussagen von Franco Rota,
Verwaltungsratspräsident der Grand Casino SA, zwischen 4500 und 5000 Franken.
(sda)
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