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Wie Spielsüchtige betreut werden sollen
Medium: Schaffhauser Nachrichten / CH
Datum: 30. 05. 2000
SPIELCASINOS Zürich. Je mehr Geldspielmöglichkeiten vorhanden sind, desto mehr zwanghafte Spieler gibt es. Dies belegen Studien aus dem In- und Ausland. Der Bundesrat hat deshalb im neuen Spielbankengesetz die Casinobetreiber verpflichtet, ein Konzept zur Erkennung und Betreuung Spielsüchtiger vorzulegen. Dieses sieht eine breit gefächerte Informationskampagne mit einem Internetauftritt vor. Für die Spieler steht eine Hotline zur Verfügung, die von auf Spielsucht spezialisierten Beratern betrieben wird. Ein Spezialfonds, der von den Casinobetreibern gespeist wird, hilft in Extremfällen zur Unterstützung einer Therapie. Auffällige Personen werden zudem von psychologisch geschultem Personal angesprochen, und es wird auf die Hilfsangebote hingewiesen. Schlimmstenfalls kann der Zutritt zum Casino gesperrt werden. Ein Beirat soll über die Einhaltung des Sozialkonzepts wachen. Für die Durchsetzung des Sozialkonzepts ist ebenfalls die Mithilfe des Casinopersonals wichtig. Die Croupiers werden deshalb nicht nach alter Sitte hauptsächlich durch Umsatzbeteiligung und aus dem Trinkgeldtopf entlöhnt, sondern erhalten einen Mindestlohn. Dieser liegt nach den Aussagen von Franco Rota, Verwaltungsratspräsident der Grand Casino SA, zwischen 4500 und 5000 Franken. (sda)

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