Grand Casino SA Sozialkonzept mit fachlicher Unterstützung auf den Tisch gelegt
Aufklären, Ansprechen und Therapieren: Mit diesem dreistufigen
Sozialkonzept will die Grand Casino SA drohender Spielsucht im
liberalisierten Umfeld begegnen. Fachliche Hilfe holte man beim
Zürcher Institut für Suchtforschung.
Hermann Rauber
Artikel 35 der eidgenössischen Spielbankenverordnung verpflichtet die Casinos im
Rahmen eines Pflichtenheftes zu Massnahmen gegen die Spielsucht. Namentlich
geht es um Prävention und Früherkennung von suchtgefährdeten Spielerinnen und
Spielern, um die Ausbildung des Personals in diesem Bereich und um die Erhebung
entsprechender Daten. Einer der künftigen Anbieter, die Grand Casino SA mit ihren
Partnern (Escor AG und Admiral Casino Entertainment AG), hat sich dieser
Pflichtübung bereits unterzogen und verfügt über ein Sozialkonzept, das - nach
Meinung der Initianten - "zu einem Modell für die ganze Schweiz" werden könnte. Man
muss solche Bemühungen allerdings im Lichte des scharfen Konkurrenzkampfes
um eine A- oder mindestens B-Bewilligung betrachten. Die Grand Casino SA
spekuliert nämlich auf ein Casino Zürich Nord und auf eines in Egerkingen, während
die Partner zusätzlich auf Spielbetriebe in Davos, Weggis, Rapperswil, Mendrisio,
Freiburg und Rorschach hoffen. Mit dem jetzt präsentierten Sozialkonzept erfüllt die
Grand Casino SA immerhin eine der Voraussetzungen für eine
Konzessionserteilung durch den Bundesrat.
Zwei Prozent werden süchtig
Weder in der Schweiz noch im benachbarten Ausland liegen erprobte
Konzepte gegen die Spielsucht vor. Der Zürcher Präventivmediziner Prof.
Ambros Uchtenhagen rechnet mit einem Sucht-Potenzial von rund zwei
Prozent aller künftigen Casino-Besucher. Hochgerechnet für die Schweiz
ergibt dies eine Zahl zwischen 70 000 und 100 000 Betroffenen. Bei
Jugendlichen und psychisch Angeschlagenen dürfte sich die Anfälligkeit
verdoppeln. Uchtenhagen will im Sinne einer Schadensbegrenzung frühzeitig
eine "sachgemässe Aufklärung", eine "Einschränkung von Anreizen für hohes
Spielrisiko" und schliesslich eine "Erkennung und Betreuung von
Problemfällen".
Sozialbeirat mit einem Fonds
Massgeblich beteiligt an der Erstellung des Sozialkonzepts der Grand Casino
SA war das Institut für Suchtforschung an der Universität Zürich. Für die
Diplom-Psychologin Daniela Dombrowski hat die Spielsucht ihre Ursachen
im Reiz des Glückspiels allgemein, im individuellen Bereich und beim sozialen
Umfeld. Gefordert sind beim Präventionsmodell vor allem die Betreiber
selber. Es gehört zu den Pflichten des Casino-Personals, gefährdete
Spielerinnen und Spieler rechtzeitig zu erkennen und diese anzusprechen. Auf
dieser Stufe soll auch die Beratung einsetzen, zum Beispiel im Rahmen einer
Selbstdiagnose durch die Gambler. Ist die Sucht trotz allem da und bereits
krankhaft, so besteht die Möglichkeit einer Therapie. Die Heilungschancen
liegen bei rund 30 bis 50 Prozent.
Damit dies nicht graue Theorie bleibt, schlägt Dombrowski einen Sozialbeirat als
unabhängiges Organ vor. Dieses Gremium sorgt für die aufklärende
Öffentlichkeitsarbeit und überwacht die Aus- und Weiterbildung des Personals im
sozialen Segment. Der Beirat verfügt in Härtefällen aber auch Spielsperren und
sammelt national relevante Daten. Zur Finanzierung dieser Tätigkeit soll ein Fonds
eingerichtet werden, der von den beteiligten Spielbanken (prozentual nach dem
Umsatz) gespeist wird. Finanziert werden aus diesem Suchtfonds namentlich
notwendig gewordene Therapien. Allerdings macht ein solches Vorgehen nur dann
Sinn, wenn sich möglichst viele oder gar alle künftigen A- und B-Casinos ohne
Vorbehalte daran beteiligen. Die Grand Casino SA hat auf eigene Faust erste
Vorarbeiten erbracht, wenn auch nicht ganz uneigennützig. Die Konkurrenz wird sich
wohl oder übel mit dem Vorschlag auseinander setzen müssen. Alleingänge in
diesem Bereich nützen der nicht zu unterschätzenden Sache wenig und dürften auf
die Dauer auch finanziell ins gute Tuch gehen.