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Ein Netz gegen die Spielsucht
Medium: Aargauer Zeitung / CH
Datum: 30. 05. 2000
Grand Casino SA Sozialkonzept mit fachlicher Unterstützung auf den Tisch gelegt

Aufklären, Ansprechen und Therapieren: Mit diesem dreistufigen Sozialkonzept will die Grand Casino SA drohender Spielsucht im liberalisierten Umfeld begegnen. Fachliche Hilfe holte man beim Zürcher Institut für Suchtforschung.

Hermann Rauber

Artikel 35 der eidgenössischen Spielbankenverordnung verpflichtet die Casinos im Rahmen eines Pflichtenheftes zu Massnahmen gegen die Spielsucht. Namentlich geht es um Prävention und Früherkennung von suchtgefährdeten Spielerinnen und Spielern, um die Ausbildung des Personals in diesem Bereich und um die Erhebung entsprechender Daten. Einer der künftigen Anbieter, die Grand Casino SA mit ihren Partnern (Escor AG und Admiral Casino Entertainment AG), hat sich dieser Pflichtübung bereits unterzogen und verfügt über ein Sozialkonzept, das - nach Meinung der Initianten - "zu einem Modell für die ganze Schweiz" werden könnte. Man muss solche Bemühungen allerdings im Lichte des scharfen Konkurrenzkampfes um eine A- oder mindestens B-Bewilligung betrachten. Die Grand Casino SA spekuliert nämlich auf ein Casino Zürich Nord und auf eines in Egerkingen, während die Partner zusätzlich auf Spielbetriebe in Davos, Weggis, Rapperswil, Mendrisio, Freiburg und Rorschach hoffen. Mit dem jetzt präsentierten Sozialkonzept erfüllt die Grand Casino SA immerhin eine der Voraussetzungen für eine Konzessionserteilung durch den Bundesrat.

Zwei Prozent werden süchtig

Weder in der Schweiz noch im benachbarten Ausland liegen erprobte Konzepte gegen die Spielsucht vor. Der Zürcher Präventivmediziner Prof. Ambros Uchtenhagen rechnet mit einem Sucht-Potenzial von rund zwei Prozent aller künftigen Casino-Besucher. Hochgerechnet für die Schweiz ergibt dies eine Zahl zwischen 70 000 und 100 000 Betroffenen. Bei Jugendlichen und psychisch Angeschlagenen dürfte sich die Anfälligkeit verdoppeln. Uchtenhagen will im Sinne einer Schadensbegrenzung frühzeitig eine "sachgemässe Aufklärung", eine "Einschränkung von Anreizen für hohes Spielrisiko" und schliesslich eine "Erkennung und Betreuung von Problemfällen".

Sozialbeirat mit einem Fonds

Massgeblich beteiligt an der Erstellung des Sozialkonzepts der Grand Casino SA war das Institut für Suchtforschung an der Universität Zürich. Für die Diplom-Psychologin Daniela Dombrowski hat die Spielsucht ihre Ursachen im Reiz des Glückspiels allgemein, im individuellen Bereich und beim sozialen Umfeld. Gefordert sind beim Präventionsmodell vor allem die Betreiber selber. Es gehört zu den Pflichten des Casino-Personals, gefährdete Spielerinnen und Spieler rechtzeitig zu erkennen und diese anzusprechen. Auf dieser Stufe soll auch die Beratung einsetzen, zum Beispiel im Rahmen einer Selbstdiagnose durch die Gambler. Ist die Sucht trotz allem da und bereits krankhaft, so besteht die Möglichkeit einer Therapie. Die Heilungschancen liegen bei rund 30 bis 50 Prozent.

Damit dies nicht graue Theorie bleibt, schlägt Dombrowski einen Sozialbeirat als unabhängiges Organ vor. Dieses Gremium sorgt für die aufklärende Öffentlichkeitsarbeit und überwacht die Aus- und Weiterbildung des Personals im sozialen Segment. Der Beirat verfügt in Härtefällen aber auch Spielsperren und sammelt national relevante Daten. Zur Finanzierung dieser Tätigkeit soll ein Fonds eingerichtet werden, der von den beteiligten Spielbanken (prozentual nach dem Umsatz) gespeist wird. Finanziert werden aus diesem Suchtfonds namentlich notwendig gewordene Therapien. Allerdings macht ein solches Vorgehen nur dann Sinn, wenn sich möglichst viele oder gar alle künftigen A- und B-Casinos ohne Vorbehalte daran beteiligen. Die Grand Casino SA hat auf eigene Faust erste Vorarbeiten erbracht, wenn auch nicht ganz uneigennützig. Die Konkurrenz wird sich wohl oder übel mit dem Vorschlag auseinander setzen müssen. Alleingänge in diesem Bereich nützen der nicht zu unterschätzenden Sache wenig und dürften auf die Dauer auch finanziell ins gute Tuch gehen.


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