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Gäste pokerten - Wirt zahlt 1000 Mark Strafe
Medium: Passauer Neue Presse
Datum: 10. 06. 2000
Er hatte den Spielern die Karten gegeben

Neuötting (bi). Vor dem Amtsgericht Altötting zeigte sich der 52-jährige Gastwirt verwundert über die Anzeige. Er habe die Gäste zwar Karten spielen gesehen, ihr Spiel aber nicht näher beobachtet. Pokern sei ihm unbekannt. "Ich habe geglaubt, die Vier spielen eine Art türkischer Schafkopf, wie ich es von meiner Heimat kenne", sagte er. Außerdem sei er in seinem Ein-Mann- Betrieb in der Küche und mit dem Bedienen der Gäste vollauf beschäftigt gewesen und habe sich nicht auch noch um das Kartenspielen kümmern können. Auf Nachfragen des Staatanwaltes musste der Wirt einräumen, dass er den Gästen die Karten zur Verfügung gestellt habe. Zwei Zeugen berichteten, vor jedem Spieler seien auf dem Tisch zwischen 100 und 500 Mark in Scheinen und Münzen gelegen. "Der Wirt musste das Geld sehen, wenn er uns die Getränke gebracht hat", meinte einer der Spieler. Der Gastwirt blieb dabei, ihm sei der verbotene Charakter des Kartenspiels nicht bekannt gewesen und bat das Gericht um eine milde Strafe. Er stecke in großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten, habe einen minimalen Umsatz und an manchen Abenden blieben die Gäste überhaupt aus. "Nach deutschem Gesetz ist es ohne behördliche Erlaubnis verboten, öffentlich ein Glücksspiel zu veranstalten - und das gilt auch für Pokern", betonte Richter Dieter Wüst und verurteilte den angeklagten Wirt zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 20 Mark (1000 Mark) und zur Zahlung der Verfahrenskosten.


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