Spielgesetz Höchsteinsatz bleibt, Umsatz wird besteuert
Der Höchsteinsatz an Spielautomaten gab zu reden: Heute beträgt er
einen Franken, die SP wollte zwei, der Rat beschloss fünf Franken.
Das Gesetz über den Spielbetrieb wurde mit ein paar Änderungen
genehmigt. Das Lotteriemonopol wird geknackt.
Hans Lüthi
Zentrale Punkte der zweiten Lesung waren der gegenüber heute von einem auf fünf Franken
erhöhte Maximaleinsatz, die Umsatzbesteuerung statt einer fixen Summe pro Spielautomat, die
Höhe der Busse und ein Verbot der Gewaltdarstellung. Geregelt wird im Gesetz auch die
Verwendung von Kreditkarten, indem der "Regierungsrat Vorschriften über die zulässigen
Zahlungsmittel erlassen kann". Den Höchsteinsatz von fünf Franken pro Spiel an den
Automaten wollte die SP zum Schicksalsartikel hochstilisieren. Als Höchstlimite bot Susanne
Ernst (sp, Aarau) im Namen ihrer Fraktion zwei Franken, denn "sonst kann die SP dem Gesetz
nicht zustimmen". Doch die bürgerliche Mehrheit blieb standfest; mit 75 zu 52 Stimmen blieb der
Fünfliber gemäss Kommission und Regierung. Geldspielautomaten dürfen nur in Spiellokalen
und Gaststätten aufgestellt werden und sind zu melden. Der Gewinn darf höchstens das
Zwanzigfache des Einsatzes betragen, die Vernetzung zur Bildung eines grossen Jackpots
ist nicht gestattet. Wegen der Selbsdeklaration durch die Inhaber befürchtet Harry Lütolf (jcvp,
Wohlen) Betrügereien, die Höchstbusse sei von 5000 auf 10 000 Franken zu erhöhen. Sein
Antrag wurde mit 70 zu 50 Stimmen abgelehnt. Der vom Rat schon in erster Lesung
eingefügte "Gewaltartikel" bleibt so erhalten: "Der Betrieb von Spielautomaten, die zu Gewalt
verleiten, die Gewalt verherrlichen oder das sittliche Empfinden verletzen, ist verboten."
Besteuerung nach Umsatz
Eine entscheidende Neuerung gibt es bei der Besteuerung: Statt 1000 bis
3000 Franken pro Automat und Jahr sind es fünf Prozent des Bruttoertrages
oder mindestens 1500 Franken jährlich. Die Kommission unter Präsident
Eugen Frunz (svp, Nussbaumen) setzte damit einen Prüfungsantrag von
Daniel Heller (fdp, Aarau) um und wechselte zur Umsatzbesteuerung, die
auch der Rat sinnvoll fand.
Am Spiel mit Geld um Geld haben etliche Grossräte wenig Freude. Zu den Automaten und zur
Kursaalabgabe sagte SP-Sprecherin Susanne Ernst (Aarau), die Spielsucht werde zunehmen,
es sei mit 70 000 bis 100 000 Süchtigen zu rechnen. Sämi Richner (evp, Auenstein) wünschte
Automaten und Gesetz am liebsten ins Pfefferland. Aber das Schweizervolk habe nun einmal
Ja gesagt. Und Regierungsrat Kurt Wernli zeigte, was auf dem Spiel steht: "Ohne Aargauer
Gesetz gilt das weniger restriktive Bundesrecht, unser Kanton will auch Geld abschöpfen." In
der Schlussabstimmung wurde das Gesetz mit 107 zu 22 Stimmen deutlich akzeptiert.
Wohltätige Lotterien zulassen
Das in erster Lesung gefallene Lotteriemonopol wollte die Regierung retten
und malte den Teufel an die Wand. Schon seit 1937 führten 19 Kantone die
Interkantonale Landeslotterie, von welcher der Aargau viele Millionen jährlich
erhalte. "Im letzten Jahr gab es 19 Millionen Franken, bei Kürzungen müssten
das die Empfänger frühzeitig wissen", sagte Regierungsrat Wernli. Der
Kanton Aargau könnte sogar völlig ausgeschlossen werden. Im Wissen um
diese Konsequenz bleibt der Satz, der Kanton "kann weitere gemeinnützige
oder wohltätige Lotterien zulassen". Die Ratsmehrheit ergänzte die
Kantonsverfassung und änderte das Lotteriegesetz mit 138 zu 0 Stimmen.
Damit hat das Parlament das Gesetz über den Spielbetrieb und das Lotterierecht für die
Volksabstimmung verabschiedet. Gültige Bewilligungen laufen bis Ende 2002 weiter, der
maximale Einsatz beträgt dabei einen Franken pro Spiel, die Abgabe kostet 1600 Franken.