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Spielbankverlust: Kaum Chance auf Rückzahlung
Medium: Die Welt
Datum: 28. 08. 2003
Im Prozess gegen die Bremer Spielbank um die Rückzahlung von verzockten 68 000 Euro hat der Kläger kaum Aussicht auf Erfolg Der Vorsitzende Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht, Lüder Blome, ließ am Mittwoch keine Zweifel am Ausgang der Berufungsverhandlung: "Die Berufung muss zurückgewiesen werden." Der Kläger habe nicht beweisen können, dass er die Verluste in der angegebenen Höhe tatsächlich erlitten habe. Die Entscheidung will das Gericht am 25. September verkünden.

Der Kläger fordert das an zwei Tagen 1999 und 2000 verlorene Geld zurück, weil er sich als Spielsüchtiger zeitweise bei allen deutschen Spielbanken hatte sperren lassen. Dennoch sei er vom Bremer Casino "mit attraktiven Angeboten immer wieder zum Spiel animiert" worden. In die Spielbank gelangte er nach eigenen Angaben über den Hintereingang. Von der Eingangskontrolle sei er dabei nicht erfasst worden. Somit stehe sein Name auch nicht auf den vom Gericht angeforderten Besucherlisten der Spielbank.

"Selbst wenn Sie beweisen können, dass Sie im Casino waren und Verluste in dieser Höhe erlitten haben, ist die nächste zu klärende Frage die der Spielsucht", so der Richter.

Der Fachverband Glücksspielsucht verwies auf einen Prozess gegen die Westdeutsche Spielbanken KG, bei dem entschieden wurde, dass einem Spielsüchtigen seine Einsätze in Höhe von 5600 Euro zurückgezahlt werden mussten. lni


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