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Höhere Besteuerung von Gewaltspielautomaten erlaubt
Medium: Gelnhäuser Anzeiger
Datum: 22.12.1999
BERLIN (AP). So genannte Gewaltspielautomaten dürfen von den Kommunen mit einem erhöhten Vergnügungssteuersatz belegt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Berlin am Mittwoch in Revisionsverfahren entschieden. Die Vorinstanz hatte es noch mit der Begründung verneint, der Bundesgesetzgeber habe derartige Spiele zwar eingeschränkt, aber nicht verboten. Die Kommunen dürften sich dazu nicht in Widerspruch setzen.

Das Bundesverwaltungsgericht hingegen konnte keinen Widerspruch erkennen. Dass der Bundesgesetzgeber bestimmte Verbote und Einschränkungen ausgesprochen habe, bedeute noch nicht, dass die Kommunen deshalb keine erhöhten Steuersätze vorsehen könnten.

In weiteren Revisionsverfahren bestätigte das Gericht, dass Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit weiterhin nach ihrer Stückzahl besteuert werden dürfen, obwohl sie heutzutage ihren exakten Umsatz ausdrucken könnten. Die Einspielergebnisse der Geräte seien nach den tatsächlichen Erkenntnissen annähernd vergleichbar. (Aktenzeichen: BVerwG 11 C 9 und 10.99 sowie BVerwG 11 CN 1-3.99)


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