Mit dem Inkrafttreten des Spielbankengesetzes am 1.
April 2000 wird auch das
Wettrennen um die Kasino- und Kursaal-Lizenzen eröffnet.
Der Bundesrat hat am Donnerstag
die Leitlinien für die Konzessionspolitik und das
Konzessionsverfahren verabschiedet. Er
beabsichtigt, vorerst 4 bis 8 Grands Casinos und 15 bis 20
Kursäle zuzulassen.
rom. Bern, 23. Dezember
Wenn das Spielbankengesetz am 1. April 2000 in Kraft
tritt, wird es sieben Jahre her sein,
dass Volk und Stände im Rahmen eines Programms zur
Sanierung des Bundeshaushalts das
Spielbankenverbot aus der Bundesverfassung gekippt haben.
Damals rechneten die
eidgenössischen Buchhalter bereits ab 1997 mit
Steuereinnahmen von jährlich 150 Millionen
Franken, die zweckgebunden für die AHV verwendet werden
sollten. Inzwischen hat sich die
Goldgräberstimmung merklich abgekühlt. Erfahrungen in den
Nachbarländern zeigen, dass
Filztische, Smokings und geschüttelte Martinis nicht mehr
die grossen Renner sind. Auf den
modernen Menschen scheinen Spielautomaten besser
zugeschnitten.
In Grenznähe und Tourismusregionen
Das neue Gesetz unterscheidet zwei Arten von
Spielbanken. In den grossen Kasinos mit
einer sogenannten A-Lizenz sind Tischspiele (Grands Jeux)
aller Art erlaubt, etwa Roulette,
Baccara, Black Jack und Poker. Ausserdem dürfen
Glücksspielautomaten mit hohem
Verlustrisiko und hohen Gewinnchancen aufgestellt werden.
Der Bundesrat hat nun
beschlossen, die Zahl dieser Grands Casinos auf vier bis
acht zu beschränken und sie
namentlich in Agglomerationsgebieten sowie im grenznahen
Raum zuzulassen. Als Standorte
genannt werden die Nordwestschweiz, der Raum Zürich -
Aargau, die Westschweiz und das
Tessin. Je nach Marktpotential kämen auch der Raum Bern,
die Zentral- und die Ostschweiz
in Frage. Gemäss einer Faustregel benötigt ein grosses
Kasino für einen rentablen Betrieb ein
Einzugsgebiet von rund einer Million Menschen.
Die Kasinos mit einer sogenannten B-Lizenz werden die
Rolle der heutigen Kursäle
übernehmen. Sie dürfen drei Tischspiele aus einer Liste von
sieben harmloseren Vergnügen -
etwa Boule und Roulette - anbieten sowie
Glücksspielautomaten mit geringen Risiken
aufstellen. Der Bundesrat beabsichtigt, 15 bis 20 solche
Kursäle zu konzessionieren, die er
zum grösseren Teil in den klassischen Tourismusregionen
sieht. Gesuche um eine A- oder
B-Konzession, die bis zum 30. September 2000 bei der
zuständigen Spielbanken-
Kommission eintreffen, werden erstrangig behandelt. Der
Bundesrat erwartet, dass ihm die
Kommission ihre Anträge bis im Herbst 2001 vorlegt. Später
eingereichte Gesuche werden
zurückgestellt. Ihre Genehmigung hängt zusätzlich davon ab,
ob der Markt noch weitere
Spielbanken aufnehmen kann.
Gratwanderung
Wie Bundesrätin Ruth Metzler vor den Medien erläuterte,
sah sich der Bundesrat bei der
Formulierung seiner Spielbanken-Politik in einem Dilemma:
"Ist die Zahl der Kasinos zu klein,
bleiben auch die Fiskaleinnahmen unter den Erwartungen.
Eine zu grosse Zahl von
Spielbanken hätte wiederum zu grosse schädliche
Auswirkungen." Im Dilemma zwischen
Tourismusförderung und wirtschaftlichem Nutzen sowie den
negativen Folgen wie Kriminalität,
Geldwäscherei und Spielsucht habe der Bundesrat den
bestmöglichen Rahmen abgesteckt.
Die Justizministerin rief die interessierten Gesuchsteller
und Regionen auf, sich mit anderen
Interessenten oder benachbarten Regionen abzusprechen und
sich auf gemeinsame Projekte zu
konzentrieren.
Die vom Bundesrat eingesetzte Spielbanken- Kommission
wird zur Prüfung der
Konzessionsgesuche 35 bis 50 Personen beschäftigen. Für die
anschliessende
Überwachungstätigkeit soll die Stelle auf 20 bis 35 Leute
abgespeckt werden. Die Kosten der
Kommission haben die Betreiber der Spielbanken zu tragen.
Kommissionspräsident Benno
Schneider rechnet mit 40 bis 60 Konzessionsgesuchen. Auf
Grund von Studien geht man von
einem Bruttospielertrag zwischen 600 und 800 Millionen
Franken aus. Für Bund und Kantone
dürften daraus Steuererträge zwischen 200 und 300 Millionen
Franken resultieren. Laut
Schneider lässt sich der volkswirtschaftliche Nutzen von
Spielbanken nicht beziffern, doch
dürfe er nicht unterschätzt werden. Hingegen sollten auch
die schädlichen Auswirkungen der
Spielsucht nicht bagatellisiert werden, meinte Schneider.
Laut einer neuen Studie soll es in der
Schweiz zwischen 130 000 und 220 000 Spielsüchtige geben.