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Leitplanken zur Spielbanken-Politik Vorgaben für Kasino-Konzessionen
Medium: Neue Zürcher Zeitung
Datum: 24.12.1999
Mit dem Inkrafttreten des Spielbankengesetzes am 1. April 2000 wird auch das Wettrennen um die Kasino- und Kursaal-Lizenzen eröffnet. Der Bundesrat hat am Donnerstag die Leitlinien für die Konzessionspolitik und das Konzessionsverfahren verabschiedet. Er beabsichtigt, vorerst 4 bis 8 Grands Casinos und 15 bis 20 Kursäle zuzulassen.

rom. Bern, 23. Dezember

Wenn das Spielbankengesetz am 1. April 2000 in Kraft tritt, wird es sieben Jahre her sein, dass Volk und Stände im Rahmen eines Programms zur Sanierung des Bundeshaushalts das Spielbankenverbot aus der Bundesverfassung gekippt haben. Damals rechneten die eidgenössischen Buchhalter bereits ab 1997 mit Steuereinnahmen von jährlich 150 Millionen Franken, die zweckgebunden für die AHV verwendet werden sollten. Inzwischen hat sich die Goldgräberstimmung merklich abgekühlt. Erfahrungen in den Nachbarländern zeigen, dass Filztische, Smokings und geschüttelte Martinis nicht mehr die grossen Renner sind. Auf den modernen Menschen scheinen Spielautomaten besser zugeschnitten.

In Grenznähe und Tourismusregionen

Das neue Gesetz unterscheidet zwei Arten von Spielbanken. In den grossen Kasinos mit einer sogenannten A-Lizenz sind Tischspiele (Grands Jeux) aller Art erlaubt, etwa Roulette, Baccara, Black Jack und Poker. Ausserdem dürfen Glücksspielautomaten mit hohem Verlustrisiko und hohen Gewinnchancen aufgestellt werden. Der Bundesrat hat nun beschlossen, die Zahl dieser Grands Casinos auf vier bis acht zu beschränken und sie namentlich in Agglomerationsgebieten sowie im grenznahen Raum zuzulassen. Als Standorte genannt werden die Nordwestschweiz, der Raum Zürich - Aargau, die Westschweiz und das Tessin. Je nach Marktpotential kämen auch der Raum Bern, die Zentral- und die Ostschweiz in Frage. Gemäss einer Faustregel benötigt ein grosses Kasino für einen rentablen Betrieb ein Einzugsgebiet von rund einer Million Menschen.

Die Kasinos mit einer sogenannten B-Lizenz werden die Rolle der heutigen Kursäle übernehmen. Sie dürfen drei Tischspiele aus einer Liste von sieben harmloseren Vergnügen - etwa Boule und Roulette - anbieten sowie Glücksspielautomaten mit geringen Risiken aufstellen. Der Bundesrat beabsichtigt, 15 bis 20 solche Kursäle zu konzessionieren, die er zum grösseren Teil in den klassischen Tourismusregionen sieht. Gesuche um eine A- oder B-Konzession, die bis zum 30. September 2000 bei der zuständigen Spielbanken- Kommission eintreffen, werden erstrangig behandelt. Der Bundesrat erwartet, dass ihm die Kommission ihre Anträge bis im Herbst 2001 vorlegt. Später eingereichte Gesuche werden zurückgestellt. Ihre Genehmigung hängt zusätzlich davon ab, ob der Markt noch weitere Spielbanken aufnehmen kann.

Gratwanderung

Wie Bundesrätin Ruth Metzler vor den Medien erläuterte, sah sich der Bundesrat bei der Formulierung seiner Spielbanken-Politik in einem Dilemma: "Ist die Zahl der Kasinos zu klein, bleiben auch die Fiskaleinnahmen unter den Erwartungen. Eine zu grosse Zahl von Spielbanken hätte wiederum zu grosse schädliche Auswirkungen." Im Dilemma zwischen Tourismusförderung und wirtschaftlichem Nutzen sowie den negativen Folgen wie Kriminalität, Geldwäscherei und Spielsucht habe der Bundesrat den bestmöglichen Rahmen abgesteckt. Die Justizministerin rief die interessierten Gesuchsteller und Regionen auf, sich mit anderen Interessenten oder benachbarten Regionen abzusprechen und sich auf gemeinsame Projekte zu konzentrieren.

Die vom Bundesrat eingesetzte Spielbanken- Kommission wird zur Prüfung der Konzessionsgesuche 35 bis 50 Personen beschäftigen. Für die anschliessende Überwachungstätigkeit soll die Stelle auf 20 bis 35 Leute abgespeckt werden. Die Kosten der Kommission haben die Betreiber der Spielbanken zu tragen. Kommissionspräsident Benno Schneider rechnet mit 40 bis 60 Konzessionsgesuchen. Auf Grund von Studien geht man von einem Bruttospielertrag zwischen 600 und 800 Millionen Franken aus. Für Bund und Kantone dürften daraus Steuererträge zwischen 200 und 300 Millionen Franken resultieren. Laut Schneider lässt sich der volkswirtschaftliche Nutzen von Spielbanken nicht beziffern, doch dürfe er nicht unterschätzt werden. Hingegen sollten auch die schädlichen Auswirkungen der Spielsucht nicht bagatellisiert werden, meinte Schneider. Laut einer neuen Studie soll es in der Schweiz zwischen 130 000 und 220 000 Spielsüchtige geben.


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