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Bankraub-Prozess: "Ich habe das kalte Metall gespürt" |
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Medium: newsclick
Datum: 06. 03. 2001 |
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Plädoyers im Verfahren gegen einen Wolfsburger Malermeister - Urteil
soll heute Morgen gefällt werden
Am Montag wurde der Prozess gegen den wegen Bankraubs angeklagten
Wolfs-burger Malermeister vor dem Landgericht Braunschweig fortgesetzt. Am
Ende des zweiten Verhandlungstages standen die Plädoyers des Staatsanwaltes
und des Verteidigers. Während Staatsanwalt Ralf Buttler eine Haftstrafe von fünf
Jahren forderte, wollte Rechtsanwalt Michael Ebeling eine deutlich niedrigere
Strafe von drei Monaten Haft für seinen Mandanten erreichen. Das Urteil wird
Dienstag um 10 Uhr erwartet.
In seinem Plädoyer ging der Verteidiger auf die Alkohol- und die Spielsucht des
Angeklagten ein. Sein Mandant solle in einer Heilanstalt untergebracht werden,
so der Anwalt. Die mildernden Umständen hatte aber auch schon der
Staatsanwalt in seiner Forderung des Strafmaßes berücksichtigt.
Bevor die Sachverständigen zu Wort kamen, wurden am Vormittag noch Zeugen
gehört. Die Kassiererin der Bank erinnerte sich noch deutlich: "Ich habe das kalte
Metall gespürt." Dem Vorsitzenden Richter Jürgen Rode gab sie auf seine Frage
hin an, dass sie Angst um ihr Leben gehabt habe.
Unklarheit herrschte indes noch über die Höhe und das Zustandekommen der
immensen Schulden des Angeklagten. Zusätzlich zu den Spielschulden hat der
Wolfsburger außerdem Rückstände beim Finanzamt und seiner Bank. Auch ist
er seinen Angestellten einen Teil des Lohns schuldig geblieben. Die genaue Höhe
der Schulden, die der Mann mit 800 000 Mark angegeben hatte, konnte auch am
zweiten Verhandlungstag nicht ermittelt werden. Fest steht, dass der 36-Jährige
alles Geld verspielt hat, das er in die Finger bekam.
Am 16. Juni vergangenen Jahres, dem Tattag, hat der Angeklagte angeblich
anderthalb Flaschen Wodka getrunken. Festgestellt hatte die Polizei damals
einen Blutalkoholwert von 1,7 Promille.
Nicht einig waren sich die Sachverständigen über die Therapierbarkeit des
Angeklagten. Ein Experte für Spielsucht, der aus Bremen angereist war, erklärte,
dass dem Wolfsburger eine möglichst schnelle Therapie helfen könne. Der
Psychiater aus Lüneburg widersprach dem: Die Sucht könne nur dann erfolgreich
therapiert werden, wenn der Angeklagte diesen Wunsch wirklich habe.
Als erwiesen sahen aber beide Gutachter an, dass der Malermeister sich durch
die Spielsucht auch in seiner Persönlichkeit verändert habe. Aufgrund der Sucht
habe der Mann seinen gut gehenden Betrieb immer stärker vernachlässigt. So sei
es schließlich zu der Verzweiflungstat, dem Überfall auf die Hauptfiliale der
Deutschen Bank, gekommen. Die Sachverständigen waren zu dem Ergebnis
gekommen, der Malermeister habe sich nicht mehr anders zu helfen gewusst,
seine Schulden abbauen zu können. Eine verminderte Schuldfähigkeit sei wegen
der Verzweiflung und zusätzlich wegen des Alkoholkonsums nicht
auszuschließen. kat
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