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Bankraub-Prozess: "Ich habe das kalte Metall gespürt"
Medium: newsclick
Datum: 06. 03. 2001
Plädoyers im Verfahren gegen einen Wolfsburger Malermeister - Urteil soll heute Morgen gefällt werden

Am Montag wurde der Prozess gegen den wegen Bankraubs angeklagten Wolfs-burger Malermeister vor dem Landgericht Braunschweig fortgesetzt. Am Ende des zweiten Verhandlungstages standen die Plädoyers des Staatsanwaltes und des Verteidigers. Während Staatsanwalt Ralf Buttler eine Haftstrafe von fünf Jahren forderte, wollte Rechtsanwalt Michael Ebeling eine deutlich niedrigere Strafe von drei Monaten Haft für seinen Mandanten erreichen. Das Urteil wird Dienstag um 10 Uhr erwartet. In seinem Plädoyer ging der Verteidiger auf die Alkohol- und die Spielsucht des Angeklagten ein. Sein Mandant solle in einer Heilanstalt untergebracht werden, so der Anwalt. Die mildernden Umständen hatte aber auch schon der Staatsanwalt in seiner Forderung des Strafmaßes berücksichtigt. Bevor die Sachverständigen zu Wort kamen, wurden am Vormittag noch Zeugen gehört. Die Kassiererin der Bank erinnerte sich noch deutlich: "Ich habe das kalte Metall gespürt." Dem Vorsitzenden Richter Jürgen Rode gab sie auf seine Frage hin an, dass sie Angst um ihr Leben gehabt habe. Unklarheit herrschte indes noch über die Höhe und das Zustandekommen der immensen Schulden des Angeklagten. Zusätzlich zu den Spielschulden hat der Wolfsburger außerdem Rückstände beim Finanzamt und seiner Bank. Auch ist er seinen Angestellten einen Teil des Lohns schuldig geblieben. Die genaue Höhe der Schulden, die der Mann mit 800 000 Mark angegeben hatte, konnte auch am zweiten Verhandlungstag nicht ermittelt werden. Fest steht, dass der 36-Jährige alles Geld verspielt hat, das er in die Finger bekam. Am 16. Juni vergangenen Jahres, dem Tattag, hat der Angeklagte angeblich anderthalb Flaschen Wodka getrunken. Festgestellt hatte die Polizei damals einen Blutalkoholwert von 1,7 Promille. Nicht einig waren sich die Sachverständigen über die Therapierbarkeit des Angeklagten. Ein Experte für Spielsucht, der aus Bremen angereist war, erklärte, dass dem Wolfsburger eine möglichst schnelle Therapie helfen könne. Der Psychiater aus Lüneburg widersprach dem: Die Sucht könne nur dann erfolgreich therapiert werden, wenn der Angeklagte diesen Wunsch wirklich habe. Als erwiesen sahen aber beide Gutachter an, dass der Malermeister sich durch die Spielsucht auch in seiner Persönlichkeit verändert habe. Aufgrund der Sucht habe der Mann seinen gut gehenden Betrieb immer stärker vernachlässigt. So sei es schließlich zu der Verzweiflungstat, dem Überfall auf die Hauptfiliale der Deutschen Bank, gekommen. Die Sachverständigen waren zu dem Ergebnis gekommen, der Malermeister habe sich nicht mehr anders zu helfen gewusst, seine Schulden abbauen zu können. Eine verminderte Schuldfähigkeit sei wegen der Verzweiflung und zusätzlich wegen des Alkoholkonsums nicht auszuschließen. kat


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