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Gericht: Stadt darf Automatensteuer erheben
Medium: Kieler Nachrichten
Datum: 24.12.1999
Die Stadt Kiel darf weiter eine pauschale Steuer auf Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeiten erheben und muss ihre Satzung nicht ändern.

Mit einem entsprechenden Urteil hob das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch einen anders lautenden Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom April 1998 auf. Nach Ansicht der Berliner Richter ist die umstrittene Erhebung der Steuer nach Stückzahl der Automaten nicht zu beanstanden, wie es in einer Pressemitteilung der Stadt heißt. Im Haushalt 2000 sind Einnahmen aus der Abgabe, mit der politisch auch die "Eindämmung der Spielsucht" verfolgt wird, in Höhe von 3,7 Millionen Mark vorgesehen. Die Steuer wird seit zehn Jahren erhoben und beträgt je nach Typ und Standort 70 bis 600 Mark pro Gerät.

Das Oberverwaltungsgericht gab im vergangenen Jahr hingegen in dem jetzt aufgehobenen Urteil einem Kieler Automatenhersteller Recht. Dieser hatte die pauschale Besteuerung beanstandet, da seit 1997 kein Geldspielgerät mehr ohne manipulationssicheres Zählwerk aufgestellt werden dürfe. Dadurch könne man die Umsätze genau erfassen. Die Stadt hatte trotz des Schleswiger Urteils ihre Satzung noch nicht geändert, da sie das höchstrichterliche Urteil abwarten wollte

In weiteren Revisionsverfahren - die ebenfalls Bedeutung für Kiel haben - entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch, dass auch eine höhere Besteuerung von Gewaltspiel-Automaten rechtlich nicht zu beanstanden ist. Die Vorinstanz hatte geurteilt, der Bundesgesetzgeber schränke solche Spiele zwar ein, habe sie aber nicht verboten. Zu dieser Bundesgesetzgebung dürften sich die Kommunen nicht in Widerspruch setzen. Einen solchen Widerspruch konnte das Berliner Gericht nicht erkennen, wie es in der Pressemitteilung der Stadt heißt. (uwi)


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