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Wiener Veranstaltungsgesetz novelliert
Medium: Wiener Zeitung
Datum: 27. 12. 99
Spielautomaten-Konzession kostet bis zu 10 Mill. Schilling

Die viel diskutierte Änderung des Wiener Veranstaltungsgesetzes zur Frage Spielautomaten ist nun im Landesgesetzblatt Nr. 58/1999 kundgemacht worden. Der Wiener Landtag hatte das "Gesetz, mit dem das Gesetz über die Regelung des Veranstaltungswesens (Wiener Veranstaltungsgesetz) geändert wird", im Oktober beschlossen.

Mit der Neuregelung wird etwa für eine Konzession für den Betrieb von Münzspielgewinnautomaten ein Mindestkapital von 10 Mill. Schilling bei juristischen Personen oder eine Kreditrahmenbestätigung von 3 Mill. Schilling bei natürlichen Personen benötigt. Für Gastgewerbebetriebe gelten spezielle Bestimmungen. Deregulierungen und Erleichterungen wurden im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kinderunterhaltungsapparaten (Reittiere, Autos, Hubschrauber) oder sonstigen Unterhaltungs-Spielapparate (Tischfussball, Darts) ermöglicht. Weitere Regelungen wurden für die Konzessionserteilung für Veranstaltungsstätten mit mehr als drei Unterhaltungsspielapparaten getroffen. Die Gesetzesänderung beruht auf einem Initiativantrag aller im Wiener Landtag vertretenen Parteien. Mit der Gesetzesänderung soll auch dem Entstehen von Kleinspielhallen wirksam begegnet werden. Der überwiegende Teil der Gesetzesbestimmungen trat rückwirkend mit 1. November 1999 (Passagen finanzielle Voraussetzungen per 1. März 2000) in Kraft. Weitere Neuerungen betreffen die Einführung eines "Spielapparatebeirates" und Verbesserungen im Bereich des Jugendschutzes. Verboten ist nunmehr der Betrieb von Unterhaltungsspielapparaten und "einarmigen Banditen" mit Darstellungen, Szenen oder Spielergebnissen, die Gewalt fördern, kriminelle Handlungen verherrlichen oder Tötungshandlungen bzw. Pornoaktivitäten beinhalten.


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