Spielautomaten-Konzession kostet bis zu 10 Mill. Schilling
Die viel diskutierte Änderung des Wiener Veranstaltungsgesetzes zur Frage
Spielautomaten ist nun im Landesgesetzblatt Nr. 58/1999 kundgemacht worden. Der Wiener Landtag hatte das
"Gesetz, mit dem das Gesetz über die Regelung des Veranstaltungswesens (Wiener Veranstaltungsgesetz) geändert
wird", im Oktober beschlossen.
Mit der Neuregelung wird etwa für eine Konzession für den Betrieb von
Münzspielgewinnautomaten ein Mindestkapital von 10 Mill. Schilling bei juristischen Personen oder eine Kreditrahmenbestätigung von 3
Mill. Schilling bei natürlichen Personen benötigt. Für Gastgewerbebetriebe gelten spezielle Bestimmungen. Deregulierungen und
Erleichterungen wurden im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kinderunterhaltungsapparaten (Reittiere, Autos, Hubschrauber) oder
sonstigen Unterhaltungs-Spielapparate (Tischfussball, Darts) ermöglicht. Weitere Regelungen wurden für die
Konzessionserteilung für Veranstaltungsstätten mit mehr als drei Unterhaltungsspielapparaten getroffen. Die Gesetzesänderung beruht auf
einem Initiativantrag aller im Wiener Landtag vertretenen Parteien. Mit der Gesetzesänderung soll auch dem Entstehen von
Kleinspielhallen wirksam begegnet werden. Der überwiegende Teil der Gesetzesbestimmungen trat rückwirkend mit 1. November
1999 (Passagen finanzielle Voraussetzungen per 1. März 2000) in Kraft. Weitere Neuerungen betreffen die Einführung eines
"Spielapparatebeirates" und Verbesserungen im Bereich des Jugendschutzes. Verboten ist nunmehr der Betrieb von
Unterhaltungsspielapparaten und "einarmigen Banditen" mit Darstellungen, Szenen oder Spielergebnissen, die Gewalt fördern, kriminelle
Handlungen verherrlichen oder Tötungshandlungen bzw. Pornoaktivitäten beinhalten.