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16 Monate bedingt statt zwei Jahre Gefängnis
Medium: Südostschweiz Online
Datum: 14. 03. 2001
Nach fünf Jahren in Brasilien drohten einem ehemaligen Drogenhändler zwei Jahre Gefängnis in der Schweiz. Doch das Urteil wurde gestern vom Kantonsgericht Graubünden aufgehoben und ein neues wurde gefällt: 16 Monate Gefängnis bedingt.

VON THEO GSTöHL

Im Juli 1995 hatte das Kantonsgericht Graubünden den damals 22-jährigen Drogenhändler zu zwei Jahren Gefängnis und 10 000 Franken Ersatzleistung verurteilt. Der Adoptivsohn eines Pfarrers hatte in Zürich und Chur mit Heroin und Kokain gehandelt, um seinen Eigenkonsum finanzieren und seine Spielsucht an Geldspielautomaten befriedigen zu können. Gelebt hatte er auf Kosten seiner Freundin, die im Sexgewerbe tätig gewesen war. Da der Angeklagte nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft nach Brasilien abgereist war, war ihm der Prozess in Abwesenheit gemacht worden. Im letzten Herbst ist er - inzwischen verheiratet und Vater geworden - in die Schweiz zurückgekehrt, weil er die Zukunftsaussichten für seinen Sohn hier für besser hält und er auch unter gesundheitlichen Problemen zu leiden hat. Von der Strafvollzugsbehörde auf das Urteil aufmerksam gemacht, hat er einen ordentlichen Prozess verlangt, der gestern in Chur stattgefunden hat. «Ich habe seit fünf Jahren keine Drogenprobleme mehr. Meine Frau würde dies nicht dulden», erklärte er vor Gericht.

Milde Richter

Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten vor, gewerbsmässig mit Drogen gehandelt zu haben. Zugute hielt der Ankläger dem Angeklagten, dass sich dieser in den letzten fünf Jahren nichts mehr habe zu Schulden kommen lassen und sich anscheinend aufgefangen habe. Die neuen Umstände bewogen dann den Ankläger dazu, eine Strafe zu fordern, welche die Gewährung der Rechtswohltat des bedingten Strafvollzugs noch möglich macht. Der Staatsanwalt forderte 16 Monate Gefängnis bedingt. Der Verteidiger konnte sich diesem Antrag weitgehend anschliessen, bat jedoch um eine Strafe von zwölf Monaten Gefängnis bedingt. Das Gericht erhob den Antrag des Staatsanwalts zum Urteil und verzichtete auf die Erhebung einer Ersatzabgabe.


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