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Geld ertrogen und dann verspielt
Medium: Basler Zeitung
Datum: 02. 04. 01
Mit Geld, das er bei Freunden und Bekannten ergaunerte, ging ein 63-jähriger Mann täglich in ein Spielcasino in Rheinfelden und verspielte in nur fünf Monaten 186 000 Franken an «einarmigen Banditen». Das Basler Strafgericht verurteilte ihn wegen gewerbsmässigen Betrugs zu 18 Monaten Gefängnis bedingt.

cc. Der Angeklagte führte bis 1998 ein unauffälliges Leben. Er war pensioniert und genoss bei seinen früheren Arbeitskollegen den besten Ruf, im Haus, wo er wohnte, war er ein beliebter Hauswart, und als gelernter Bauhandwerker führte er für Bekannte und Freunde kleinere Arbeiten im Haus aus. 1998 war er zur Kur in Rheinfelden und wurde von einem Mitpatienten ins Spielcasino Romanix mitgenommen - und er verfiel der Spielsucht. Zwischen Februar und Juni 1999 verspielte er total 186 000 Franken. Dieses Geld verschaffte er sich, indem er bei Freunden und Bekannten vorsprach und ihnen zum Beispiel vorflunkerte, er könne von einer konkursiten Baufirma Gerätschaften und Maschinen übernehmen, er könne auf einem Schrebergarten-Areal das Gartenhäuschen einer Witwe übernehmen, die dringend Geld brauche, er müsse sich in seine Pensionskasse einkaufen, um eine höhere Rente zu bekommen usw. Der Angeklagte machte seinen Geldgebern glaubhaft, er würde das Geld nur für wenige Tage oder Wochen benötigen, da er eine Auszahlung der IV oder der Pensionskasse erwartete, und er unterschrieb auch Quittungen oder Darlehensverträgen, in welchen er eine baldige Rückzahlung, zum Teil mit namhaften Zinsen versprach. Ebenso erfinderisch war er, wenn seine Darlehensgeber ihn an die Rückzahlung mahnten, da war es ein Treppensturz oder ein Auslandaufenthalt, die dazwischen gekommen waren. Nach den Schilderungen der Betrogenen, die am Prozess teilnahmen, muss der Angeklagte ein hervorragender Schauspieler gewesen sein. Er verstand es, seinen angeblichen momentanen Geldbedarf so plausibel zu machen, dass diese ihm die Summen - zwischen 2000 und 48 000 Franken - zum Teil sogar von sich aus anboten. Er schreckte dabei auch nicht davor zurück, auf die Tränendrüse zu drücken, vor allem, wenn es sich um Geldgeberinnen handelte. Was alle nicht wussten war, dass der Angeklagte bereits in den 70er Jahren wegen Betrugs verurteilt worden war. Er hatte sich aber seither nichts mehr zuschulden kommen lassen und ist erst durch die Spielsucht wieder auf die kriminelle Laufbahn geraten. Der Angeklagte hatte in der Nacht vor der gestrigen Verhandlung einen Zusammenbruch erlitten und musste sich in Spitalpflege begeben, deshalb beschloss das Gericht unter Präsident Stephan Gutzwiller, nachdem eine entsprechende Bestätigung vom Spital vorlag, eine Kontumatsverhandlung durchzuführen. Dies war möglich, weil der Angeklagte, der sich im Übrigen selber gestellt hatte, keinen der Fälle bestritt. Das Gericht verurteilte ihn, gemäss dem Antrag der Staatsanwaltschaft, zu 18 Monaten Gefängnis, bedingt, mit einer Probezeit von 3 Jahren. Ausserdem muss er allen Geschädigten Schadenersatz leisten.


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