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Geld ertrogen und dann verspielt |
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Medium: Basler Zeitung
Datum: 02. 04. 01 |
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Mit Geld, das er bei Freunden und Bekannten
ergaunerte, ging ein 63-jähriger Mann täglich in ein
Spielcasino in Rheinfelden und verspielte in nur fünf
Monaten 186 000 Franken an «einarmigen
Banditen». Das Basler Strafgericht verurteilte ihn
wegen gewerbsmässigen Betrugs zu 18 Monaten
Gefängnis bedingt.
cc. Der Angeklagte führte bis 1998 ein
unauffälliges Leben. Er war pensioniert und genoss
bei seinen früheren Arbeitskollegen den besten Ruf,
im Haus, wo er wohnte, war er ein beliebter
Hauswart, und als gelernter Bauhandwerker führte
er für Bekannte und Freunde kleinere Arbeiten im
Haus aus. 1998 war er zur Kur in Rheinfelden und
wurde von einem Mitpatienten ins Spielcasino
Romanix mitgenommen - und er verfiel der
Spielsucht. Zwischen Februar und Juni 1999
verspielte er total 186 000 Franken. Dieses Geld
verschaffte er sich, indem er bei Freunden und
Bekannten vorsprach und ihnen zum Beispiel
vorflunkerte, er könne von einer konkursiten
Baufirma Gerätschaften und Maschinen
übernehmen, er könne auf einem
Schrebergarten-Areal das Gartenhäuschen einer
Witwe übernehmen, die dringend Geld brauche, er
müsse sich in seine Pensionskasse einkaufen, um
eine höhere Rente zu bekommen usw. Der
Angeklagte machte seinen Geldgebern glaubhaft, er
würde das Geld nur für wenige Tage oder Wochen
benötigen, da er eine Auszahlung der IV oder der
Pensionskasse erwartete, und er unterschrieb auch
Quittungen oder Darlehensverträgen, in welchen er
eine baldige Rückzahlung, zum Teil mit namhaften
Zinsen versprach. Ebenso erfinderisch war er, wenn
seine Darlehensgeber ihn an die Rückzahlung
mahnten, da war es ein Treppensturz oder ein
Auslandaufenthalt, die dazwischen gekommen
waren.
Nach den Schilderungen der Betrogenen, die am
Prozess teilnahmen, muss der Angeklagte ein
hervorragender Schauspieler gewesen sein. Er
verstand es, seinen angeblichen momentanen
Geldbedarf so plausibel zu machen, dass diese ihm
die Summen - zwischen 2000 und 48 000 Franken
- zum Teil sogar von sich aus anboten. Er schreckte
dabei auch nicht davor zurück, auf die Tränendrüse
zu drücken, vor allem, wenn es sich um
Geldgeberinnen handelte. Was alle nicht wussten
war, dass der Angeklagte bereits in den 70er Jahren
wegen Betrugs verurteilt worden war. Er hatte sich
aber seither nichts mehr zuschulden kommen lassen
und ist erst durch die Spielsucht wieder auf die
kriminelle Laufbahn geraten. Der Angeklagte hatte
in der Nacht vor der gestrigen Verhandlung einen
Zusammenbruch erlitten und musste sich in
Spitalpflege begeben, deshalb beschloss das
Gericht unter Präsident Stephan Gutzwiller,
nachdem eine entsprechende Bestätigung vom
Spital vorlag, eine Kontumatsverhandlung
durchzuführen. Dies war möglich, weil der
Angeklagte, der sich im Übrigen selber gestellt
hatte, keinen der Fälle bestritt.
Das Gericht verurteilte ihn, gemäss dem Antrag der
Staatsanwaltschaft, zu 18 Monaten Gefängnis,
bedingt, mit einer Probezeit von 3 Jahren.
Ausserdem muss er allen Geschädigten
Schadenersatz leisten.
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