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Im Glücksfall zieht das Amt das große Los
Medium: Mannheimer Morgen
Datum: 22.01.2000
Sozialhilfeempfänger müssen sich Großteil eines Gewinns anrechnen lassen

Von unserem Redaktionsmitglied Susanne Räuchle

Einmal Glück gehabt im Leben und schon gibt's auf dem Sozialamt die Quittung: Edith Steinzahn, 43-jährige Mannheimerin, fühlt sich vom Schicksal ungerecht behandelt. Zu früh freute sich die allein erziehende Sozialhilfe-Empfängerin über einen Gewinn, der ihr nun vielleicht von der Bekleidungspauschale wieder abgezogen wird.

Für die arbeitslose Friseurin, die mit ihren neun- und zwölfjährigen Töchtern Vanessa und Chantal lebt, öffnete sich im Herbst ein schönes Überraschungstürchen: Sie bewarb sich um die Teilnahme an einer Talkshow und wurde tatsächlich von "Sonja" zu SAT 1 eingeladen. Im ICE düsten die drei am 23. November nach Hamburg, die Sendung zum Thema "Wie feiern Menschen Weihnachten" wurde aufgezeichnet und am 17. Dezember schließlich ausgestrahlt. Halb Mannheim schaute zu, als Edith Steinzahn bei dem Auftritt am Ende auch noch zwei Gutscheine bekam. Einen über 700 Mark, der beim Kaufhaus Karstadt einzulösen war, und einen über 750 Mark für einen Einkauf bei Möbel Walter.

Morgen Kinder wird's was geben: Die Mannheimer Talk-Stars setzten das "Geschenk" gleich um, kauften einen künstlichen Tannenbaum mit Christbaumkugeln, Spielzeug für die Mädchen und für die Mutter wegen der Rückenschmerzen ein orthopädisches Kissen.

Nicht lange währte jedoch die Freude über all die hübschen Sachen. Als Edith Steinzahn am 29. Dezember auf dem Sozialamt wegen der halb jährlichen Bekleidungsbeihilfe in Hšhe von 677 Mark vorsprach, wusste man dort schon von ihrem "Sonja"-Auftritt. Gewissenhafte Fernsehzuschauer hatten der Sachbearbeiterin über den SAT 1-Gewinn bereits Meldung gemacht.

"Der reine Neid!" empört sich Edith Steinzahn, die keine Ahnung hatte, dass sie das Sozialamt über die Gaben des Senders hätte informieren müssen. Obendrein stand auch noch der Verdacht im Raum, dass sie als Gast des Senders noch Bargeld zugesteckt bekommen hätte. Ein Fax von SAT 1 an das Mannheimer Amt konnte dies jedoch klären. An den strengen Sitten in Sachen Sozialhilfe ändert das aber nichts. Gewinne, zum Beispiel auch im Lotto, werden angerechnet. Kann ein Stütze-Empfänger im Glücksfall wählen zwischen Geld und Sachwerten, muss er sich für Bares entscheiden und das Geld im Monat der Auszahlung als Einkommen angeben. Der Gewinn wird dann abgezogen von der Hilfe zum Lebensunterhalt. Bei einem hohen Treffer von mehreren tausend Mark wird der Rest als Vermögen vom Sozialamt notiert und muss dann ebenfalls bis zu einer Freigrenze (2500 Mark für den Haushaltsvorstand) in den Lebensunterhalt einfließen. Teilt ein Hilfsempfänger seinen Gewinn nicht mit, muss er mit einer Anzeige wegen Leistungserschleichung rechnen.

Vor kurzem hatte bereits eine Wuppertalerin die herbe Erfahrung gemacht und mit ihrem Fall bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Die Sozialhilfeempfängerin hatte im November eine Weltreise im Wert von 20 000 Mark bei der Kabel 1-Spielshow "Geh aufs Ganze" gewonnen. Das Wuppertaler Amt hatte darauf bestanden, dass die 61-Jährige einen Großteil des Wertes der Kreuzfahrt an die Sozialkasse zurückzahlt, da es sich um verwertbares Vermögen handele. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht gab der Behörde auch Recht. Die Entscheidung lšste jedoch so große Empörung aus, dass der Sender mit einem Trick die Gewinnerin doch noch auf hohe See an Bord der MS Astor schickte. Kabel I kaufte der Frau die Reise ab, führte das Geld an das Amt ab, und schenkte dann der 61-Jährigen den Trip um die Welt. Damit war der Traumurlaub eine Schenkung und kein Gewinn im Sinne verwertbaren Vermšgens.


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