Sozialhilfeempfänger müssen sich Großteil eines Gewinns anrechnen lassen
Von unserem Redaktionsmitglied Susanne Räuchle
Einmal Glück gehabt im Leben und schon gibt's auf dem Sozialamt die Quittung:
Edith Steinzahn, 43-jährige Mannheimerin, fühlt sich vom Schicksal ungerecht
behandelt. Zu früh freute sich die allein erziehende Sozialhilfe-Empfängerin
über einen Gewinn, der ihr nun vielleicht von der Bekleidungspauschale wieder
abgezogen wird.
Für die arbeitslose Friseurin, die mit ihren neun- und zwölfjährigen Töchtern
Vanessa und Chantal lebt, öffnete sich im Herbst ein schönes
Überraschungstürchen: Sie bewarb sich um die Teilnahme an einer Talkshow und
wurde tatsächlich von "Sonja" zu SAT 1 eingeladen. Im ICE düsten die drei am 23.
November nach Hamburg, die Sendung zum Thema "Wie feiern Menschen Weihnachten"
wurde aufgezeichnet und am 17. Dezember schließlich ausgestrahlt. Halb Mannheim
schaute zu, als Edith Steinzahn bei dem Auftritt am Ende auch noch zwei
Gutscheine bekam. Einen über 700 Mark, der beim Kaufhaus Karstadt einzulösen
war, und einen über 750 Mark für einen Einkauf bei Möbel Walter.
Morgen Kinder wird's was geben: Die Mannheimer Talk-Stars setzten das "Geschenk"
gleich um, kauften einen künstlichen Tannenbaum mit Christbaumkugeln, Spielzeug
für die Mädchen und für die Mutter wegen der Rückenschmerzen ein orthopädisches
Kissen.
Nicht lange währte jedoch die Freude über all die hübschen Sachen. Als Edith
Steinzahn am 29. Dezember auf dem Sozialamt wegen der halb jährlichen
Bekleidungsbeihilfe in Hhe von 677 Mark vorsprach, wusste man dort schon von
ihrem "Sonja"-Auftritt. Gewissenhafte Fernsehzuschauer hatten der
Sachbearbeiterin über den SAT 1-Gewinn bereits Meldung gemacht.
"Der reine Neid!" empört sich Edith Steinzahn, die keine Ahnung hatte, dass sie
das Sozialamt über die Gaben des Senders hätte informieren müssen. Obendrein
stand auch noch der Verdacht im Raum, dass sie als Gast des Senders noch Bargeld
zugesteckt bekommen hätte. Ein Fax von SAT 1 an das Mannheimer Amt konnte dies
jedoch klären. An den strengen Sitten in Sachen Sozialhilfe ändert das aber
nichts. Gewinne, zum Beispiel auch im Lotto, werden angerechnet. Kann ein
Stütze-Empfänger im Glücksfall wählen zwischen Geld und Sachwerten, muss er sich
für Bares entscheiden und das Geld im Monat der Auszahlung als
Einkommen angeben. Der Gewinn wird dann abgezogen von der Hilfe zum
Lebensunterhalt. Bei einem hohen Treffer von mehreren tausend Mark wird der Rest
als Vermögen vom Sozialamt notiert und muss dann ebenfalls bis zu einer
Freigrenze (2500 Mark für den Haushaltsvorstand) in den Lebensunterhalt
einfließen. Teilt ein Hilfsempfänger seinen Gewinn nicht mit, muss er mit einer
Anzeige wegen Leistungserschleichung rechnen.
Vor kurzem hatte bereits eine Wuppertalerin die herbe Erfahrung gemacht und mit
ihrem Fall bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Die Sozialhilfeempfängerin hatte
im November eine Weltreise im Wert von 20 000 Mark bei der Kabel 1-Spielshow
"Geh aufs Ganze" gewonnen. Das Wuppertaler Amt hatte darauf bestanden, dass die
61-Jährige einen Großteil des Wertes der Kreuzfahrt an die Sozialkasse
zurückzahlt, da es sich um verwertbares Vermögen handele. Das Düsseldorfer
Verwaltungsgericht gab der Behörde auch Recht. Die Entscheidung lste jedoch so
große Empörung aus, dass der Sender mit einem Trick die Gewinnerin doch noch auf
hohe See an Bord der MS Astor schickte. Kabel I kaufte der Frau die Reise ab,
führte das Geld an das Amt ab, und schenkte dann der 61-Jährigen den Trip um
die Welt. Damit war der Traumurlaub eine Schenkung und kein Gewinn im Sinne
verwertbaren Vermgens.