Illegale Gewinnauszahlungen bei
Punktespielautomaten
Nachdem der Souverän des Kantons Zürich 1994
dem Verbot von Geldspielautomaten zugestimmt
hatte, funktionierte die Branche die Geräte
kurzerhand in Punktespielautomaten um.
Inzwischen gelten auch diese gemäss
Bundesgerichtsentscheid als Geldspielgeräte -
Gewinne werden nämlich verschiedentlich unter
der Hand ausbezahlt. Allein in der Stadt Zürich
hängen nach wie vor rund tausend solche Geräte;
die illegalen Auszahlungen können indes nur
selten nachgewiesen werden.
urs. Die Meldung ging Anfang vergangener Woche
durch die Medien und hat - ähnlich wie in den
Jahren zuvor publik gewordene Zwischenfälle -
aufhorchen lassen: Aus Wut über einen Spielverlust
von mehreren tausend Franken hatte ein Mann in
einem Dübendorfer Restaurant mehrere Schüsse
auf einen Spielautomaten abgefeuert (NZZ
15. 5. 01).
Hat das Stimmvolk des Kantons Zürich nicht bereits
1994 einem Verbot von Geldspielautomaten
zugestimmt? Im Prinzip schon, aber die
Automatenbranche konnte ihre Geräte in der Folge
in leicht modifizierter Form wieder aufstellen:
«Super Cherry» oder «Lucky Fun» heissen die
Punktespielkästen, auch «unechte Spielautomaten»
genannt, die zunächst als reine
Unterhaltungsmaschinen galten und somit vom
Verbot nicht erfasst wurden. Die oft mit Noten zu
fütternden Geräte sehen den früheren
Geldspielautomaten zum Verwechseln ähnlich,
verfügen aber über keinen
Auszahlungsmechanismus.
Offiziell gewinnt man dabei statt klingender Münze
Punkte, die für weitere Spieldurchgänge einsetzt
werden können. Der Unterhaltungswert dieser
Trockenübungen ohne Gewinnchance dürfte
allerdings gering sein. Inmitten von blinkenden
Lämpchen und Soundeffekten ist die
Geschicklichkeit des Spielers einzig dadurch
gefordert, dass er einen wandernden Pfeil am
richtigen Ort stoppen sollte.
Rekurse mit aufschiebender Wirkung
Um auf den Dübendorfer Fall zurückzukommen: Was
treibt einen jungen Mann dazu, an einem Abend
mehrere tausend Franken in einen Automaten zu
werfen - ohne Aussicht auf einen Geldgewinn? Es
gibt eine mögliche Erklärung. In den letzten Jahren
hat sich bei manchen Lokalbesitzern Folgendes
eingebürgert: Um den Anreiz zum Spiel
aufrechtzuerhalten, bezahlen sie die angezeigten
Punkte unter der Hand in Franken aus.
Wohl nicht zuletzt angesichts solcher Auswüchse
hat das Bundesgericht im vergangenen Sommer die
in verschiedenen Kantonen aufgestellten
Punktekästen neu als Geldspielautomaten
klassifiziert und somit einen Ende 1999 gefällten
Entscheid des Eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartements gestützt. Laut
Spielbankengesetz vom 1. April 2000 sind
Geldspielautomaten in Zukunft nur noch in Kasinos
und Kursälen zugelassen (für das gute Dutzend
Kantone, die kein Geldspielautomatenverbot
kennen, gilt eine Übergangsfrist bis 2005).
Die Direktion für Soziales und Sicherheit des
Kantons Zürich verfügte nach dem
Bundesgerichtsentscheid und auf Grund des
kantonalen Verbots von Geldspielautomaten im
November 2000 die Entfernung der Punktegeräte
und setzte den Gemeinden dafür eine Frist bis Ende
Dezember 2000. Gegen diese Verfügung -
namentlich gegen die knapp gesetzte Frist - haben
Automatenhersteller und -betreiber beim
Regierungsrat mehrere Rekurse mit aufschiebender
Wirkung eingereicht. Bis diese behandelt werden,
könnte nach Auskunft der kantonalen
Rekursabteilung durchaus noch ein weiteres halbes
Jahr verstreichen - ein allfälliger Weiterzug der
Rekurse nicht eingerechnet. In der Zwischenzeit
werden die Automaten weiterhin emsig
Hunderternoten schlucken. Das angesammelte Geld
teilen sich in der Regel Lokalbesitzer und
Gerätebetreiber.
Auszahlungen kaum nachzuweisen
In grossen Lokalen ziehen einzelne Kästen täglich
bis zu mehreren tausend Franken ein, wie Beat
Rhyner, Chef der Stadtzürcher Wirtschaftspolizei,
auf Anfrage festhält. In Spielsalons, Bars,
Restaurants, Imbissständen oder Vereinslokalen
auf Stadtzürcher Boden stehen laut Rhyners
Schätzung rund 1000 Punktespielapparate; genaue
Zahlen fehlen kantonsweit, da die Geräte nicht
bewilligungspflichtig sind.
«Es ist eine Plage mit diesen Automaten; mit
repressiven Mitteln bekommt man das nicht in den
Griff», klagt Rhyner mit Blick auf den illegalen Fluss
von Gewinngeldern. Wenn man einen Hinweis
bekomme, dass irgendwo unter der Hand
ausbezahlt werde, gehe man diesem nach, sagt
Rhyner. Da die Auszahlungen jedoch oft gut
verdeckt abgewickelt würden und offizielle Anzeigen
- beispielsweise durch über Verluste erzürnte
Spieler - die Ausnahme bildeten, bleibe die
Beweislage oft zu dünn für ein Strafverfahren. Drei
Verzeigungen waren laut Rhyner 1999 in Zürich im
Zusammenhang mit Spielautomaten zu
verzeichnen; im Jahr 2000 waren es 17. Rund die
Hälfte davon betraf verbotenes Auszahlen von
Gewinnen. Nachgewiesene Verstösse werden meist
mit einer - verglichen mit dem Umsatz der Geräte -
bescheidenen Geldstrafe geahndet.
Schweigen beim Gastgewerbeverband
Landesweit sind nach Angabe von Yves Rossier,
Leiter des für Fälle dieser Art zuständigen
Sekretariats der Eidgenössischen
Spielbankenkommission, gegenwärtig über 200
Verfahren im Zusammenhang mit illegalen
Automaten oder Gewinnauszahlungen hängig. Es
gehe in diesem Bereich um sehr viel Geld, sagt
Rossier, und die Branche sei bis jetzt um schnelle
Antworten auf Verbote nicht verlegen gewesen.
Ähnlich sieht dies Peter Schärer, für diesen Bereich
zuständiger juristischer Sekretär der Direktion für
Soziales und Sicherheit des Kantons Zürich: Selbst
wenn die Punktespielautomaten eines Tages
tatsächlich abgeräumt seien, fänden die Hersteller
wohl neue Wege, prophezeit er.
Und was sagt der kantonale Gastgewerbeverband
dazu, dass allenfalls manche seiner Mitglieder den
Spielern unter der Hand Gewinne auszahlen? Die
Abschaffung der Geldspielautomaten sei ein herber
Schlag für die Gastronomie gewesen, namentlich für
Quartierbeizen, gibt Karl Schroeder, Geschäftsleiter
von Gastro Zürich, gegenüber der NZZ zu
bedenken. Dass gewisse Wirte sich nun mit
Punktespielautomaten in eine gesetzliche Grauzone
begeben, sei gewiss problematisch. Deshalb
schweige er dazu lieber.