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18 Monate bedingt wegen Veruntreuung
Medium: Basler Zeitung
Datum: 12. 07. 2001

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12. Jul. 2001 14.48 Uhr

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DIE ZEITUNG / HEUTE/FRICKTAL

Das Bezirksgericht Rheinfelden verurteilte eine Fricktaler Bankkassiererin wegen mehrfacher Veruntreuung und Urkundenfälschung zu 18 Monaten Gefängnis bedingt und einer ambulanten psychiatrischen Behandlung. Der Staatsanwalt hatte zweieinhalb Jahre Zuchthaus gefordert.

Rheinfelden. sik. Das Urteil im Fall der 54-jährigen Fricktaler Kassiererin der Neuen Aargauer Bank (NAB), die sich am 27. Juni vor dem Bezirksgericht Rheinfelden wegen Veruntreuung verantworten musste (die BaZ berichtete), liegt vor. Die Angeklagte wurde vom Gericht der mehrfachen Veruntreuung sowie der Urkundenfälschung für schuldig befunden und mit 18 Monaten Gefängnis bestraft. Die Strafe wurde bedingt ausgesprochen unter Ansetzung einer Probezeit von drei Jahren. Vom Vorwurf der mehrfachen qualifizierten Veruntreuung hingegen wurde die Frau freigesprochen. Die Gewährung des bedingten Strafvollzuges wird mit der Weisung verbunden, «dass sich die Angeklagte einer ambulanten psychiatrischen Behandlung ihrer pathologischen Spielsucht und depressiven Störungen unterzieht», so die Urteilsbegründung. Die Angeklagte war von 1979 bis Ende 1996 als Bankangestellte bei der NAB angestellt, zuletzt in der Funktion der ersten Kassiererin. Im November/Dezember 1996 hatte sie in der von ihr betreuten Kasse ein Manko von 180 000 DM festgestellt. Per Mitte Dezember erhöhte sich das Manko auf 270 000 DM. In der Folge griff die Angeklagte, eigenen Angaben zufolge, in die Kasse, entnahm einen Barbetrag von 30 000 DM und verspielte ihn in verschiedenen Spielcasinos. Angeblich wollte sie auf diesem Weg das Loch in der Kasse ausgleichen. Die Angeklagte wurde vom Gericht verpflichtet, der Zivilklägerin Schadenersatz zu erstatten. Zudem muss sie die Verfahrenskosten, total 5783.25 Franken, übernehmen.


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