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...
DIE ZEITUNG / HEUTE/FRICKTAL
Das Bezirksgericht Rheinfelden verurteilte eine
Fricktaler Bankkassiererin wegen mehrfacher
Veruntreuung und Urkundenfälschung zu 18
Monaten Gefängnis bedingt und einer ambulanten
psychiatrischen Behandlung. Der Staatsanwalt hatte
zweieinhalb Jahre Zuchthaus gefordert.
Rheinfelden. sik. Das Urteil im Fall der
54-jährigen Fricktaler Kassiererin der Neuen
Aargauer Bank (NAB), die sich am 27. Juni vor
dem Bezirksgericht Rheinfelden wegen
Veruntreuung verantworten musste (die BaZ
berichtete), liegt vor. Die Angeklagte wurde vom
Gericht der mehrfachen Veruntreuung sowie der
Urkundenfälschung für schuldig befunden und mit
18 Monaten Gefängnis bestraft. Die Strafe wurde
bedingt ausgesprochen unter Ansetzung einer
Probezeit von drei Jahren. Vom Vorwurf der
mehrfachen qualifizierten Veruntreuung hingegen
wurde die Frau freigesprochen. Die Gewährung des
bedingten Strafvollzuges wird mit der Weisung
verbunden, «dass sich die Angeklagte einer
ambulanten psychiatrischen Behandlung ihrer
pathologischen Spielsucht und depressiven
Störungen unterzieht», so die Urteilsbegründung.
Die Angeklagte war von 1979 bis Ende 1996 als
Bankangestellte bei der NAB angestellt, zuletzt in
der Funktion der ersten Kassiererin. Im
November/Dezember 1996 hatte sie in der von ihr
betreuten Kasse ein Manko von 180 000 DM
festgestellt. Per Mitte Dezember erhöhte sich das
Manko auf 270 000 DM. In der Folge griff die
Angeklagte, eigenen Angaben zufolge, in die Kasse,
entnahm einen Barbetrag von 30 000 DM und
verspielte ihn in verschiedenen Spielcasinos.
Angeblich wollte sie auf diesem Weg das Loch in
der Kasse ausgleichen.
Die Angeklagte wurde vom Gericht verpflichtet, der
Zivilklägerin Schadenersatz zu erstatten. Zudem
muss sie die Verfahrenskosten, total 5783.25
Franken, übernehmen.