Am Tatort DNA-Spuren gefunden
uw Brühl. DNA-Spuren in einem abgerissenen
Handschuhfinger am Tatort und ein anonymer Zeuge, der
von den Opfern Geld für seine Aussage verlangt haben soll
das ist die Grundlage, auf der die 15. Große Strafkammer
des Landgerichts Köln ein Urteil fällen musste gegen
Murat C. (Name geändert), einen von drei mutmaßlichen
Beteiligten an dem bewaffneten Raubüberfall auf eine
Brühler Pizzeria in der Nacht zum 3. Januar 2000.
Und obwohl der mehrfach vorbestrafte Angeklagte seine
Unschuld nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und
Verteidigung beteuerte, verurteilte ihn die Kammer zu
sechs Jahren Haft.
Bereits zu Beginn des letzten Verhandlungstages hatte
Murat C. sein Schweigen gebrochen und Namen von drei
früheren Bekannten genannt, die nach seiner Ansicht als
Täter für den Raubüberfall in Frage kommen. Doch die
Kumpanen haben sich inzwischen in die Türkei abgesetzt.
In der Tatnacht hatten zwei maskierte und ein
unmaskierter Mann eine Brühler Pizzeria überfallen, das
Inhaber-Ehepaar mit Klebeband gefesselt und sie mit
Waffengewalt zur Herausgabe von Schlüsseln zur
Wohnung und einem Tresor gezwungen. Während einer
der Täter die Opfer in Schach hielt, erbeuteten die beiden
anderen aus Wohnung und Geschäft rund 17000 Mark
Bargeld.
An einem am Tatort sichergestellten abgerissenen
Handschuhfinger waren DNA-Spuren von Murat C.
nachgewiesen worden. Für die Spuren lieferte der
Beschuldigte eine Erklärung: Zwei Wochen zuvor will der
Wesselinger von einem Bekannten Waffen angeboten
bekommen haben. Die Waffen habe er angesichts seiner
laufenden Bewährung aber nicht mit bloßen Händen
angefasst, sondern erst Handschuhe aus dem Auto des
Bekannten übergezogen.
Mitangeklagt an dem Pizzeria-Überfall war ein früherer
Mitarbeiter des Betriebes. Ihm wurde zur Last gelegt, den
Tipp gegeben zu haben, dass bei den Inhabern des
Speiselokals offenbar viel Geld zu holen sei. Denn Namen
dieses angeblichen Mitwissers hatte ein Informant dem
ermittelnden Kriminalbeamten nur unter der Bedingung
preisgegeben, nicht als Zeuge vor Gericht erscheinen zu
müssen.
Wenn auch die Verteidigung Zweifel an der
Glaubwürdigkeit des anonymen Informanten anmeldete
und die DNA-Spuren an dem Handschuhfetzen lediglich
als Beweis dafür gelten lassen wollte, dass Murat C. die
Handschuhe getragen habe, sah es das Schöffengericht
als erwiesen an, dass der Beschuldigte an dem Raubzug
beteiligt war. Zu eindeutig deckten sich nach Ansicht der
Geschworenen die Aussagen des mysteriösen Informanten
mit den Angaben der Opfer und den Spuren am Tatort.
Gegen die Glaubwürdigkeit des Angeklagten sprach
zudem, dass er nur drei Wochen nach dem Überfall auf die
Pizzeria aufgrund eines anonymen Hinweises bei einem
versuchten Raubzug in Köln auf frischer Tat ertappt worden
war.
Zur Spielsucht des Angeklagten, seiner depressiven
Grunderkrankung und einer hohen Verschuldung von 50000
Mark war zum Auftakt des letzten Verhandlungstages ein
Gutachter gehört worden. Der Facharzt mochte jedoch
weder bestätigen noch ausschließen, dass dem psychisch
angeschlagenen Mitdreißiger eine verminderte
Schuldfähigkeit zuzubilligen sei.
Dennoch berücksichtigte das Gericht auch diese
Möglichkeit bei der Urteilsfindung. Derzeit verbüßt Murat
C. wegen einer früheren Gewalttat eine Haftstrafe. Das
Landgericht bildete nun eine Gesamtstrafzumessung von
sechs Jahren.
Dem Mitangeklagten konnte nicht nachgewiesen werden,
dass er tatsächlich an der Planung des Überfalls beteiligt
war. Er wurde freigesprochen.