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Landgericht verurteilt Angeklagten zu sechs Jahren Haft
Medium: Kölnische Rundschau
Datum: 17. 07. 2001
Am Tatort DNA-Spuren gefunden

uw Brühl. DNA-Spuren in einem abgerissenen Handschuhfinger am Tatort und ein anonymer Zeuge, der von den Opfern Geld für seine Aussage verlangt haben soll das ist die Grundlage, auf der die 15. Große Strafkammer des Landgerichts Köln ein Urteil fällen musste gegen Murat C. (Name geändert), einen von drei mutmaßlichen Beteiligten an dem bewaffneten Raubüberfall auf eine Brühler Pizzeria in der Nacht zum 3. Januar 2000.

Und obwohl der mehrfach vorbestrafte Angeklagte seine Unschuld nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung beteuerte, verurteilte ihn die Kammer zu sechs Jahren Haft.

Bereits zu Beginn des letzten Verhandlungstages hatte Murat C. sein Schweigen gebrochen und Namen von drei früheren Bekannten genannt, die nach seiner Ansicht als Täter für den Raubüberfall in Frage kommen. Doch die Kumpanen haben sich inzwischen in die Türkei abgesetzt.

In der Tatnacht hatten zwei maskierte und ein unmaskierter Mann eine Brühler Pizzeria überfallen, das Inhaber-Ehepaar mit Klebeband gefesselt und sie mit Waffengewalt zur Herausgabe von Schlüsseln zur Wohnung und einem Tresor gezwungen. Während einer der Täter die Opfer in Schach hielt, erbeuteten die beiden anderen aus Wohnung und Geschäft rund 17000 Mark Bargeld.

An einem am Tatort sichergestellten abgerissenen Handschuhfinger waren DNA-Spuren von Murat C. nachgewiesen worden. Für die Spuren lieferte der Beschuldigte eine Erklärung: Zwei Wochen zuvor will der Wesselinger von einem Bekannten Waffen angeboten bekommen haben. Die Waffen habe er angesichts seiner laufenden Bewährung aber nicht mit bloßen Händen angefasst, sondern erst Handschuhe aus dem Auto des Bekannten übergezogen.

Mitangeklagt an dem Pizzeria-Überfall war ein früherer Mitarbeiter des Betriebes. Ihm wurde zur Last gelegt, den Tipp gegeben zu haben, dass bei den Inhabern des Speiselokals offenbar viel Geld zu holen sei. Denn Namen dieses angeblichen Mitwissers hatte ein Informant dem ermittelnden Kriminalbeamten nur unter der Bedingung preisgegeben, nicht als Zeuge vor Gericht erscheinen zu müssen.

Wenn auch die Verteidigung Zweifel an der Glaubwürdigkeit des anonymen Informanten anmeldete und die DNA-Spuren an dem Handschuhfetzen lediglich als Beweis dafür gelten lassen wollte, dass Murat C. die Handschuhe getragen habe, sah es das Schöffengericht als erwiesen an, dass der Beschuldigte an dem Raubzug beteiligt war. Zu eindeutig deckten sich nach Ansicht der Geschworenen die Aussagen des mysteriösen Informanten mit den Angaben der Opfer und den Spuren am Tatort.

Gegen die Glaubwürdigkeit des Angeklagten sprach zudem, dass er nur drei Wochen nach dem Überfall auf die Pizzeria aufgrund eines anonymen Hinweises bei einem versuchten Raubzug in Köln auf frischer Tat ertappt worden war.

Zur Spielsucht des Angeklagten, seiner depressiven Grunderkrankung und einer hohen Verschuldung von 50000 Mark war zum Auftakt des letzten Verhandlungstages ein Gutachter gehört worden. Der Facharzt mochte jedoch weder bestätigen noch ausschließen, dass dem psychisch angeschlagenen Mitdreißiger eine verminderte Schuldfähigkeit zuzubilligen sei.

Dennoch berücksichtigte das Gericht auch diese Möglichkeit bei der Urteilsfindung. Derzeit verbüßt Murat C. wegen einer früheren Gewalttat eine Haftstrafe. Das Landgericht bildete nun eine Gesamtstrafzumessung von sechs Jahren.

Dem Mitangeklagten konnte nicht nachgewiesen werden, dass er tatsächlich an der Planung des Überfalls beteiligt war. Er wurde freigesprochen.


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