Haftstrafe für Betrug
Das Landgericht Offenburg hat einen wegen vielfachen Betrugs
angeklagten Bankangestellten am Freitag zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Der 46-jährige ehemalige Firmenkundenbetreuer hat nach
Überzeugung der Richter seinen Arbeitgeber, die Sparkasse
Lahr-Ettenheim, zwischen 1993 und 2000 um 12,8 Millionen Mark
betrogen und das Geld in den Spielcasinos Baden-Baden Stuttgart
verspielt.
Der Angeklagte, der sich im Laufe der Jahre den Spitznamen "Hansi
von der Bank" erworben hatte, legte zu Beginn des Prozesses ein
umfassendes Geständnis ab.
Der Vorsitzende Richter sprach dem Banker eine erhebliche kriminelle
Energie zu. Täglich habe er sich Gedanken machen müssen, mit
welchen Mitteln er an neues Geld herankomme.
Jeden Tag hätte er aber auch die Augen vor der Realität verschließen
müssen. Denn seine Hoffnungen, die Verluste ausgleichen zu können,
seien unrealistisch gewesen.
Das Gericht wertete die Spielsucht, die 1993 erstmals auftrat und
immer schlimmer wurde, als strafmindernd.
Der Angeklagte hatte gestanden, zwischen 1993 und 1998 mehrere
fingierte Konten von vermögenden Geschäftskunden auf deren Namen
eingerichtet zu haben. Auf diese Konten ließ er sich die hohen Kredite
gewähren.
Immer wieder hatte er es geschafft, die Innenrevision der Bank zu
täuschen.
Der Richter unterstellte der Bank zwar kein Mitverschulden, warf ihr aber
Fahrlässigkeit vor. Obwohl sie Hinweise auf die Spielsucht ihres
Angestellten und auf drei Urkundenfälschungen hatte, zog sie keine
Konsequenzen daraus.
Der Richter bezeichnete dieses Verhalten als unverständlich. Eine
mögliche Begründung für das Fehlverhalten der Bank waren die
langjährigen Verdienste und die hohe Autorität des Angestellten, der
immerhin im Verwaltungsrat der Sparkasse saß.
Kunden der Bank seien nie geschädigt worden, hieß es.
Auch das Verhalten des Baden-Badener Spielcasinos wurde von dem
Landgericht kritisiert. Die technische Leitung des Hauses hätte
gewusst, dass es sich bei dem exzessiven Spieler um einen
Bankangestellten handelte.
Sein Gehalt und die Summen, mit denen er spielte, hätten nicht
zusammengepasst. Der Mann hätte von der Spielbank auf mögliche
Sucht angesprochen werden müssen.
(lsw)