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Banker zahlt für Spielleidenschaft
Medium: Heilbronner Stimme
Datum: 21. 07. 2001
Haftstrafe für Betrug Das Landgericht Offenburg hat einen wegen vielfachen Betrugs angeklagten Bankangestellten am Freitag zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Der 46-jährige ehemalige Firmenkundenbetreuer hat nach Überzeugung der Richter seinen Arbeitgeber, die Sparkasse Lahr-Ettenheim, zwischen 1993 und 2000 um 12,8 Millionen Mark betrogen und das Geld in den Spielcasinos Baden-Baden Stuttgart verspielt.

Der Angeklagte, der sich im Laufe der Jahre den Spitznamen "Hansi von der Bank" erworben hatte, legte zu Beginn des Prozesses ein umfassendes Geständnis ab.

Der Vorsitzende Richter sprach dem Banker eine erhebliche kriminelle Energie zu. Täglich habe er sich Gedanken machen müssen, mit welchen Mitteln er an neues Geld herankomme.

Jeden Tag hätte er aber auch die Augen vor der Realität verschließen müssen. Denn seine Hoffnungen, die Verluste ausgleichen zu können, seien unrealistisch gewesen.

Das Gericht wertete die Spielsucht, die 1993 erstmals auftrat und immer schlimmer wurde, als strafmindernd.

Der Angeklagte hatte gestanden, zwischen 1993 und 1998 mehrere fingierte Konten von vermögenden Geschäftskunden auf deren Namen eingerichtet zu haben. Auf diese Konten ließ er sich die hohen Kredite gewähren.

Immer wieder hatte er es geschafft, die Innenrevision der Bank zu täuschen.

Der Richter unterstellte der Bank zwar kein Mitverschulden, warf ihr aber Fahrlässigkeit vor. Obwohl sie Hinweise auf die Spielsucht ihres Angestellten und auf drei Urkundenfälschungen hatte, zog sie keine Konsequenzen daraus.

Der Richter bezeichnete dieses Verhalten als unverständlich. Eine mögliche Begründung für das Fehlverhalten der Bank waren die langjährigen Verdienste und die hohe Autorität des Angestellten, der immerhin im Verwaltungsrat der Sparkasse saß.

Kunden der Bank seien nie geschädigt worden, hieß es.

Auch das Verhalten des Baden-Badener Spielcasinos wurde von dem Landgericht kritisiert. Die technische Leitung des Hauses hätte gewusst, dass es sich bei dem exzessiven Spieler um einen Bankangestellten handelte.

Sein Gehalt und die Summen, mit denen er spielte, hätten nicht zusammengepasst. Der Mann hätte von der Spielbank auf mögliche Sucht angesprochen werden müssen.

(lsw)


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