Am Sparstrumpf vergriffen
Zwei Jahre lang hatte sie in dem Haushalt in Rissen
geputzt, im Reihenhaus einer 70 Jahre alten Rentnerin.
Ohne Tadel. Bis zu jenem 21. Februar dieses Jahres. Der
"Notgroschen" der Dame, 10 000 Mark, lagerte in einem
Schuhkarton. Im Badezimmer. "Es ist einfach so
herausgefallen, da habe ich es genommen. Es tut mir leid",
sagt Putzfrau Mariola Bozena K. (41) betreten, eine
schlanke Frau mit blonden langen Haaren. Sie weint. Ja,
der berühmte "Sparstrumpf", grübelt der Richter, der den
Diebstahlsfall nun am Amtsgericht Blankenese verhandelt.
Das Tatmotiv war die Spielsucht: Sie habe versucht,
die Spielhallen zu meiden, "aber das ist sehr schwer", sagt
die dreifache Mutter, die von Sozialhilfe lebt. Der Anwalt
und der Richter wollen den Fall am liebsten gegen eine
Geldbuße einstellen, denn die Angeklagte hat das Geld
bereits zurückgezahlt, war in Not. . . Nicht so der
bayerische Rechtsreferendar, der den Staatsanwalt
vertritt. Er fordert 600 Mark Geldstrafe : "Sie hat nicht
nur einen Lippenstift aus einer Drogerie gestohlen,
sondern eine Menge Geld", sagt der junge Jurist in der
Ausbildung. Urteil: Verwarnung mit Strafvorbehalt. Im
Klartext heißt das: 600 Mark "Geldstrafe auf Bewährung".
Erst, wenn sie erneut straffällig wird, muss sie die
600 Mark zahlen. (neh)