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5.608 Beiträge in 891 Themen- von 963 Mitglieder - Neuestes Mitglied: hrhvcxkifs

22 Mai 2012, 03:39:11
Forum GlücksspielsuchtGlücksspielsuchtPlauderecke (Moderator: Ilona)Thema: Sogenannte Selbstsperre
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Autor Thema: Sogenannte Selbstsperre  (Gelesen 4139 mal)
Strengerxx
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Beiträge: 4



« am: 23 Mai 2006, 19:23:09 »

Wer ist ein Spielsüchtiger (wie wird das nachgewiesen), ist das etwa ein Selbstbekenntnis? und Unter welchen Umständen  kann ein Spielsüchtiger als Geschäftsunfähig oder partielle geschäftsunfähige bezeichnet werden.
Ein Spielsüchtiger, der einen Antrag auf Selbstsperre gestellt hat (die Spielbank hat entgegengenommen), kann ohne weiteres einen Antrag auf Aufhebung der Sperre stellen und unbegrenzt zum Spiel zugelassen werden. Ich wäre dankbar, wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnte.
Vielen Dank im Voraus!!
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Chris
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« Antwort #1 am: 26 Mai 2006, 11:42:50 »

Hi,

erstes untrügliches Zeichen ist: wenn man nicht die richtige Rubrik (z.B.: "Fragen & Hilfe") findet.

Aber im Ernst,  wenn Du mal gaaanz oben auf das Logo von f a g s clickst, dann auf "Hilfe" und dann auf "20 Fragen", da gibts nen Schnelltest, der Dir zumindest die Richtung weisen sollte.
Ach ja, hier der kurze Weg: http://www.gluecksspielsucht.de/ano_20fragen.html

Gruß

Chris
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Ist wie immer, nur meine ganz private Meinung....
Mike
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Es ist nie zu spät.


« Antwort #2 am: 26 Mai 2006, 14:13:28 »

Hi StrengerXX,

Deine Fragen in Ehre, aber warum willst Du das alles wissen. Wer bist Du u. wieso beschäftigt Dich "nur" die rechtliche Seite des Glücksspiels?

Es wäre schön, wenn Du etwas mehr von Dir u. Deiner Geschichte erzählst. Eine befriedigende, rechtliche Auskunft wirst Du hier im Forum nicht erhalten. Da solltest Du Dich schon direkt an die entsprechenden Stellen wenden.

Dieses Thema ist auch nicht so einfach, da die Spielbankbetreiber trotz mehrerer Gerichtsurteile Ihr Spiel einfach weiterspielen, indem sie die Urteile nicht beachten o. unterlaufen. Solltest Du selbst betroffen sein, so ruf doch mal direkt beim Glücksspielverband in Herford an. Vielleicht können die Dir weiterhelfen.

Gruß

Mike
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Strengerxx
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« Antwort #3 am: 28 Mai 2006, 21:08:47 »

Hallo Mike,

vielleicht hast du Recht  zu äußern. Ich bin aber ein Betroffener. Ich hatte eine Selbstsperre, einige Jahere war ich "trocken". Später wurde ich rückfällig, ging öfters zu Casino, habe per EC-Cash Gelder auszahlen lassen und verspielt (Sogenante Automatenspiel). Irgendwann soll ich einen Aufhebungsantrag auf Selbstsperre gestelt haben, wahrscheinlich habe ich im vollen Rausch auch getan. Die Fragen waren auch deshalb gestellt, um mich zu orientieren, ob es bereits Gerichtsbeschlüsse über so was existieren. Ein Spielsüchtiger läßt sich sperren und dann läßt er sich irgendwann entsperren. Geht das so ohne weiteres? Ist es so rechtswirksam?
Ich hatte eine bundesweite Sperre, sowohl für großes, als auch für kleines Spiel. Nachweislich wurde diese von der Spielbank niemals durchgesetzt.
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Strengerxx
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« Antwort #4 am: 28 Mai 2006, 21:10:54 »

Hi Mike,
am Anfang des Beitrages sollte es heißen, du hast vielleicht Recht Skepsis zu Äußern
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Steve
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Beiträge: 1


« Antwort #5 am: 28 Mai 2006, 21:59:09 »

Ich habe in der Zeit, als ich gespielt habe (bin jetzt seit 9 Tagen "trocken") nie erlebt, das ein Spieler zur Aufsicht ging und sich sperren lassen wollte. Ist es jetzt eigentlich rechtlich möglich sich für Spielhallen sperren zu lassen?
Was mich noch interessieren würde: Gibt es Anweisungen an das Spielhallenpersonal, ob einem Spieler das Spielen an den Automaten untersagt wird, wenn er eine bestimmte Summe verspielt hat?
Steve
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Mike
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Es ist nie zu spät.


« Antwort #6 am: 29 Mai 2006, 12:16:18 »

Hi StrengerXX,

das sind alles rechtliche Fragen. Du hast die Spielsperre selbst aufgehoben, dass macht die Sache nochmal komplizierter. Einen rechtlichen Rat kann Dir hier wohl niemanden erteilen, dazu solltest Du schon einen Anwalt befragen. Daher nochmals der Hinweis auf die Beratungsstelle in Herford. Die haben da mehr Erfahrung u. können Dir vielleicht weiterhelfen.

Gruß

Mike
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