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5.609 Beiträge in 889 Themen- von 968 Mitglieder - Neuestes Mitglied: lparsonsc

23 Mai 2012, 01:45:20
Forum GlücksspielsuchtGlücksspielsuchtFragen & Hilfe (Moderator: Ilona)Thema: Hallo, bin neu hier
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Autor Thema: Hallo, bin neu hier  (Gelesen 1548 mal)
PeLe
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« Antwort #15 am: 19 Juni 2011, 12:25:29 »

Hallo,
ich habe da mal noch eine Frage.
Ich hatte ihn nochmal gefragt und er  blieb bei seiner Meinung, dann hört er auf zu arbeiten, also haben wir ihm fristgemäß gekündigt. Er hat jetzt bis dahin bezahlten Urlaub.
Ich weiß nicht ob das jemand verstehen kann, aber ich hätte es nicht übers Herz gebracht noch mit ihm jeden Tag zusammen zu arbeiten. Dann lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.
Wir haben ihm natürlich gesagt, dass unsere Tür immer offen für ihn steht.
Sollte  ich jetzt seine Familie informieren?

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Olli
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« Antwort #16 am: 20 Juni 2011, 08:52:10 »

Hi!

Wieso nicht?
Was spricht dagegen?

Was sprich dafür?

Für einen genesenden Spieler ist Ehrlichkeit nach innen UND nach außen das Ultimo!

Wieso solltest DU anders agieren?

Er wird es momentan nicht realisieren - er wird das Gefühl haben, dass sich die Welt gegen ihn verschwört.
Folge diesem Gedanken bitte NICHT!

Wenn die Eltern noch Einfluss haben auf ihn - dann hilfst Du ihm damit aktiv!


Ich hoffe, Du hast die Kündigung "betriebsbedingt" ausgesprochen?
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Olaf
Mike
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Es ist nie zu spät.


« Antwort #17 am: 20 Juni 2011, 12:02:23 »

Hallo,

also die Eltern aktiv über die Kündigung informieren ist ein "heißes" Thema. Schließlich ist Dein Ex-Mitarbeiter volljährig u. Du warst sein Chef/Vorgesetzter. Das könnte Auswirkungen auf die restlichen Mitarbeiter haben, wenn Sie mitgekommen, dass Ihr Chef "vertrauliche" Informationen bewußt nach aussen trägt.

Bedenke bitte auch, dass es rechtliche Schritte zur Folge haben könnte. Dein bisheriges Vorgehen war beispiellos u. der Mitarbeiter hat für sich eine klare Entscheidung getroffen. Ich denke damit ist eine Grenze erreicht, die ich als Chef nicht überschreiten würde.

@ Oli: "Lasse ihn keinen neuen Job finden."

Ich denke mal, da ist der "Gaul" mit Dir durchgegangen, oder? Das würde ein aktives Vorgehen, gegen einen ehemaligen Mitarbeiter unterstellen um Ihm vorsetzlich zu schaden!
Dazu hat niemand ein Recht "nur" weil ein Mitarbeiter glücksspielsuchtig ist.

Gruß

Mike






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Olli
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« Antwort #18 am: 20 Juni 2011, 17:12:49 »

Hi Mike!

Das hast Du mißverstanden ... SOO natürlich nicht.

Lasse ihn gewähren ... und wenn er keinen Job findet/finden will - was soll´s ...

So war es gemeint!

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Olaf
PeLe
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« Antwort #19 am: 20 Juni 2011, 19:07:49 »

Hallo

ja eine betriebsbedingte Kündigung.

Genau diese Diskussion stellt sich bei mir auch. Habe ich noch das "Recht" mich einzumischen und seine Eltern zu informieren, er ist ja auch ein guter Freund. Auch wenn er dass zur Zeit bestimmt nicht so empfindet.
Ich will ihm ja nicht schaden, ich denk halt nur dass ihm nur geholfen werden kann, wenn alle bescheid wissen.
Wenn es mir egal wär dann hätte ich nen Haken dran gemacht und gut. Aber ich will ihm immer noch helfen, jetzt halt nur noch als Freund und nicht mehr als Chef-Freund-Mischung.
Ich will ja gar nicht über die Kündigung mit denen sprechen sondern ihnen raten zu einer Beratungstelle zu gehen und sich zu informieren. Ich bin ja kein Pädagoge und würde mir nicht anmaßen ihnen zu erzählen was sie machen sollen.
Ihr merkt schon dass Thema läßt mich nicht los. Sorry dafür.
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