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5.609 Beiträge in 889 Themen- von 968 Mitglieder - Neuestes Mitglied: lparsonsc

23 Mai 2012, 03:33:25
Forum GlücksspielsuchtGlücksspielsuchtGlücksspielsucht Allgemein (Moderator: Ilona)Thema: Neue Spielverordnung
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Autor Thema: Neue Spielverordnung  (Gelesen 3926 mal)
Magdalene
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« am: 03 Oktober 2006, 18:46:39 »

Hallo zusammen !

Gilt die neue Spielverordnung auch für Spielhallen, die schon vor dem 1.Jan. 2006 betrieben wurden? Es geht um die Anzahl der Spielgeräte und um den Mindest-Abstand der Spielgeräte untereinander. Ich denke, dass einige Spielhallenbetreiber dieses nicht einhalten.

Danke für eine kurze Antwort im Forum.

Magdalene
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Ilona
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« Antwort #1 am: 04 Oktober 2006, 11:51:11 »

Hallo Magdalene,

die Spielverordnung gilt für alle Spielhallen. Ich teile deine ansicht, dass die SV nicht überall eingehalten wird. Zum Beispiel: Fungames. Erst kürzlich ist mir in einer Spielhalle angeboten worden Token in Euronen umzutauschen. Das problem ist, dass die Ordnungsämter mit der Kontrolle überfordert sind. Sie haben noch eine ganze Reihe anderer Aufgaben. Sie bräuchten für diese Aufgabe zusätzliches Personal, das natürlich entsprechend geschult sein müsste. Von daher ist die Situation von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich. Es gibt total fitte Ordnungsämter, die diesen Aufgabenbreich schwerpunktmäßig bearbeiten und andere ordnun gsämter, die z.b. gar nicht wissen, was ein Fungame ist.

viele Grüße, Ilona
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Magdalene
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« Antwort #2 am: 04 Oktober 2006, 20:51:20 »

Hallo Ilona !

Danke für die Antwort. In den meisten Spielhallen ist der Geldspielbereich räumlich von Fungames und Internet-Terminals getrennt. Es gibt Spielhallen, wo im Geldspielbereich von ca. 20 qm bis zu 10 Geldspielautomaten ohne Sichtblenden aufgestellt sind. Was bringt die neue Spielverordnung wenn Spielsüchtige weiterhin an mehreren Geldspielautomaten – auch an Spielautomaten mit kürzerer Spieldauer - gleichzeitig spielen können. Muss man das weiterhin akzeptieren oder kann man diesbezüglich nicht etwas unternehmen ?

Viele Grüße
Magdalene
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Ilona
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« Antwort #3 am: 10 Oktober 2006, 09:45:46 »

Hallo  Magdalene,

Versuch macht klug! Wende Dich doch mal an das Ordnungsamt deiner Stadt und frag nach. Vielleicht triffst Du ja auf jemanden aus der fitten Fraktion, der Dir weiterhelfen kann. Falls Du in dieser Frage Unterstützung brauchst: Die Kollegen vom AK gegen Spielsucht sind in dieser Frage Spezialisten und haben auch gute Kontakte zu verschiedenen Ordnungsämtern. Tel: 02303 80669

Bleib am Ball und informier uns bitte über eventuelle Aktivitäten.

viele Grüße, Ilona

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