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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3240 am: Gestern um 18:20:11 »
Aber kopiert aus seinem Beitrag:

Ich bin Prozessbevollmächtigter in dem (ausgesetzten) Berufungsverfahren OLG Bamberg 10 U 5/25. In der ersten Instanz hatte das Landgericht Aschaffenburg (Urteil vom 11.12.2024 -- 31 O 511/20) ein Gutachten von Prof. Dr. Peter Kindler (LMU, Institut für Internationales Recht) angefordert, welches eine Nachhaftung nach maltesischem Gesellschaftsrecht verneint.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3241 am: Gestern um 18:34:52 »
Trotzdem keine Panik. Haben das gleiche gemacht vor paar Jahren mit dem Switch von Gibraltar nach Malta und trotzdem war/ist die Entity aus Gibraltar haftbar und nicht vom Erdboden verschluckt worden :)

Re: BGH Urteil
« Antwort #3242 am: Gestern um 19:37:53 »
Die Politik europaweit deckt diese Konstrukte.
Mehr muss man nicht schreiben.
Wenn man sich Fälle außerhalb dieser Szene ansieht wundert mich nichts mehr. Früher wurde über die Ukraine, Rumänien und Co. hergezogen. Heutzutage werden Prozesse wegen Bluthochdruck, verschwundener Laptops oder gelöschten SMS nicht stattfinden.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3243 am: Gestern um 19:45:31 »
Wie können die da neue Lizenzen bekommen? Es ist doch zweifelsfrei der gleiche Anbieter. Hier spielt doch die GGL mit oder?

Auf der Seite steht ganz klar Europe und auf der Whitelist hat die noch keine Lizenz? Wird wahrscheinlich morgen aktualisiert.

Ist echt eine Frechheit.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3244 am: Gestern um 20:11:46 »
Hier gab es doch mal den Hinweis mit dem Bestreiten der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung. Die Glücksspiel Anwälte sind noch viel zu nett, die das nicht machen. Sogar Anwälte, die deutsche Firmen vertreten, kriegen nicht auf Knopfdruck eine Vollmacht vom Vorstand. Im Internet liest man, dass der Prozess dann schon gewonnen ist, aber jeder der mag.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3245 am: Gestern um 20:40:18 »
Und was hat das Auswirkungen für laufende Verfahren? Also wenn die Verfahren beim OLG oder BGH noch liegen mit der alten Gesellschaft hillside ?

Re: BGH Urteil
« Antwort #3246 am: Heute um 06:06:56 »
Feedback Michaelsen neuer Post:

Jahreszahl scheinen als führender Operator davon auszugehen, dass die Bill 55 nicht mehr lange Bestand haben wird, was aus Spielersicht positiv wäre. Oder sie wollen sich doppelt absichern: Erstens keine Vollstreckung deutscher Gerichtsurteile im Sitzland und zweitens wenig Eigenkapital in der ehemaligen Veranstalter-Entität im Sinne einer moribunden Aschenputtel-Gesellschaft („cinderella company“).

Re: BGH Urteil
« Antwort #3247 am: Heute um 07:38:00 »
Wer hier ein Jahreszahlen Konto hat, geklagt hat und eine Nachricht bekommt bzgl. neue AGBs zu akzeptieren, der sollte das unbedingt tun. So kann man die Verbindung verbindlich nachweisen.

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Online Eddy

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3248 am: Heute um 07:42:12 »
Die wirst du aber nicht bekommen, das ist ja das Problem

Habe gestern die mal die GGl deswegen angeschrieben. Aber erwarten tue ich bei dem Verein eh nichts.
« Letzte Änderung: Heute um 07:44:13 von Eddy »

Re: BGH Urteil
« Antwort #3249 am: Heute um 09:21:36 »
die Jahreszahl, hat doch selbst in Russland eine eigenständige Gesellschaft und soweit ich weiß, gibts hier auch ein paar GmbHs mit gleichem Namen, die natürlich nichts miteinander zu tun haben. 70 Tochterfirmen hatten / haben die doch. Das Konstrukt ist doch von Anfang an seltsam gewesen. vielleicht müssen sie als Sponsor eines großen Turniers bestimmte Auflagen erfüllen oder vielleicht hat das Sponsoring dazu geführt, daß erwartet wird, daß noch mehr Kohle völlig legal gescheffelt wird.

Auf jeden Fall war ich gestern überrascht, als ich nachts am Fernseher hing. Um 1:00 Uhr auf bestimmten Sendern, eine Casino-Werbung direkt nach der anderen. Wundert mich auch, dass zwei Markennamen bereits neue Gesellschafter haben und die vorherigen ja liqudiert worden sind. Der Markenname bleibt natürlich erhalten, hust

Re: BGH Urteil
« Antwort #3250 am: Heute um 09:29:58 »
Die wirst du aber nicht bekommen, das ist ja das Problem

Habe gestern die mal die GGl deswegen angeschrieben. Aber erwarten tue ich bei dem Verein eh nichts.

Wenn Du noch einen aktiven Account hast, müsstest Du eine Benachrichtigung auf der Seite nach dem einloggen kriegen, dann hast du es ;)

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Online Eddy

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3251 am: Heute um 09:36:03 »
@noctua, Ja wenn. Die Klageaccounts sperren die, du kommst dann gar nicht mehr erst in das Konto.
« Letzte Änderung: Heute um 09:41:59 von Eddy »

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3252 am: Heute um 09:59:13 »
Zitat
Wenn Du noch einen aktiven Account hast, müsstest Du eine Benachrichtigung auf der Seite nach dem einloggen kriegen, dann hast du es ;)

... da warten auch sicherlich noch ein paar Boni auf Dich.  ... "kostenlos" ...

Wir sind in einem Suchtforum! Und da rätst Du den Leuten hier sich auf für sie schädlichen Seiten anzumelden?
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline TAL

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3253 am: Heute um 11:32:47 »
Nach mir die Sintflut.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3254 am: Heute um 17:20:39 »
@noctua, Ja wenn. Die Klageaccounts sperren die, du kommst dann gar nicht mehr erst in das Konto.

Ich kann mich nach wie vor einloggen und soll nun neue AGBs akzeptieren, mit einem ausdrücklichen Hinweis das alles so bleibt wie zuvor. Wie solch ein Vorgehen möglich ist , ohne das die Haftung von einer Gesellschaft in die nächste übergehen soll, wird für mich IMMER ein Rätsel bleiben. Das ist einfach der GGL ins Gesicht gespuckt!

 

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