Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Haben Sie Ihre Aktivierungs E-Mail übersehen?

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

 
Erweiterte Suche

5.612 Beiträge in 891 Themen- von 974 Mitglieder - Neuestes Mitglied: fisafimoon

24 Mai 2012, 07:59:08
Forum GlücksspielsuchtGlücksspielsuchtAktuelles und Termine (Moderator: Ilona)Thema: Stellungnahme zu Anfragen auf Bescheinigung der
Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Stellungnahme zu Anfragen auf Bescheinigung der  (Gelesen 2298 mal)
Ilona
Administrator
Hero Member
*****
Offline Offline

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 846



WWW
« am: 13 Januar 2010, 22:50:21 »

hags - Hamburger Arbeitskreis Glücksspielsucht

Stellungnahme zu Anfragen auf Bescheinigung der
Unbedenklichkeit zur Aufhebung einer Spielsperre



Für Glücksspielsüchtige/gefährdete ist der Antrag auf Einrichtung einer Spielsperre ein wichtiger Schritt, um sich und die Familie vor weiteren Rückfällen und finanziellem Ruin zu schützen. Die Spielsperre stellt ein wichtiges Schutzinstrument in der Beratung und Behandlung dar. Leider besteht diese Möglichkeit immer noch nicht für Spielhallen und Wettbüros. Hier besteht ein Vollzugsdefizit der Politik.

In letzter Zeit häufen sich in den Hamburger Suchtberatungsstellen Anfragen von gesperrten Glücksspieler/innen auf Erstellung einer "Unbedenklichkeitsbescheinigung" bezüglich ihres Glücksspielverhaltens. Sie berichten, dass die Spielbank eine solche Bescheinigung für die Aufhebung einer bestehenden Spielsperre fordere.

Seitens unseres Dachverbandes, des Fachverbands Glücksspielsucht (fags) gibt es die klare Empfehlung an Suchtberatungsstellen, solche Bestätigungen nicht zu erteilen. Der Hamburger Arbeitskreis Glücksspielsucht (hags) schließt sich dieser Empfehlung an.

Unsere Aufgabe ist die Hilfe für Menschen, die als Selbstbetroffene oder Angehörige von den psychischen und sozialen Folgen des Glücksspiels bedroht sind bzw. die darunter leiden. Eine Garantie für das Fehlen einer aktuellen oder zukünftigen Gefahr können wir nicht geben.

Neben den fachlichen Bedenken warnen wir auch aus rechtlichen Gründen davor, eine solche Bestätigung abzugeben und das Risiko einzugehen, von rückfälligen Glücksspieler/innen bzw. deren Angehörigen in Regress genommen zu werden. Spielbanken fordern solche Gutachten, um für sich selber dieses Risiko zu verrin-gern.

Spielbanken können ihre Kund/innen gerne weiterhin zur Beratung und Behandlung an unsere Einrichtungen verweisen. Wir möchten sie aber darum bitten, auf die Aussage zu verzichten, sie würden dort die genannten Bescheinigungen erhalten.

13. Januar 2010

Gisela Alberti (1. Sprecherin)   Dipl. Psych.
Sandra Petrulat (2. Sprecherin)   Dipl.-Sozialpädagogin (FH)
AS – Aktive Suchthilf e e.V.   STZ Beratungsstelle HARBURG
Repsoldstr. 4   Knoopstraße 37
20097 Hamburg   21073 Hamburg
Tel. (040)  2532 8651   
Tel. (040) 33 475 33 - 0
Fax (040)  280 21 71   
Fax (040) 33 475 33 - 29

g.alberti@aktive-suchthilfe.de   
sandra.petrulat@martha-stiftung.de
Gespeichert
Mike
Sr. Member
****
Offline Offline

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 194


Es ist nie zu spät.


« Antwort #1 am: 14 Januar 2010, 23:17:29 »

Hi Ilona,

ob eine Bitte hier ausreicht? Eine entsprechende Unterlassungsklage könnte hilfreich sein.

Der erhebliche Rückgang, bis zu 60%, der Umsätze bei verschiedenen Spielbanken macht halt erfinderich. Das BGH Urteil hat, wie zu erwarten, volle Wirkung gezeigt.

Die guten "Stammgäste" kommen ja nicht mehr rein.

Allein die "Aufforderung" sich diese "Bescheinigung" zu besorgen sollte schon eine entsprechende Klage rechtfertigen.

Wie wichtig die Politik das Thema nimmt, zeigt sich eindrucksvoll daran, dass einige Bundesländer ihre Spielbanken privatisieren wollen. Spielerschutz stand nie im Vordergrund.

Mal sehen was noch alles kommt.

Mike
Gespeichert
Ilona
Administrator
Hero Member
*****
Offline Offline

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 846



WWW
« Antwort #2 am: 15 Januar 2010, 15:35:23 »

Hallo Mike,

schade, ich finde die Erklärung sehr eindeutig. Der hags empfiehlt keine Bescheinigungen zur Entsperrung auszustellen.

Und was das Bitten angeht: die Kolleginnen bitten darum, künftig gegenüber Casinospielerinnen und -spielern auf die Aussage zu verzichten, sie würden in Suchtberatungsstellen Unbedenklichkeitsbescheinigungen zur Entsperrung erhalten. Das ist eine höfliche aber dennoch eindeutige Formulierung.

viele Grüße, Ilona


Gespeichert
adrian
Newbie
*
Offline Offline

Beiträge: 4


« Antwort #3 am: 26 November 2010, 08:46:41 »

Hallo Illona,

ich habe eine juristische Frage zur Entsperrung von selbst gesperrten Spielbankbesuchern mit denen sich bei der Evaluierung des Vertrages evtl. auch der Fachbeirat befassen sollte oder schon befasst hat? Falls Du mir die Fragen nicht beantworten kannst, könntest Du diese bitte an einen Juristen weiterreichen?

Und zwar geht es um Spieler, die sich nach dem neuen Glücksspielvertrag ab 2008 selbst haben sperren lassen und die nach einem Jahr eine Aufhebung der Sperre wünschten.
Gibt die Spielbank dem Wunsch auf Entsperrung immer statt, also bloß weil der Spieler das wünscht? Oder muss die Spielbank auch nach Ablauf der Mindestsperre prüfen, ob der Grund für die Selbstsperre inzwischen entfallen ist, siehe "Unbedenklichkeitsbescheinigung"?
Heisst das dann im Umkehrschluss, dass, wenn die prüfen müssen und keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden kann, ist eine Aufhebung der Sperre unmöglich bzw. für die Spielbank aus  möglichen Schadensersatzgründen zu riskant?

adrian
Gespeichert
Chris
Hero Member
*****
Offline Offline

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 416



« Antwort #4 am: 26 November 2010, 10:03:25 »

Ein Empfehlungsschtreiben der Mutter reicht i.d.R. vollkommen aus.
Gespeichert

Ist wie immer, nur meine ganz private Meinung....
Olli
Hero Member
*****
Offline Offline

Beiträge: 381


« Antwort #5 am: 26 November 2010, 10:48:42 »

Musterunbedenklichkeitsschreiben:


Sehr geehrte Spielbankbetreiber!

Leider hat sich mein Sohn in einem mir unverständlichen Anflug von Genesung in Ihrem Hause sperren lassen.
Dazu hatte er kein Recht!
Ich finde es unverantwortlich von ihm, mir das Gefühl enzogen zu haben, als Mutter in der Erziehung versagt zu haben.
Ich empfinde es unverantwortlich von Ihnen - dem stattgegeben zu haben, da Sie mir meinem Lebensinhalt entzogen haben, mir Sorgen zu machen - Verzweiflung zu verspüren - Angst um seine Zukunft - Angst um sein Leben.

Daher fordere ich Sie unbedenklich auf, die Sperre sofort und unwiederruflich aufzuheben.
Sollte meiner Forderung nicht nachgegeben werden, dann werde ich Sie zukünftig selber aufsuchen.
« Letzte Änderung: 26 November 2010, 11:01:10 von Olli » Gespeichert

Gute 24 h
Olaf
Seiten: [1]
Drucken
Forum GlücksspielsuchtGlücksspielsuchtAktuelles und Termine (Moderator: Ilona)Thema: Stellungnahme zu Anfragen auf Bescheinigung der
Gehe zu:  

Theme orange-lt created by panic