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Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
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Glück im Unglück ?

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Offline Olli

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Re: Glück im Unglück ?
« Antwort #15 am: 12 September 2018, 12:21:12 »
Hi!

Zitat
ich muss ganz aufhören nur so kann ich letztlich gewinnen. Ich habe nur wirklich Zweifel und Bedenken vor einer Suchtberatung da ich mir nicht vorstellen kann durch sowas nicht auch rückfällig zu werden

Wenn Du spielen möchtest, dann kann Dich auch niemand abhalten.
Doch wenn Du es mit der Beratung versuchst - und eventuell mit einer Therapie - bietet es Dir die Chance Werkzeuge zu erlernen, wie Du Rückfälle minimieren, wenn nicht sogar ausmertzen kannst.
Jetzt in dieser Situation nichts zu tun - wie ich damals - unterstützt nur das Fortbestehen der Suchtausübung.

Heute, so sagst Du, kannst Du wieder klare Gedanken fassen.

Nehmen wir einmal an, Du wärest Schlafwandler. Was würdest Du tun, damit Du Dich während des Schlafwandelns nicht verletzt oder sogar umbringst, weil Du auf die Straße läufst?
Vor dem zu Bett gehen schließt Du die Haustür ab und deponierst den Schlüssel an einem nicht leicht zugänglichen Ort.
Vielleicht baust Du Bewegungsmelder in die Räume ein, damit das Licht angeht.
Vielleicht gehst Du zu einem Arzt und lässt Dich medikamentös einstellen oder nimmst sonstige nützliche Hilfen an.

Was hindert Dich aber jetzt eine Beratungsstelle anzurufen?
Solch ein Anruf ist unverbindlich.
Du machst einen Termin und gehst hin.
Und dann? Gibst Du dann etwa am Eingang Deine Kontrolle ab? Deine Eigenverantwortung?
Nööö ... Du bist immer noch der selbe Mensch. Du entscheidest, wie für Dich Dein weiterer Weg aussehen wird.
Die Profis zeigen Dir nur auf, welche Möglichkeiten Du hast und erörtern sie mit Dir.
Du entscheidest weiterhin ganz für Dich alleine.

Ein erster Termin dient auch erst einmal nur dem Kennenlernen.
Wenn es um die Psyche geht, dann ist das nun mal ein heikles - ein sehr intimes Thema.
Dazu braucht es Vertrauen von Deiner Seite - und das möchte erst einmal aufgebaut werden.

Du kannst jederzeit während oder nach einem Gespräch die Beratung auch wieder stoppen - das ist Dein gutes Recht und das wird auch akzeptiert.

Die Frage ist einfach ... was bist Du Dir wert? Und was bist Du bereit dafür zu tun?

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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jens

Re: Glück im Unglück ?
« Antwort #16 am: 13 September 2018, 00:21:18 »
Moin N90KS.

Ich war so frei, Deine Beiträge zu lesen...jetzt bin ich ebenso frei, dazu etwas zu sagen:


Ich habe mehrfach gelesen, dass Du gut "jonglieren" kannst, dass Du ein Gespür für Zahlen und "Monetäres" hast...

Du weißt offenbar, was Du nicht mehr willst, Du bist an einigen Stellen sehr "fest" wirkend in Deinem Erkennen.

Letztlich fragst Du aber etwas sehr Charakteristisches für einen Spielsüchtigen, der sich überhaupt nicht mit seiner eigenen Rolle, wohl aber mit seinen Umständen -welche ihm nicht gefallen- "auseinandersetzt"....

Zitat: "Allerdings will ich mich umbedingt dauerhaft bei PayPal sperren weil es mir den einfachsten Weg zur Einzahlung bietet... soweit ich weiß ist es ohne Probleme möglich ein Konto zu schließen aber leider auch es wieder zu eröffnen.. gibt es eine Möglichkeit der dauerhaften schließung ? "


Wäre nicht die Frage eine viel sinnvollere, ob es nicht eine Möglichkeit zur "dauerhaften Spielfreiheit" gibt???

Aus meiner Sicht ist es relativ gleichgültig, WIE Du EINZELNE Türen verschliessen kannst, hinter denen das Spielgeld auf Dich wartet....so lange Du nicht bevorzugt hinterfragst, wie DU Dich selbst -in Deinem Willen zur Suchtausübung- regulieren kannst...

Olli fragte so sehr schön:  "was bist Du bereit, für Dich zu tun"????

Die Antwort auf diese schöne Frage wird für Dich der Schlüssel sein können zu einer Tür, deren Öffnung Dir viel mehr zu bieten hat, als den schnöden, kurzfristigen Schutz vor Geldausgabe.

Du denkst zu viel...rational...in Bezug auf monetären Status... fürchte ich...

Was mich interessieren würde, ist, was Du FÜHLST...in Bezug auf DICH, als MENSCH, als Individuum!!!

Wie und wo siehst Du Dich in Deinen Zukunftsträumen???



Jens

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Offline N90KS

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Re: Glück im Unglück ?
« Antwort #17 am: 11 Oktober 2018, 02:13:57 »
Mal ein kurzer Zwischenbericht von mir.

Knapp einen Monat ohne Geld verspielt zu haben und ich fühle mich super, der Druck zu spielen ist sehr gering aktuell.
Was allerdings passiert ist, die Bank hat mich angeschrieben ich solle Ihr bitte die ungewöhnlichen Geld ein und Ausgänge erklären..
Habe der Bank dann alle Buchungen vorgelegt und erklärt das es Gewinne aus Glücksspielen sind.
Die Bank hat mir daraufhin kommentarlos meine Kontoverbindung gekündigt.

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nutella

Re: Glück im Unglück ?
« Antwort #18 am: 11 Oktober 2018, 05:12:13 »
@N90KS

Bei welcher Bank bist Du..?
Solange keine Geldwäsche getätigt wurden oder an illegalen Glücksspielen teilgenommen wurde, muß auch eine Bank sich an Gesetze halten..

Somit kann sie nicht einfach kündigen.. Vorallem dann nicht, wenn es ein Gehaltskonto ist..

Das einzige was sie tun kann ist die Dispolinie zu kündigen..

Sollte es noch in der Frist liegen kannst Du der Kündigung widersprechen,da eine Kündigung auch in der Schufa hinterlegt wird und nicht grad förderlich für Dich wären..
« Letzte Änderung: 11 Oktober 2018, 08:45:14 von nutella »

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Rainer

Re: Glück im Unglück ?
« Antwort #19 am: 11 Oktober 2018, 07:31:10 »
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist aber auch eine fristlose Kündigung möglich @Nutella  ;)

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Offline N90KS

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Re: Glück im Unglück ?
« Antwort #20 am: 11 Oktober 2018, 13:50:30 »

Also es ist nicht mein Gehaltskonto gewesen sondern ein Zweitkonto...
Bist du sicher, dass es einen Schufa Eintrag bei sowas gibt ? Ich meine ich habe ja keine offenen Rechnungen oder sonstigen was mich als Zahlungsunfähig darstellen würde.




@N90KS

Bei welcher Bank bist Du..?
Solange keine Geldwäsche getätigt wurden oder an illegalen Glücksspielen teilgenommen wurde, muß auch eine Bank sich an Gesetze halten..

Somit kann sie nicht einfach kündigen.. Vorallem dann nicht, wenn es ein Gehaltskonto ist..

Das einzige was sie tun kann ist die Dispolinie zu kündigen..

Sollte es noch in der Frist liegen kannst Du der Kündigung widersprechen,da eine Kündigung auch in der Schufa hinterlegt wird und nicht grad förderlich für Dich wären..

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nutella

Re: Glück im Unglück ?
« Antwort #21 am: 11 Oktober 2018, 13:57:13 »
Eine Kündigung seitens der Bank oder Versicherungen ist immer registriert und ein negativ Eintrag..!

Banken nutzen dafür gern die Schufa.. Daher meine ich auch, daß jeder eher das Gespräch suchen sollte und nicht auf eigene Faust bzw stur irgend einen Weg gehen sollte..

Es bringt zum Schluß nur Nachteile für die Zukunft.. Manch einer muß wohl aber erst einmal dadurch um zu begreifen..

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Offline Olli

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Re: Glück im Unglück ?
« Antwort #22 am: 11 Oktober 2018, 16:50:59 »
Ab wann genau gibt es einen negativen Schufa-Eintrag?

Durch ..
- einen durch eine Bank gekündigten Kredit
- Zahlungsausfälle & Zahlungsverzug
- Mahnverfahren
- Eidesstattliche Versicherungen und Haftbefehl zur Eidesstattlichen Versicherung
- Privatinsolvenzen

Für nichts sonst! Die positiven Eiträge lasse ich mal außen vor ...

Du hast zwar zugegeben am unerlaubten Glückspiel beteilgt gewesen zu sein, wodurch wohl gegen die AGB verstoßen wird.

Jedoch bedarf es, sollte die Bank noch Forderungen gegen Dich haben aus dem Glückspiel (ich denke hier an z.B. ein nicht gedecktes Konto), so bedarf es eines Mahnbescheides, der nach Fristablauf rechtskräftig die Forderung belegt.

Sollte es dennoch zu einem Schufa-Eintrag kommen, kannst Du die Schufa zur sofortigen Löschung veranlassen - und zwar spurlos.
Rechtsgeschäfte aus unerlaubtem Glückspiel sind nichtig. Aus nichtigen Verträgen können keine Forderungen entstehen.
Einem Mahnbescheid kann form- und fristgerecht widersprochen werden.

Die Kreditkartenfirmen profitieren derzeit noch aus mangelnden (höchst-)richterlichen Entscheidungen.
Dabei ist die Rechtslage eigentlich klar.
Doch oft genug reicht der Druck einer Klage aus, damit die Spieler einbrechen.
Wer es sich erlauben kann, sollte nach anwaltlicher Beratung m.E. den Klageweg beschreiten und es dann auch zu einem Urteil kommen lassen (also sich nicht vergleichen).
Natürlich sollte derjenige sich auch in stabiler seelischer Verfassung befinden ...

@Nutella
Wenn es da irgend etwas gibt, was meinen Wissensstand widerlegt, dann würde ich mich freuen, wenn Du es mir fundiert begründen könntest.
Gute 24 h
Olaf


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nutella

Re: Glück im Unglück ?
« Antwort #23 am: 11 Oktober 2018, 18:16:45 »
Olli.. Jede Kündigung seitens der Bank oder Versicherungen wird vermerkt.. Es ist einfach so und das muss ich Dir nicht noch mit irgendwelchen § belegen..

Bei jeder neuen Kontoeröffnung wird die Schufa abgefragt und Banken wissen ihre vermerke zu setzen..



Aber Du willst das ja eh nicht wahr haben..
« Letzte Änderung: 11 Oktober 2018, 18:27:38 von Ilona »

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Offline Olli

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Re: Glück im Unglück ?
« Antwort #24 am: 11 Oktober 2018, 18:48:18 »
Den Esel, der Goldtaler ausscheidet, den gibt es wirklich ...  ;D

Das brauche ich auch nicht beweisen, da der Fakt ja schon belegt ist ... in "Tischlein deck´ Dich" ...  ;D


Ich finde es immer wieder erstaunlich, wenn jemand etwas widerholt behauptet - die Leute "jeck" macht, wie man hier bei uns so schön sagt - aber wenn es um Belege geht, nicht ein Quentchen Mühe zur Recherche mehr aufbringen möchte.
Meine Liste oben habe ich vor einigen Wochen recherchiert und nichts von Deiner These gefunden - sie ist ja nicht neu.

Also bitte - belege diese These. Derzeit schürst Du nur Ängste. Da ich Dich ja ein wenig kenne, glaube ich nicht, dass das in Deiner Absicht liegt.

Es geht hier doch nicht darum dass Du "mir" etwas beweisen sollst, sondern dass wir als Gruppe Wissen sammeln.
« Letzte Änderung: 11 Oktober 2018, 19:01:38 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


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nutella

Re: Glück im Unglück ?
« Antwort #25 am: 11 Oktober 2018, 19:32:04 »
Schreib Du nur Olli..

Ich werde mit Sicherheit hier in einem vergifteten Forum in denen Postings gar zerpflückt werden nicht mehr drauf antworten..

Nimm dieses Forum von mir aus weiterhin als Bühne für Dich. . Für andere kann ich nur hoffen, gewisse Handlungen reichlich zu überdenken..

Der Hofdackel und die Magd..

Damit verabschiede ich mich aus diesem Forum..

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Offline Olli

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Re: Glück im Unglück ?
« Antwort #26 am: 11 Oktober 2018, 19:39:05 »
Machs gut Wegläufer!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
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Offline taro

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Re: Glück im Unglück ?
« Antwort #27 am: 11 Oktober 2018, 20:18:08 »
Also PayPal nimmt auch gern Familienmitglied in Haftung und frostet Konto ohne rechtlichen Hintergrund. Ist hundertfach passiert und leicht im Netz nachzuvollziehen.
Sollte PayPal bei handyzahlmethoden eine tragende Rolle spielen ist es sicher nicht besonders klug sich wegen ein paar Euro einen Gegner geschaffen zu haben der auch vor fragwürdigen Methoden nicht zurück schreckt.

Natürlich habehaben die Banken keine Möglichkeit sich ihre schlimmsten Kunden zu markieren,  verstehen eben nichts von ihrem Job. Alle anderen Branchen können das, die Banker sind aber zu doof dafür, wird wohl so sein.

Taro

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Offline N90KS

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Re: Glück im Unglück ?
« Antwort #28 am: 11 Oktober 2018, 23:21:33 »
Ab 10.12.18 ist das Konto nicht mehr verfügbar womit ich dann im Grunde auch nicht das größte Problem habe da die Bank meiner Meinung nach auch anders damit umgehen könnte ohne mich gleich zu kündigen...
War bis dahin sehr zufrieden mit der Bank und hatte nicht mal einen Dispo oder sonstige Rückstände.
Was mich halt wirklich stören würde wäre ein negativer Eintrag bei der Schufa aber ich werde einfach mal bei der Schufa Anfragen wenn alles vorbei ist und falls ich tatsächlich einen Eintrag deshalb haben sollte werde ich die sofortige Löschung beantragen.

 

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