Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

Paypal forderung von 2016

  • 5 Antworten
  • 2860 Aufrufe
Paypal forderung von 2016
« am: 13 Juni 2018, 21:32:54 »
Hallo Ihr lieben vielleicht kann mir jemand ein Rat geben bzw Erfahrungen mitteilen, und sorry fals ich hier im Falschen Unterforum bin.

Heute Erhielt ich ein Brief von Paypal bzw KSP (Anwaltskanzlei von Paypal) die Knapp 4000€ von 2016 fordern die ich damals zurückgebucht habe.
Leider war ich 2015-2016 noch extrem Spielsüchtig und stand auch unter Medikamenteneinfluss.
Mittlerweile bin ich Therapiert und nehme auch die sogenannten Mediakamente nicht mehr die leider die Hemmschwelle in mir herabgesetzt haben.

Bevor ich diese 4000€ bei Paypal verspielte ließ ich mich 2x bei Paypal sperren und habe auf den Rat meines Psychaters Ihnen auch mitgeteilt das ich unter Spielsucht leide und bitte nicht mehr eröffnen sollen, aber leider hat mich dort keiner ernst genommen und hatte einen rückfall.. und konnte ganz Leicht mein Konto wiederöffnen und per lastschrift jede menge Geld einzahlen... das ich jedoch nichtmal besitzte.

habe jetzt am Di ein termin bei mein Anwalt und kostenzusage meiner Rechtschutzversicherung und hoffe ich komme nochmals aus der Nummer raus weil ich eigentlich fast geschaft habe in denn letzten 2 jahren mein leben wieder in griff zu bekomm wäre das jetzt echt bitter..

wie sind eure Erfahrungen lohnt sich der gang zum Anwalt?

*

Offline Olli

  • *****
  • 6.756
Re: Paypal forderung von 2016
« Antwort #1 am: 13 Juni 2018, 21:39:56 »
Hi!

Bitte belese Dich in den anderen jüngeren Threads.
Dort sind Deine Fragen schon mehrfach beantwortet worden.

Hast Du in SH gespielt?
Hast Du dort Deinen Wohnsitz?
Haben die Casinos dort eine Lizenz?
Handelt es sich NICHT um Sportwetten, dafür aber um die klassischen Casinospiele oder Poker?

Ich möchte Dir nicht zu nahe treten, doch ich muss Dich um Deiner Zukunft willen darauf hinweisen, dass Du einen Eingehungsbetrug begangen hast, indem Du gespielt hast ohne zahlen zu können.
Also: Künftig die Finger davon lassen ... :-)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Paypal forderung von 2016
« Antwort #2 am: 13 Juni 2018, 21:49:42 »
Das ist mir bewusst und deshalb habe ich mich ja auch in therapie begeben weil dieser mist ein krank gemacht hat...


1.Hast Du in SH gespielt? 
2.Hast Du dort Deinen Wohnsitz?
3.Haben die Casinos dort eine Lizenz?
4.Handelt es sich NICHT um Sportwetten, dafür aber um die klassischen Casinospiele oder Poker?


1. Nein
2. Nein
3. Sunmaker und Quasar Gaming - Nein
es handelte sich um Slots

*

Offline Olli

  • *****
  • 6.756
Re: Paypal forderung von 2016
« Antwort #3 am: 14 Juni 2018, 06:58:52 »
Guten Morgen!

Dann handelt es sich um unerlaubtes Glückspiel.

Da Du bereits die Kostenzusage hast, kannst Du Dich gerne mit dem Gang zum Anwalt absichern.

Die Sache scheint aber klar zu sein und das Reekmann-Schreiben von 2017 (nicht von 2015) dürfte ausreichen.

....


Ich finde es super, dass Du wieder aktiv geworden bist (Therapie).
Magst Du noch ein wenig mehr von Deinen Erfahrungen berichten?
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Paypal forderung von 2016
« Antwort #4 am: 14 Juni 2018, 09:14:58 »
Du hast eine kostenübernahme durch deine Rechtschutzversicherung????????????????????????????
Dann bist du der erste dessen Versicherung die Kosten im Bezug auf Streitigkeiten im Bereich Glücvksspiel +ünbernimmt.
Wenn dies tatsählcih so ist, dann gebe doch die Sache komplett in die Hände Deines Anwaltes und lehne Dich entspannt zurück.
Bzgl. dem Ergebnis würde ich mir keine Sorgen machen. Die Rechtslage hat sich nicht geändert. Die Forderungen sind nichtig und nicht einklagbar! Ende.
Dir viel Erfolg
(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen. Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Re: Paypal forderung von 2016
« Antwort #5 am: 14 Juni 2018, 11:01:08 »
Du hast eine kostenübernahme durch deine Rechtschutzversicherung????????????????????????????
Dann bist du der erste dessen Versicherung die Kosten im Bezug auf Streitigkeiten im Bereich Glücvksspiel +ünbernimmt.
Wenn dies tatsählcih so ist, dann gebe doch die Sache komplett in die Hände Deines Anwaltes und lehne Dich entspannt zurück.
Bzgl. dem Ergebnis würde ich mir keine Sorgen machen. Die Rechtslage hat sich nicht geändert. Die Forderungen sind nichtig und nicht einklagbar! Ende.
Dir viel Erfolg

Vielleicht wäre es auch noch Interessant um welchen Versicherungsanbieter es sich hier handelt. Viele Anbieter schließen Streitigkeiten im Bereich Glücksspiel aus!

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums