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Werbung Online Casinos ?

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NW

Werbung Online Casinos ?
« am: 09 Juli 2018, 08:38:21 »
Wie kann es sein dass Online Casinos trotz illegalität mit ,,absoluter Legitimation in Deutschland" werben können ?

Kann sowas System haben ? Oder ist das zu weit hergeholt ?
Soll nicht paranoid klingen und ich zocke ohnehin nicht online und sehe darin für mich keine Gefahr, aber wie kann
das denn sein ? Hier kann doch seit Jahren schon nicht mal mehr für Tabak geworben werden, ich denke das
Spielsucht wesentlich gefährlicher ist als Nikotin Sucht.

Kann sowas Methode haben ? Ein Bundesland gibt ne Lizenz und legalisiert es und somit steht der Werbeweg
für ganz Deutschland offen..

Eher quatsch wa, der Staat verdient ja ausserhalb von Schleswig Holstein derzeit NOCH nicht mit ausser an der Werbung,
dennoch müsste deren Werbefreiheit doch irgendwie auch nur auf lokale Sender innerhalb Schleswig Holsteins
eingeschränkt sein.

Ich finde das sehr crass, teilweise werben in einer Werbung mittlerweile 3 Casinos und der Weg von der Couch ins
Online Casino ist tausend mal bequemer als der von der Couch zum kippenautomat..  ::)

Kann man nur jeden von warnen der derzeit noch nur in spielotheken spielt. Irgendwann assoziiert man dann nach hause
kommen schon mit Spielen und der Weg raus aus der sucht wird nochmal tausend mal schwerer da man nirgends mehr
,,sicher" ist.
 Ich hab mich aus diesem Grund nie online angemeldet zum Glück.
« Letzte Änderung: 09 Juli 2018, 08:42:44 von NW »

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Offline Olli

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Re: Werbung Online Casinos ?
« Antwort #1 am: 09 Juli 2018, 13:09:14 »
Hi!

Leider habe ich noch keine Zeit gefunden, mich mit der Materie intensiver auseinander zu setzen.
Daher finde ich es prima, dass Du das Thema ansprichst.

Lasse uns doch mal ein paar Fakten sammeln ...


§ 5 GlüStV Werbung

(1) Art und Umfang der Werbung für öffentliches Glücksspiel ist an den Zielen des § 1 auszurichten.

(2) Sie darf sich nicht an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete Zielgruppen richten. Irreführende Werbung für öffentliches Glücksspiel, insbesondere solche, die unzutreffende Aussagen über die Gewinnchancen oder Art und Höhe der Gewinne enthält, ist verboten.

(3) Werbung für öffentliches Glücksspiel ist im Fernsehen (§ 7 des Rundfunkstaatsvertrages), im Internet sowie über Telekommunikationsanlagen verboten. 2Davon abweichend können die Länder zur besseren Erreichung der Ziele des § 1 Werbung für Lotterien und Sport- und Pferdewetten im Internet und im Fernsehen unter Beachtung der Grundsätze nach den Absätzen 1 und 2 erlauben. Werbung für Sportwetten im Fernsehen unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung von Sportereignissen auf dieses Sportereignis ist nicht zulässig. 4 § 9a ist anzuwenden.

(4) Die Länder erlassen gemeinsame Richtlinien zur Konkretisierung von Art und Umfang der nach den Absätzen 1 bis 3 erlaubten Werbung (Werberichtlinie). 2Sie stützen sich auf die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Wirkung von Werbung auf jugendliche sowie problematische und pathologische Spieler. Vor Erlass und wesentlicher Änderung der Werberichtlinie ist den beteiligten Kreisen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 4 § 9a Abs. 6 bis 8 ist entsprechend anzuwenden. Die Werberichtlinie ist in allen Ländern zu veröffentlichen.

(5) Werbung für unerlaubte Glücksspiele ist verboten.


Noch einmal zur Erinnerung:

§ 1 Ziele des Staatsvertrages

Ziele des Staatsvertrages sind gleichrangig

1.  das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,

2.  durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken,

3.  den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,

4.  sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden und

5.  Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten vorzubeugen.

Um diese Ziele zu erreichen, sind differenzierte Maßnahmen für die einzelnen Glücksspielformen vorgesehen, um deren spezifischen Sucht-, Betrugs-, Manipulations- und Kriminalitätsgefährdungspotentialen Rechnung zu tragen.


Interessant ist hier ein Urteil, welches ein Verbot von Werbung im Internet lediglich auf NRW beschränkt: https://openjur.de/u/402460.html
Es wird hier auf die Zustänigkeit der Bezirksregierung eingegangen.

Zitat
Der Internetauftritt richtete sich an Nutzer in der gesamten Bundesrepublik Deutschland und damit bestimmungsgemäß auch an solche in Nordrhein-Westfalen. Hierin liegt ein hinreichender, die Verbandskompetenz des Landes Nordrhein-Westfalen begründender Ansatzpunkt. Diese Folgerung beruht auf dem im Völkerrecht anerkannten und im Kartell- und Wettbewerbsrecht verwurzelten Wirkungsprinzip, das an die Auswirkung einer vom Ausland ausgehenden Handlung im Inland anknüpft.

Auch für BW gab es bereits ein Urteil: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE120005125&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all

Hier geht es um Werbebanner auf privaten Homepages:
https://www.gluecksspiel-und-recht.de/aufsaetze/ist-es-zulaessig-werbebanner-von-illegalen-online-casinos-oder-sportwetten-auf-einer-privaten-homepage-zu-platzieren/

Was findet Ihr noch so?
Tragt hier mal bitte alles zusammen, was Ihr findet ...


Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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NW

Re: Werbung Online Casinos ?
« Antwort #2 am: 09 Juli 2018, 15:11:06 »
Müsste man also die TV Sender verklagen, wird aber wohl niemand machen da dort kein Schadensersatz zu holen ist, an
die Casinos wird man wohl nicht rankommen wenn die in Timbuktu sitzen und eine Klage wäre sinnlos..

Der größte Witz ist ja das die scheiße auch während den wm spielen in der werbung läuft wo ich auch noch gezwungen
werde GEZ zu zahlen von nem mindestlohn den leute festsetzen die selbst mit dem zehnfachen
den hals noch nicht vollkriegen, statt die sender wie premiere zu verschlüsseln da sie eh kaum gutes bringen aussern paar ganz brauchbare
satiresendungen...

Dennoch lächerlich, diese zwangsgebühr wird mit bildungsauftrag gerechtfertigt und dann wird dort so ein scheissdreck
über die werbung ausgestrahlt  >:(
« Letzte Änderung: 09 Juli 2018, 15:15:08 von NW »

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Offline Olli

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Re: Werbung Online Casinos ?
« Antwort #3 am: 09 Juli 2018, 15:37:08 »
Mir fällt die Reklame gerade morgens früh beim Frühstücken auf.

Es ist die Zeit, in der Kinder kurz davor stehen in den Kindergarten gebracht zu werden.
Schüler sitzen vor den Geräten und sehen diese Werbung, die an Zeichentrick erinnert.
Sie sehen freudestrahlende Familien und werden mit dem Begriff "Glück" überhäuft.
Ob diese Kinder oder auch ältere Jugendliche da wirklich eine Abgrenzung sehen?

Das Glückspiel an sich ist ja erst ab 18 Jahren erlaubt.
Was macht die Reklame dann im Vormittagsprogramm? Müsste es - wenn überhaupt zulässig - nicht in die späteren Abendstunden verbannt werden?

Gut ... dieses Jammern auf hohem Niveau bringt uns aber nicht weiter.

Interessant wäre die Frage, so der Ansatz juristisch korrekt ist:
Wie können wir die Bezirksregierungen dazu bringen den Sendern Ordnungsverfügungen aufs Auge zu drücken?
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
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Re: Werbung Online Casinos ?
« Antwort #4 am: 09 Juli 2018, 18:19:38 »
Dieser Mist läuft einfach ständig. Ist dadurch dauerhaft präsent und kann einen auf echt schlechte Gedanken bringen. Mich nervt es echt, dass ich dadurch regelmäßig an mein Problem erinnert werde.

Es suggeriert Spaß, das "große Geld" und verleitet illegale Aktivitäten auszuüben. Man stelle sich vor, für Kokain, Marihuana oder Diebstahl würde Werbung augestrahlt werden.

Es gibt doch eine Aufsicht, die die Werbesendungen überprüft. Ich verstehe nicht, weshlab hier nicht eingeschritten wird.

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Offline Olli

  • *****
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Re: Werbung Online Casinos ?
« Antwort #5 am: 10 Juli 2018, 11:19:26 »
Dieser Link erklärt wieder ein wenig ...

http://www.digitalfernsehen.de/Warum-laeuft-noch-immer-TV-Werbung-fuer-Online-Gluecksspiel.160547.0.html

Der Inhalt ist ähnlich:

https://www.onlinemarktplatz.de/80137/online-casinos-werben-fuer-sich-im-deutschen-fernsehen/

Und da haben wir noch die Werberichtlinien ...

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=13689&menu=1&sg=0&keyword=werberichtlinie%20.

Eine Präsentation zum damaligen Entwurf der Werberichtlinien ...
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&ved=0ahUKEwiJ86ShwJTcAhUEKywKHRPkDRUQFghJMAM&url=https%3A%2F%2Fgluecksspiel.uni-hohenheim.de%2Ffileadmin%2Feinrichtungen%2Fgluecksspiel%2FSymposium2012%2FBECKER.pdf&usg=AOvVaw3tJ6UfaR7cL3DEeKxEPLF7

Eine Stellungnahme zum Entwurf der Werberichtlinie.
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=13&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiT6bOQ25TcAhVEDywKHfm2DQ04ChAWCEEwAg&url=https%3A%2F%2Finnen.hessen.de%2Fsites%2Fdefault%2Ffiles%2Fmedia%2Fhmdis%2Fstellungnahme_zum_entwurf_der_werberichtlinie_fuer_den_gluestv_vom_19.10.2012.pdf&usg=AOvVaw3ERl1bBx8Qc5JxEtbIdffT

Ein Whitepaper zur Werberichtlinie:
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=20&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiT6bOQ25TcAhVEDywKHfm2DQ04ChAWCGcwCQ&url=https%3A%2F%2Fwww.forum-gewerberecht.de%2Fattachment%2Cattachmentid-4958.html&usg=AOvVaw0ZltGrUzoqffqeiXOxOA0G

Vorschriften und behördliche Zuständigkeiten:
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=5&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiJ86ShwJTcAhUEKywKHRPkDRUQFghQMAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.bundestag.de%2Fblob%2F526418%2F61fb136ec0c6c870ac0f5a2a8a4c80a2%2Fwd-3-137-17-pdf-data.pdf&usg=AOvVaw1gBpQo77_CeQokJtn-eCk_

noch einmal rechtliche Grundlagen:
https://www.lsgbayern.de/information/rechtliche-grundlagen.html

Urteile:
http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=MWRE140003357&st=ent

https://openjur.de/u/878027.html

Werberichtlinie mit Hinweis auf Dachmarkenwerbung:
https://www.vau.net/gluecksspiel/content/gluecksspielkollegium-beraet-werberichtlinie-gluecksspiel

gemeinsame Leitlinien der obersten Glückspielaufsichen der Länder und der Landesmedienanstalten bei der Aufsicht über Glückspielwerbung im privaten Rundfunk und Telemedien privater Anbieter:
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=26&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjSp4aZ3pTcAhWUiqYKHdfQC-s4FBAWCD8wBQ&url=https%3A%2F%2Fwww.lmsaar.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2014%2F01%2F140717_Gemeinsame-Leitlinie-zur-Zusammenarbeit-der-Gl%25C3%25BCcksspiel-und-Medienaufsicht.pdf&usg=AOvVaw0xd-neI4q_HPEoeaGuBMGd
« Letzte Änderung: 10 Juli 2018, 16:45:43 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


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