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Bitte um Hilfe

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Bitte um Hilfe
« am: 22 Dezember 2013, 21:52:08 »
Hallo erstmal...
bin seit knapp 2 Jahren spielsüchtig. Vor gut einem Monat habe ich es endlich geschafft mir Hilfe zu suchen. Mein Hausarzt hat mich erstmal krank geschrieben. Ich bin zu einer Beratungsstelle gegangen und strebe jetzt eine stationäre Therapie an. Muss ich meinen Arbeitgeber davon unterrichten? Langt es aus wenn ich für die Zeit weiterhin krank geschrieben bin.

Meine zweite Frage... Ich arbeite in einer Spielhalle... Ich denke ich werde mich wohl nach einem neuen Job umsehen müssen. Was denkt ihr darüber? Bei der Beratungsstelle sagte man mir das man auch passiv spielt... Könnt ihr mir dazu etwas sagen.

Vielen Dank schon mal im Voraus.

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Richard24

Re: Bitte um Hilfe
« Antwort #1 am: 23 Dezember 2013, 04:29:59 »
Ich bin zwar kein Fachmann, aber ich glaube man muss auch kein Fachmann sein um sagen zu können, dass du dringend deinen Job wechseln solltest.

Ein Alkoholiker sollte nicht hinterm Tresen in der Schenke arbeiten, ein Fettsüchtiger vermutlich nicht bei McDonalds und ein pathologischer Spieler hat sicher nichts in der Spielothek oder im Casino verloren.

Worin ich mich etwas auskenne ist die rechtliche Komponente. Für deinen Arbeitgeber muss die Meldung ausreichen das du Krank bist. Wieso, weshalb und warum geht ihn nichts an. Das einzige was du ihm anzeigen musst (und zwar sobald du es weisst -> das Gesetz sagt "unverzüglich"), ist die voraussichtliche Dauer der Krankheit.

Das heisst im Klartext, bist du für 2 Wochen Krank geschrieben, sagst du genau das deinem bisherigen Arbeitgeber und mehr musst du nicht. Selbstverständlich musst du ihm die Krankmeldung schnellstmöglich zukommen lassen. Aber auch nur den Teil, wo die Krankheit nicht ausgesprochen steht.

Hoffe ich konnte dir etwas weiter helfen und wünsche dir viel Glück und Erfolg bei deiner Therapie.


Hier zum selbst nachlesen der Gesetzestext:

§ 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz:

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muss die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, dass der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.
« Letzte Änderung: 23 Dezember 2013, 04:32:40 von Richard24 »

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Offline Otte

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Re: Bitte um Hilfe
« Antwort #2 am: 08 Januar 2014, 17:05:35 »
Hallo Kwink1,

auch ich bin, bzw. war spielsüchtig. Gut, spielsüchtig bin ich immer, aber eben seid mehr als 2 Jahren, auch dank Hilfe dieses Forums, jetzt spielfrei.

Bei mir war es so, daß ich meinem Arbeitgeber nur gesagt habe, krank wg. reaktiver Depressionen, daß hatte mein Arzt mir so empfohlen, von meiner Spielsucht weiß er nichts und soll er auch nicht, da ich meinen Job im Finanzsektor sehr gerne mache u. er mich sonst wahrscheinlich woanders hinsetzen würde.

Aber allen anderen Gegenüber bin ich offen u. ehrlich, was meine Sucht betrifft, gehe regelmäßig zu einer Selbsthilfegruppe wg. Spielsucht.

Und Job wechseln, überlege mal selbst, dann kommst Du wohl drauf, wenn es Dir mit Deiner Spielabstinenz wirklich ehrlich ist.

Mir geht´s auf jeden Fall gut, denn auch heute bin ich wieder Spielfrei.
Viele Grüsse auch an alle anderen im Forum.
Viel Mut u. Durchhaltevermögen wünsche ich Dir.
L.G. Otte

 

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