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Sperrmöglichkeit in Spielhallen

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Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #15 am: 25 Januar 2015, 20:40:56 »
Hallo ich bin es noch einmal, ich bin Spieler und leite eine Selbsthilfegruppe. Ein Mitglied unserer Gruppe wollte sich bei der Merkur Spielstätte schriftlich sperren lassen. Diese haben das abgelehnt, weil es hier für keine gesetzliche Handhabe gäbe. Stimmt dies?
LG
Hans-Joachim

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freitagessen

Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #16 am: 25 Januar 2015, 20:50:27 »
Habe ich im Netz gefunden


Das baden-württembergische Landesglücksspielgesetz hatte ursprünglich einen Abgleich mit der zentralen und spielformübergreifenden Sperrdatei gefordert, in der gemäß § 23 Abs. 1 Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag Sperren von Casinos, Sportwetten und Lotterien mit besonderem Gefährdungspotenzial erfasst werden sollen. Die Regelung war im Ländle noch nicht umgesetzt und wurde dann mit dem Urteil des Staatsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 17. Juni 2014 gekippt.

Wie der Automaten-Verband Baden-Württemberg informiert, sind Anträge sowie selbst gefertigte Kopien von Anträgen, die eventuell im Hinblick auf die Verfahren beim Staatsgerichtshof noch zurückgehalten wurden, zu vernichten, "da es nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs keinen datenschutzrechtlichen gerechtfertigten Zweck für die Erhebung dieser Daten gab und gibt".

Das Schreiben des Landes trifft keine Aussage zu unternehmensinternen Sperrdateien, etwa auf vertraglicher Basis. Spielhallenbetreiber können also weiterhin freiwillig Spielersperren aussprechen.

Die im Schreiben genannten Sachverhalte gelten allerdings nur bis zu einer eventuellen Neuregelung. Denkbar ist etwa, dass das baden-württembergische Landesgesetz angepasst wird, um eine Lösung wie in Hessen und bald auch in Rheinland-Pfalz zu ermöglichen. In diesen Ländern wurde und wird für Spielhallen das landesweite Sperrsystem Oasis eingeführt.

Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #17 am: 25 Januar 2015, 20:50:34 »
Hallo zusammen

Zitat
Ich als Betroffener bin allerdings nicht davon überzeugt, ob sich derartige Regelungen im Alltag überhaupt umsetzen ließen. Es gibt so viele Spielhallen und die Prüfung aller Kunden durch die Spielhallenaufsicht ist doch fast unmöglich, oder? Es gibt schließlich auch immer noch genügend Kneipen und Bars, die ab halb elf abends ihre Gäste rauchen lassen, da sie wissen, dass sie nicht kontrolliert werden...

Das lässt sich wunderbar durchsetzen ! Durch einfache Ausweiskontrolle im Einlass. Genauso wie es in Spielkasinos auch geht. Wenn sich Betreiber nicht drann halten, verhalten sie sich illegal ! Ich weiß nicht, ob sie dafür ihre Konssesion aufs Spielsetzen werden. Ok Scharze Schaafe gibt es immer und überall. Das ist dann aber nicht die Norm und sollte nicht als Agument dienen eine Spielersperre nicht einzurichten. Außerdem , wie Ilona schon gesagt hat, wäre verspieltes Geld dann einklagbar.

Spielersperre ist eine gute Hilfe !!

Aber man darf auch nie vergessen, dass eine Sucht mehr ist, als der Suchtmittelmissbrauch. Sondern, dass immer auch tiefgreifende innere Prozesse und die probleme in der Lebensführung/gestaltung mit zu tun haben. Allein nicht mehr zu spielen, reicht deswegen auf gar keinen Fall.Sich mit sich selber nicht ehrlich und authentisch auseinader zu setzen, würde meiner Meinung nach..das Problem dann nur verlagern und nicht abstellen. Darum kann eine Speilersperre nur eine Hilfe sein. Nicht mehr und nicht weniger. Aber ich denke Kranke Menschen haben den Anspruch auf Hilfen...auch vom Staat her. Es wird zeit, dass dieser etwas unternimmt, im Bezug auf Spielhallen und deren Suchtgefahr.

lg libelle

lg libelle

Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #18 am: 25 Januar 2015, 21:07:25 »
Hallo Hans Joachim

Soalnge bei uns in Hessen das Gesetz nicht durch war , hatte ich auch diese Probleme wie du beschreibst. Nach vielen Nachfragen wurde ich immer wieder vertröstet und meine Bitte um Selbstsperre abgelehnt. Das hat mich ganz schön gefrustet und sauer gemacht...aber nicht davon abhalten können ...weiterhin dort hin zu gehen. Die Folge war, ich war noch mehr sauer auf mich selber. Weil ich viel zu lange die Spielsucht als Krankheit trotzdem falsch verstanden habe. Ich habe auch die Hinweise von *alten trockenen Hasen* lange falsch interpretiert. Nämlich , dass es nur an mir liegt, ich nur verantwortlich bin ..usw. Das sugerrierte mir, ich bin dann einfach ein Versager, wenn ich es nicht schaffe. Heute weiß ich , dass es mit versagen nichts zu tun hat, sondern mit Zusammenhängen im Gehirn, die dann impulsartig und automatisch ablaufen. Solange man sich dieser nicht bewusst wird und etwas dagegen setzen lernt Quasi Gehirnstrukturen umprogrammiert werden...durch Übung..hat man allein mit dem eigenen Willen keine Chance. Und genau da setzt aber eine Sperre an. Kann man automatisierte Prozesse nicht mehr ausführen, ist man gezwungen sich andere Lösungen zu suchen und zu finden. Darum ist es eine große Hilfe.

lg libelle

Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #19 am: 25 Januar 2015, 21:23:37 »
Hallo Libelle, vielen Dank für deine Antwort. Mich ärgert in diesem Zusammenhang noch folgendes,das Land giebt viel Geld aus für Schulungen der MitarbeiterInnen der Spielhallen. Diese sollen auf Menschen zugehen und diese auf ihr problematisches Spielverhalten ansprechen. Ich war schon bei 2 Schulungen als Suchtmodell bei der Diakonie dabei. Das ganze ist doch eine Farce, wenn ein spielsüchtiger verzweifelter Mensch sich sperren lassen möchte. Natürlich ist eine Selbstsperrung nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
LG Hans-Joachim

Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #20 am: 25 Januar 2015, 21:50:48 »
Hallo Joachim

Ja das ist eine Farce ! Die Angestellten müssen gesetzlich diese Schulungen mitmachen , aber haben andersherum wieder ganz andere Anforderungen an ihren Arbeitgeber zu erfüllen. Nämlich die Kunden zu halten und zu binden. Siehe Freundlich sein...Kaffe reichen usw :-)
Wie oft hab ich mich verzweifelt an die Spielhallen -Aufsicht gewand..ich kann es nicht mehr zählen . Diese Nahm es auf..hörte zu und gab es weiter an den Chef. Doch das wars dann aber auch schon. Nun der Betreiber und die Aufsichten leben nun mal von den Spielern.Sie ahben nun mal andere Interessen und Motive , wie wir süchtigen Spieler. Da Hilfe zu erwarten, ist wohl auch eher eine Illsusion. Sich drüber ärgern, dass da keine Hilfe kommt..bringt auch nix , lenkt höchstens noch von der eigenen Verantwortung ab. Hab ich aber auch so gemacht :-)

Aus einer Sucht aus zusteigen hat mit viel lernen und vielen neuen Erkennen zu tun...und vor allem auch neuen anderen Aktivitäten. Das Geschenk was man bekommt, wenn es einem gelingt..ist zu sich ein größeres und besseres Vertauen aufbauen zu lernen. Eine Stärke , die man einfach fürs Leben dringend braucht.

Bleib drann...egal wie lange es auch dauert. Das Gesamt Ergebnis zum Schluss zählt...und da sammelt sich so einiges im laufe der Zeit. Negatives, wie Positives an Erfahrungen halt.

lg libelle

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Offline Ilona

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Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #21 am: 26 Januar 2015, 17:26:16 »
Hallo zusammen,

die Lage ist verwirrend, weil in jedem Bundesland eine andere Reglung gilt.Ich erkundige mich nochmal bei der Kollegin aus Baden Württemberg und informiere euch. Was aber für alle Bundesländer gilt, die eine Sperrmöglichkeit haben. Man kann sich auch schriftlich sperren lassen! Wem das verweigert wird, der sollte sich wehren.

LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #22 am: 27 Januar 2015, 19:43:29 »
Speere wäre super nur selbst wenn die kommt wie soll sie dann umgesetzt werden an der Türe finden ja keine Kontrollen statt.
Schliesst Alle Spielhallen

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Offline Ilona

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Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #23 am: 27 Januar 2015, 22:40:58 »
Hallo Weyoun,
du hast Recht. Sperren ohne Zutrittskontrollen machen keinen Sinn. Das gehört zusammen! Bei den Spielbanken ist das auch so. dort muss der Zutritt sorgfältig kontrolliert werden. Auch in Bundesländern, in denen es Sperrmöglichkeiten in Spielhallen gibt, sind diese Kontrollen zwingend. Werden sie nicht sorgfältig durchgeführt, kann dies zu Ärger mit der Glücksspielaufsicht und zu Schadenersatzforderungen führen. Von daher ist es in diesen Fällen auch im Interesse der Spielhallen sorgfältig zu kontrollieren.
LG Ilona

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Offline Olli

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Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #24 am: 28 Januar 2015, 06:44:34 »
Hi!

In der heutigen Zeit sind Kontrollen sowas von einfach zu realisieren.

Es war und wird ja immer noch angeregt, eine Spielerkarte einzuführen.

Die beste Spielerkarte jedoch hat jeder schon bei sich - den Personalausweis.

Wenn ein Automat nur freigegeben würde, wenn der Perso in einem dafür vorgesehenen Schacht steckt, hätten die Betreiber keine "Arbeit".
Ein Lesegerät, welches nur durch Mitarbeiter einer Behörde ein- oder ausgebaut werden dürfte, liest die Daten und sendet sie verschlüsselt zu einer bundeseinheitlichen Zentrale.
Grundsätzlich existieren diese Technologien bereits.)
Ist alles OK, wird genau dies dem Automaten übermittelt und dieser freigeschaltet.
Ist jemand gesperrt, muss die Aufsicht ein Signal erhalten, damit der Gast die Lokalität verlässt.
Niemand besitzt mehr als einen Perso - also wäre dem Spielerschutz auch gedient, wenn nur ein Gerät je Spieler nutzbar wäre.
Dies entspräche schon mehr dem Sinn des Wegfalls der Automatiktaste.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #25 am: 28 Januar 2015, 18:12:29 »
Im Planet Casino ist es so: Man ruft den Betreiber bzw Mitarbeiter an.dieser schickt dir ein Formular zu was du ausfüllst, und in der Spielothek abgibst.
Die Selbstsperre ist dann für 1 Jahr gültig. Und kann nach belieben verlängert werden. Sollte man im gesperrtem Zeitraum doch wieder in die Spielothek gehen. So wird dies als Hausfriedensbruch gewertet. Und hat eine Anzeige zur Folge.

Find ich gut. Wenn dann richtig.

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Offline Ilona

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Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #26 am: 28 Januar 2015, 18:16:43 »
Könntest du mir eine Kopie des Formulars zukommen lassen? Würde mich sehr interessieren. Das mit dem Hausverbot ist korrekt. Es gilt aber auch, dass der Beteiber schadenersatzpflichtig wird, wenn er gesperrte Spieler reinlässt. Das heißt, er muss dann die verspielten Beträge des gesperrten Spielers erstatten. Das ist nämlich die andere Seite der Medaille. Und darum sollten Spielhallen sorgfältig auf die Eingangskontrollen achten.
LG Ilona
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Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #27 am: 28 Januar 2015, 18:50:46 »
Hm ich weiß nicht so recht. Ich mein wir kennen uns ja nicht. Bin da sehr vorsichtig.

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Offline Olli

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Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #28 am: 28 Januar 2015, 19:27:46 »
Hi!

Zitat
http://ag-spielsucht.charite.de/gluecksspiel/problematisches_und_pathologisches_spielen/

Du lustiger Vogel ...  ;D  ;D  ;D

Googele doch mal bitte nach Ilona Füchtenschnieder ...  ;D

Du kasst Dir aber auch einfach irgendwo eine anonymisierte EMailadresse organisieren und das Schreiben dann Ilona zukommen lassen.

Gute 24 h
Olaf


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Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #29 am: 29 Januar 2015, 06:28:51 »
Ich besitze leider keinen pc.aber da fällt mir schon was ein

 

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